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   FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05 F   

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https://dejure.org/2006,9944
FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05 F (https://dejure.org/2006,9944)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2006 - 12 K 304/05 F (https://dejure.org/2006,9944)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 12 K 304/05 F (https://dejure.org/2006,9944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflicht von Zinsen aus einer Kapitallebensversicherungen; Voraussetzungen des Vorliegens einer steuerschädlichen Übersicherung

  • Judicialis

    AO § 179 Abs. 1; ; AO § ... 180 Abs. 1; ; AO § 180 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b; ; EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a); ; EStDV § 29 Abs. 1; ; EStDV § 3 Abs. 2; ; BewG § 12 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerschädliche Übersicherung durch Einsatz von Lebensversicherungen zur Darlehensabsicherung - Lebensversicherung; Übersicherung; Steuerschädliche Verwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerschädliche Übersicherung durch Einsatz von Lebensversicherungen zur Darlehensabsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Versicherungssumme oder Rückkaufswert maßgeblich?

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Versicherungssumme oder Rückkaufswert maßgeblich?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine doppelte Absetzung von Beiträgen zu Lebensversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 8 K 4396/99

    Zinsen; Kapitallebensversicherung; Steuerpflicht; Mischfall; Abzugsverbot;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05
    Maßgeblich für diese Prüfung sind nach der Überzeugung des Senats die in den Anzeigen der Bank nach § 29 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) genannten Beträge und nicht die Rückkaufswerte der Versicherungen (anders FG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.2002; 8 K 4396/99 F; EFG 2002, 1562) .
  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 48/02

    Teilweise steuerschädliche Verwendung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05
    Der Senat folgt damit der vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 13.7.2004 (VIII R 48/02, BStBl. II 2004, 1060) vertretenen Rechtsauffassung.
  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 127/99

    Auslegung tatsächlicher Verständigungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05
    Maßgeblich für diese Prüfung sind nach der Überzeugung des Senats die in den Anzeigen der Bank nach § 29 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) genannten Beträge und nicht die Rückkaufswerte der Versicherungen (anders FG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.2002; 8 K 4396/99 F; EFG 2002, 1562) .
  • BFH, 12.09.2007 - VIII R 12/07

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    Die dagegen nach erfolglosen Einspruchsverfahren erhobenen Klagen wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 19. Mai 2006 12 K 304/05 F als unbegründet zurück.

    die Bescheide über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen vom 26. Februar 2002 bzw. vom 28. Februar 2002 betreffend die Versicherungsverträge Y-Lebensversicherungen Vers.Nr. XXX3 bzw. X-Lebensversicherungs-AG Vers.Nr. XXX1 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 12. Januar 2005 unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 19. Mai 2006 12 K 304/05 F aufzuheben.

    Denn wie sich aus dem eigenen Vortrag des Klägers im FG-Verfahren (vgl. Schriftsatz vom 11. April 2005, FG Düsseldorf 12 K 304/05 F) ergibt, ist die Auszahlung des Darlehens zum Teil auf ein Festgeldkonto erfolgt und die Anschaffungskosten sind dann von diesem Konto --teilweise-- außerhalb der 30-Tages-Regelung gemäß BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1118 Rdnr. 53 beglichen worden.

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