Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6999
OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99 (https://dejure.org/2000,6999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2000 - 12 K 3200/99 (https://dejure.org/2000,6999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 12 K 3200/99 (https://dejure.org/2000,6999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Konversion eines Militärflugplatzes in Gestalt der zivilen Mitbenutzung - Nachbarklage - Aufhebungsanspruch wegen endgültiger Aufgabe des Vorhabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 LuftVG; § 8 LuftVG; § 48 Abs 2 LuftVZO; § 53 LuftVZO; § 77 S 1 VwVfG
    Aufhebungsanspruch; Flugplatz; Konversion; Militärflugplatz; Mitbenutzung; Nachbarklage; Nichtrealisierung; Umwandlung; zivile Mitbenutzung; Zivilflugplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 506 (Ls.)
  • DVBl 2001, 407 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Der Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 7 LuftVG kommt damit eine Doppelnatur (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978 - BVerwG 4 C 79.76 u. a. - , NJW 1979, 64 = BVerwGE 56, 110(135)) zu.

    Dies bedeutet, dass diese Genehmigung sowohl eine (endgültige) luftverkehrsrechtliche Zulassungsentscheidung - hier über die zivile Mitbenutzung des Flugplatzes A. als Sonderlandeplatz - als auch Unternehmergenehmigung ist, weshalb diese Änderungsgenehmigung Planungsgrundsätzen folgt (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 116; BayVGH, Urt. v. 10.5.1996 - 20 A 95.40001 - , UPR 1996, 360 - zur Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 LuftVG).

    Ein Flugplatznachbar, der gegen eine einem Dritten (Unternehmer) nach § 8 Abs. 7 LuftVG erteilte Änderungsgenehmigung klagt, kann daher im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nur beanspruchen, dass die Genehmigungsbehörde die eigenen, gerade die Rechte des Flugplatznachbarn zumindest auch schützenden Belange gerecht mit entgegenstehenden anderen Belangen abgewogen hat (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 123; Giemulla, in: Giemulla/Schmid, Luftverkehrsgesetz, Stand: Mai 2000, RdNr. 97 zu § 6).

    Die Prognose der Behörde unterliegt daher insoweit nur in eingeschränkter Form der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 121) - , allerdings muss die behördliche Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodisch fachgerecht erstellt worden sein (BVerwG, Urt. v. 19.1.1991, aaO).

    2.3.1 Da die Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 7 LuftVG zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes A. - wie bereits dargelegt (s. Tz. 2.2.1) - Planungsgrundsätzen folgt, wäre sie nur dann rechtmäßig, wenn sie über eine sog. Planrechtfertigung verfügen würde, d. h. wenn bei ihr die Grundsätze der Planrechtfertigung (s. dazu BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 118; Grabherr, aaO, RdNr. 66 zu § 6 i. V. m. RdNr. 26 zu § 10) beachtet worden wären, mithin das von der Beigeladene geplante Vorhaben - im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 14. Juli 1999 (noch) - als vernünftig geboten hätte angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 119; Urt. v. 8.12.1986, aaO, S. 233).

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 K 2117/99

    Bauliche Veränderung; Dauerschallpegel; Fluglärm; Konversion; Lärm; Maximalpegel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    2.2.1 Auszugehen ist davon, dass eine Konversionsgenehmigung nach § 8 Abs. 7 LuftVG, für die über § 8 Abs. 5 Satz 1 LuftVG auf die Änderungsgenehmigung des § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG - die Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren ist nach § 8 Abs. 5 Satz 3 LuftVG ausgeschlossen - verwiesen wird, den Grundsätzen folgt, die für die Erteilung der Genehmigung nach § 6 LuftVG gelten (BVerwG, Beschl. v. 7.11.1996 - BVerwG 4 B 170.96 - , NVwZ-RR 1997, 523 - zur Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 LuftVG - ; Senat, (rechtskräftiges) Urt. v. 17.10.2000 - 12 K 2117/99 - , UA S. 16).

    Dies ist indessen zu verneinen, auch kann das Fehlen einer hinreichenden Planrechtfertigung von der Klägern als Flugplatznachbarn als Verletzung ihrer eigenen, schutzwürdigen Rechte mit Erfolg gerügt werden (vgl. Senat, Urt. v. 17.10.2000 - 12 K 2117/99 - , UA S. 26).

    2.3.2 Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.10.2000 - 12 K 2117/99 - , UA S. 26; Beschl. v. 14.9.1999 - 12 M 2125/99 - , NdsVBl. 2000, 64) für die planerische Rechtfertigung eines Konversionsprojekts - wie es hier im Streit ist - nicht erforderlich, dass der Nachweis erbracht wird, die vorhandene Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen werde gerade mit der Nutzung der frei gewordenen militärischen Anlage am Besten befriedigt.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Diese Prognose hat sich nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.5.2000 - 12 K 1303/99 -), die ihrerseits der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt (Urt. v. 5.12.1986 - BVerwG 4 C 13.85 - , BVerwGE 75, 214; Urt. v. 19.1.1991 - BVerwG 51.89 - , BVerwGE 87, 332; Urt. v. 21.3.1996 - BVerwG 4 A 10.95 - , NVwZ 1996, 1006; Urt. v. 8.7.1998 - BVerwG 11 A 53.97 - , DVBl. 1998, 1188), an folgenden Erwägungen auszurichten:.

    Dies bedeutet, dass der der Prognose zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis der Prognose einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, Urt. v. 8.7.1998, aaO).

    Die trotz der aufgezeigten schwerwiegenden Mängel der Verkehrsprognose (und des damit auf die Bewältigung der Fluglärmproblematik bezogenen insoweit ebenfalls fehlerhaften Abwägungsvorganges) erfolgte Genehmigungserteilung kann auch nicht mit dem der Genehmigungsbehörde zuzubilligenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, aaO, S. 234; Urt. v. 8.7.1998, aaO) und den Unsicherheiten, mit der jede Prognose behaftet ist, gerechtfertigt werden.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Diese Prognose hat sich nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.5.2000 - 12 K 1303/99 -), die ihrerseits der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt (Urt. v. 5.12.1986 - BVerwG 4 C 13.85 - , BVerwGE 75, 214; Urt. v. 19.1.1991 - BVerwG 51.89 - , BVerwGE 87, 332; Urt. v. 21.3.1996 - BVerwG 4 A 10.95 - , NVwZ 1996, 1006; Urt. v. 8.7.1998 - BVerwG 11 A 53.97 - , DVBl. 1998, 1188), an folgenden Erwägungen auszurichten:.

    Vielmehr hat das Gericht nur zu prüfen, ob die Prognose mit den zu ihrer Zeit verfügbaren Erkenntnismitteln und unter Beachtung der für sie erheblichen Umstände sachgerecht erarbeitet worden ist (BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, aaO).

    Die trotz der aufgezeigten schwerwiegenden Mängel der Verkehrsprognose (und des damit auf die Bewältigung der Fluglärmproblematik bezogenen insoweit ebenfalls fehlerhaften Abwägungsvorganges) erfolgte Genehmigungserteilung kann auch nicht mit dem der Genehmigungsbehörde zuzubilligenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, aaO, S. 234; Urt. v. 8.7.1998, aaO) und den Unsicherheiten, mit der jede Prognose behaftet ist, gerechtfertigt werden.

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    2.4.1 Der Senat kann offen lassen, ob sich der - angesichts der endgültigen Aufgabe des Vorhabens für die Kläger ergebende - Aufhebungsanspruch aus der für luftverkehrsrechtliche Genehmigungen geltenden Erlöschensbestimmung des § 53 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 48 Abs. 2, 1. HS LuftVZO - die Verweisungsnorm des § 53 Abs. 1 Satz 1 LuftVZO bezieht sich auch auf die Erlöschensvorschrift des § 48 Abs. 2, 1. HS LuftVZO (Giemulla, in: Giemulla/Schmid, Luftverkehrsverordnungen, Stand: Juni 2000, RdNr. 6 zu § 53 LuftVZO), auch stellt die (endgültige) Aufgabe des genehmigten Flugplatzprojekts einen Fall des Erlöschens der erteilten Genehmigung dar (Lau, in: Giemulla/Schmidt, Luftverkehrsverordnungen, aaO, RdNr. 3 zu § 48 LuftVZO) - oder (unter Berücksichtigung des Planungscharakters der Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 7 LuftVG (s. Tz. 2.2.1 und 2.3.1)) aus der entsprechenden Anwendung der für Planungsentscheidungen geltenden Sonderreglung des § 77 Satz 1 VwVfG ergibt, die auf eine Planungsentscheidung auch dann (entsprechende) Anwendung findet, wenn mit der Ausführung des planfestgestellten Vorhabens - wie hier - überhaupt noch nicht begonnen worden ist (BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - BVerwG 4 C 53.82 - , Buchholz 407.4 § 18c FStrG Nr. 1 = DVBl. 1986, 1007 = NVwZ 1986, 834(835); Grupp, DVBl. 1990, 81(85); Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, RdNr. 9f. zu § 77; Ramsauer, in: Ramsauer/Kopp, VwVfG, 7. Aufl. 2000, RdNr. 2 zu § 77; Busch, in: Knack, VwVfG, 6. Aufl. 1998, RdNr. 3.1 zu § 77; a. A.: Hans Meyer, in: Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, RdNr. 2 zu § 77 u. Allesch/Häußler, in: Obermayer, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl. 1999, RdNr. 16 zu § 77).

    Der von einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsentscheidung negativ betroffene Nachbar eines Flugplatz kann danach auch die Aufhebung der Genehmigungsentscheidung unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen - es bedarf daher nicht des Zwischenschritts einer an die Genehmigungsbehörde gerichteten gerichtlichen Verpflichtungsentscheidung - ; denn der Nachbar kann eine rechtsverbindliche Klarstellung dazu beanspruchen, dass die sein Eigentum belastenden Rechtswirkungen der Genehmigungsentscheidung infolge der Aufgabe des Vorhabens nicht mehr fortbestehen, weshalb das von dem Nachbarn auf Aufhebung der Genehmigungsentscheidung angerufene Verwaltungsgericht die rechtswidrig (gewordene) Genehmigungsentscheidung unmittelbar aufheben kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4.1986, aaO, S. 834 u. S. 836).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Diese Prognose hat sich nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.5.2000 - 12 K 1303/99 -), die ihrerseits der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt (Urt. v. 5.12.1986 - BVerwG 4 C 13.85 - , BVerwGE 75, 214; Urt. v. 19.1.1991 - BVerwG 51.89 - , BVerwGE 87, 332; Urt. v. 21.3.1996 - BVerwG 4 A 10.95 - , NVwZ 1996, 1006; Urt. v. 8.7.1998 - BVerwG 11 A 53.97 - , DVBl. 1998, 1188), an folgenden Erwägungen auszurichten:.

    Die Prognose der Behörde unterliegt daher insoweit nur in eingeschränkter Form der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 121) - , allerdings muss die behördliche Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodisch fachgerecht erstellt worden sein (BVerwG, Urt. v. 19.1.1991, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    2.3.2 Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.10.2000 - 12 K 2117/99 - , UA S. 26; Beschl. v. 14.9.1999 - 12 M 2125/99 - , NdsVBl. 2000, 64) für die planerische Rechtfertigung eines Konversionsprojekts - wie es hier im Streit ist - nicht erforderlich, dass der Nachweis erbracht wird, die vorhandene Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen werde gerade mit der Nutzung der frei gewordenen militärischen Anlage am Besten befriedigt.
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2556/84

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Bau einer Ortsumgehung nahe Altenheim;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Zu fragen ist daher - unter Vernachlässigung gegenteiliger Äußerungen der Beigeladenen als Vorhabenträger (vgl. Allesch/Häußler, aaO, RdNr. 14) - , ob bei verständiger Würdigung aller rechtlichen und insbesondere aller wirtschaftlichen und finanziellen Umstände sowie unter Berücksichtigung der mit dem Betrieb des Sonderlandeplatzes A. von der Beigeladenen verfolgten Gesamtkonzeption (vgl. HessVGH, Teilurteil v. 25.6.1991 - 2 UE 2556/84 - , UPR 1992, 115(116) - für das Straßenrecht) mit einer Ausführung des genehmigten Vorhabens (noch) gerechnet werden kann oder ob dies nicht mehr der Fall ist (vgl. Busch, aaO, RdNr. 3).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Bei dieser Sachlage hätte die Beklagte aber stattdessen auf einer Aufhellung des Sachverhalts dringen und nicht nur auf der Vorlage der von ihr noch am 5. Juli 1999 angemahnten Startzahlen, sondern überhaupt auf der Vorlage einer überzeugenden und nachvollziehbaren Prognose (und auch auf der Vorlage eines auf diese - seriöse - Prognose abgestimmten und alle Aspekte wie etwa Hubschrauberflüge erfassenden Lärmgutachtens) dringen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - BVerwG 4 A 47.96 - , NuR 2000, 627(631)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
    Vielmehr reicht es - für die Annahme der erforderlichen planerischen Rechtfertigung des Konversionsprojektes - bereits aus, dass zu Zwecken der Deckung eines gestiegenen Bedarfs eine Art Angebotsplanung geschaffen wird, die als Mindestvoraussetzung lediglich erfordert, dass die Konversion unter diesem Gesichtspunkt "vernünftigerweise geboten" erscheint (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG, UA S. 22 u. Grabherr, aaO, RdNr. 50 zu § 8).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

    Unterstellt, ein solcher grundsätzlich auf Verpflichtung gerichteter Anspruch wäre schon im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss unmittelbar durchsetzbar, dafür OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - 12 K 3200/99 -, Jurisdokument, unter Berufung auf das Urteil des BVerwG vom 11. April 1986 - 4 C 53.82 -, NVwZ 1986, 834 (836), zu § 18d FStrG a.F., und die Klägerin würde durch den Fortbestand der bergrechtlichen Planfeststellung in einer wehrfähigen Rechtsposition betroffen, liegen jedenfalls die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm nicht vor.
  • VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018

    Klage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos

    1.4.1 Welches Gewicht in diesem Zusammenhang den Erklärungen und subjektiven Vorstellungen des Vorhabensträgers zukommt, kann offen bleiben (vgl. dazu auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, RdNr. 3a zu § 77; NdsOVG vom 11.12.2000 Az. 12 K 3200/99 RdNr. 72 -juris-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

    Unterstellt, ein solcher grundsätzlich auf Verpflichtung gerichteter Anspruch wäre schon im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss unmittelbar durchsetzbar, dafür OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - 12 K 3200/99 -, DVBl. 2001, 407 (nur Ls.), Langtext in juris, unter Berufung auf das Urteil des BVerwG vom 11. April 1986 - 4 C 53.82 -, NVwZ 1986, 834, 836, zu § 18d FStrG a. F., die Norm vermittelte trotz der speziellen Regelungen des Bergrechts zur Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen (vgl. § 57a Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz BBergG) Drittschutz und die Kläger würden durch den Fortbestand der bergrechtlichen Planfeststellung in einer wehrfähigen Rechtsposition betroffen, liegen jedenfalls die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 7 KS 8/09

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses bei endgültiger Aufgabe des

    Die Rechtsprechung erstreckt den Anwendungsbereich der Regelung - über den Wortlaut hinaus - weiter auch auf sog. "unrealisierte Vorhaben", d.h. Projekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen worden und/oder der Planfeststellungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden ist (BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 53.82 -, NVwZ 1986, 834 ff. zu § 18 d FStrG a.F.; Beschl. v. 23.12.1992 - 4 B 188.92 -, NVwZ 1993, 980, 983 u.v. 10.11.2004 - 4 B 57.04 - NVwZ 2005, 327 f.; Nds. OVG, Urt. v. 11.12.2000 - 12 K 3200/99 -, juris Rdn. 70 ff.; zustimmend Grupp, aaO, DVBl. 1990, 81, 85; Stelkens/Bonk/Sachs, aaO, § 77 Rn. 9; Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 77 Rn. 7; Ziekow, VwVfG, 1. Aufl. 2006, § 77 Rn. 1; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 77 Rn. 3; ablehnend Obermayer, aaO, § 77 Rn. 16).
  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder

    Deshalb ist in derartigen Fällen von einer Planrechtfertigung schon dann auszugehen, wenn mit einer von einem konkret feststellbaren Bedarf losgelösten Angebotsplanung beispielsweise eine Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bezweckt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, zit. nach Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - 12 K 3200/99 -, zit. nach Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11834/93 -, zit. nach Juris).
  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Zwar kann nach aktueller Rechtsprechung weder die fehlende Verwirklichung noch die Funktionslosigkeit noch die endgültige Aufgabe eines Vorhabens im Wege der Anfechtungsklage geltend gemacht werden und zur unmittelbaren Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses durch das Gericht führen (so aber für die endgültige Aufgabe noch BVerwG, Urteil vom 11.4.1986, 4 C 53/82, juris Rn. 13; daran anschließend Nieds. OVG, Urteil vom 11.12.2000, 12 K 3200/99, Rn. 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht