Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ; Fehlender Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ; Befristetes Mietverhältnis als Indiz für fehlende ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1990) § 12 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung; Einkommensteuer 1996
- rechtsportal.de
EStG (1990) § 12 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung; Einkommensteuer 1996 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung - Einkommensteuer 1996
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem befristeten Mietverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung an Kinder
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Papierfundstellen
- DB 2004, 2018
- EFG 2004, 1120
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98
Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406 , BStBl II 1998, 771 ).Ist dagegen die Vermietung nicht auf Dauer angelegt und ergibt sich für die zu erwartende Dauer der Vermietung kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder ist ein solcher nicht zu erwarten, so ist eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht anzunehmen (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116 ; vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 ).
Die Einkünfteerzielungsabsicht wird nur in Ausnahmefällen infrage gestellt (BFH v. 30.9.1997, BStBl II 1998, 771 ).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98
Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteil vom 09. Juli 2002 IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394 ).Eine Vermietungstätigkeit ist aber nur auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH v. 9.7.2002, BFH/NV 2002, 1394 ).
- BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98
Ist dagegen die Vermietung nicht auf Dauer angelegt und ergibt sich für die zu erwartende Dauer der Vermietung kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder ist ein solcher nicht zu erwarten, so ist eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht anzunehmen (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116 ; vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 ). - BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587 m.w.N.).
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit
Das FG wies die Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1120 veröffentlichten Urteil dann aber mangels Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger ab.