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   FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02   

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FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02 (https://dejure.org/2002,9258)
FG München, Entscheidung vom 07.05.2002 - 12 K 43/02 (https://dejure.org/2002,9258)
FG München, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 12 K 43/02 (https://dejure.org/2002,9258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von Prognose und endgültiger Prüfung der Einkünfte und Bezüge beim Kindergeld; Berücksichtigung der Fahrten zur Berufsschule als Dienstreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis Prognose/endgültige Prüfung der Einkünfte und Bezüge beim Kindergeld; Berücksichtigung der Fahrten zur Berufsschule als Dienstreisen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verhältnis Prognose/endgültige Prüfung der Einkünfte und Bezüge beim Kindergeld - Berücksichtigung der Fahrten zur Berufsschule als Dienstreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.07.1996 - VI R 38/93

    Eine vorübergehende Rückkehr in den Betrieb führt nicht zu einer Verlängerung der

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    Zwar ist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur für die ersten drei Monate eine Dienstreise anzuerkennen und danach die auswärtige Tätigkeitsstätte als neue regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen (BFH-Urteil vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BStBl II 1997, 95 unter 1.b der Entscheidungsgründe; R 37 Abs. 3 S. 3 LStR).

    - Ausbildung zum Schwimmmeister in drei nur durch kurze Unterbrechungen getrennten Blöcken von je vier bis acht Wochen (Urteil vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BStBl II 1997, 95).

    Die Rechtsprechung stellt jedoch hierfür auf eine im Wesentlichen durchgehende längerfristige Auswärtstätigkeit ab (BFH v. 19.7.1996, BStBl II 1997, 95).

  • FG Hessen, 14.12.2001 - 12 K 3568/01

    Kindergeld; Ausbildung; Schädlichkeitsgrenze; Einkünfte und Bezüge; Berufsschule;

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    Wegen der Fahrten zur Berufsschule weist sie ergänzend auf das vorgelegte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2001 12 K 3568/01 hin.

    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 1999 VII 473/98 Kl und das von der Familienkasse vorgelegte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2001 12 K 3568/01 wenden zwar in vergleichbaren Fällen die Dreimonatsregelung an, lassen aber ungeprüft, ob eine einheitliche Dienstreise vorlag (zweifelhaft auch Urteil des Finanzgerichts München vom 4. November 1999 16 K 3116/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 442 [Revision. Az. des BFH: VI R 70/98], vgl. Küttner/Thomas. Personalhandbuch 2001, Stichwort "Dienstreise" Rz. 31).

  • FG Niedersachsen, 24.02.1999 - VII 473/98

    Neue regelmäßige Arbeitsstätte nach 3-monatigem Besuch; Fahrten eines

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Auszubildenden ist der Ausbildungsbetrieb als Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Berufstätigkeit, nicht aber die Berufsschule, die er ein- bis zweimal wöchentlich besucht (vgl. Urteil in BStBl II 1990, 856 unter 1.a der Entscheidungsgründe, das zwar keine Dienstreise, aber Einsatzwechseltätigkeit ohne Abzugsbeschränkung annahm; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 1999 VII 473/98 Kl, juris Nr. STRE 200170052; DA-FamEStG, BStBl I 2000, 636 -DA- 63.4.2.2 S. 11 Buchstabe e S. 2).

    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 1999 VII 473/98 Kl und das von der Familienkasse vorgelegte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2001 12 K 3568/01 wenden zwar in vergleichbaren Fällen die Dreimonatsregelung an, lassen aber ungeprüft, ob eine einheitliche Dienstreise vorlag (zweifelhaft auch Urteil des Finanzgerichts München vom 4. November 1999 16 K 3116/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 442 [Revision. Az. des BFH: VI R 70/98], vgl. Küttner/Thomas. Personalhandbuch 2001, Stichwort "Dienstreise" Rz. 31).

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.12.1999 - 4 K 1454/98
    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    Dies ergebe sich aus dem vorgelegten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 1999 4 K 1454/98.

    Der Streitfall bietet dagegen bei nur 49 über das Schuljahr verstreuten Berufsschultagen - ein bis zwei Fahrten wöchentlich - kein vergleichbar einheitliches Bild (ebenso Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 1999 4 K 1454/98).

  • BFH, 04.05.1990 - VI R 144/85

    Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    3.1 Bezüge aus einem Ausbildungsdienstverhältnis sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit; Aufwendungen, die im Hinblick auf das Ausbildungsziel getätigt werden, sind Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85, BStBl II 1990, 856).

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Auszubildenden ist der Ausbildungsbetrieb als Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Berufstätigkeit, nicht aber die Berufsschule, die er ein- bis zweimal wöchentlich besucht (vgl. Urteil in BStBl II 1990, 856 unter 1.a der Entscheidungsgründe, das zwar keine Dienstreise, aber Einsatzwechseltätigkeit ohne Abzugsbeschränkung annahm; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 1999 VII 473/98 Kl, juris Nr. STRE 200170052; DA-FamEStG, BStBl I 2000, 636 -DA- 63.4.2.2 S. 11 Buchstabe e S. 2).

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 40/90

    Umfang der Absetzbarkeit von Aufwendungen für eine Fahrt von der Wohnung bis zu

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    - zweieinhalbjähriges Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 40/90, BFH/NV 1994, 546);.
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    - Leitung von zwei auswärtigen, örtlich getrennten und gleichmäßig zu betreuenden Beratungsstellen (Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296);.
  • FG München, 04.11.1997 - 16 K 3116/92

    Dreimonatsfrist bei auf Baustellen eingesetzten Architekten

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 1999 VII 473/98 Kl und das von der Familienkasse vorgelegte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2001 12 K 3568/01 wenden zwar in vergleichbaren Fällen die Dreimonatsregelung an, lassen aber ungeprüft, ob eine einheitliche Dienstreise vorlag (zweifelhaft auch Urteil des Finanzgerichts München vom 4. November 1999 16 K 3116/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 442 [Revision. Az. des BFH: VI R 70/98], vgl. Küttner/Thomas. Personalhandbuch 2001, Stichwort "Dienstreise" Rz. 31).
  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    - Stationierung eines Zeitsoldaten an verschiedenen Orten (Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BStBl II 1995, 137);.
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 70/98

    Reisekosten von Architekten bei Langzeitbaustellen

    Auszug aus FG München, 07.05.2002 - 12 K 43/02
    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 1999 VII 473/98 Kl und das von der Familienkasse vorgelegte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2001 12 K 3568/01 wenden zwar in vergleichbaren Fällen die Dreimonatsregelung an, lassen aber ungeprüft, ob eine einheitliche Dienstreise vorlag (zweifelhaft auch Urteil des Finanzgerichts München vom 4. November 1999 16 K 3116/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 442 [Revision. Az. des BFH: VI R 70/98], vgl. Küttner/Thomas. Personalhandbuch 2001, Stichwort "Dienstreise" Rz. 31).
  • BFH, 14.07.1978 - VI R 179/76

    Nach dreimonatiger Tätigkeit an derselben Arbeitsstätte werden auch bei

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82

    1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

  • FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 93/03

    Abendschule stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar

    Der Senat schließt sich jedoch der Rechtsprechung des 12. Senats des Finanzgerichts München (Urteil vom 07.05.2002 - 12 K 43/02, EFG 2002, 1240) an, wonach bei wenigen über das Schuljahr verstreuten Berufsschultagen - ein bis zwei Fahrten wöchentlich - keine einheitliche Dienstreise vorliegt und die Dreimonatsregelung daher nicht zur Anwendung kommt (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.12.1999 - 4 K 1454/98, juris; a.A. Hessisches FG, Urteil vom 14.12.2001 - 12 K 3568/01, juris).

    Denn zum einen lag diesem Bescheid lediglich eine Prognose der zu erwartenden Einkünfte und Bezüge zugrunde, d.h. es handelte sich hierbei lediglich um eine vorläufige Entscheidung, die keine Bindungswirkung für die nach Ablauf des maßgebenden Jahres zu treffende endgültige Entscheidung hat (vgl. FG München, Urteil vom 07.05.2002 - 12 K 43/02, EFG 2002, 1240).

  • FG München, 14.03.2006 - 12 K 4695/05

    Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldablehnungsbescheides wegen bisher

    Wegen der Selbständigkeit des vorläufigen und des endgültigen Überprüfungsverfahrens - ähnlich dem Lohnsteuerermäßigungs- oder Vorauszahlungsverfahren im Verhältnis zur Jahresveranlagung - ist die Familienkasse bei der endgültigen Überprüfung weder an die tatsächlichen Feststellungen noch an die rechtliche Würdigung der Prognoseentscheidung gebunden (Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 7. Mai 2002 12 K 43/02, EFG 2002, 1240).
  • FG München, 05.12.2006 - 12 K 23/06

    Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das laufende

    Wegen der Selbständigkeit des vorläufigen und des endgültigen Überprüfungsverfahrens - ähnlich dem Lohnsteuerermäßigungs- oder Vorauszahlungsverfahren im Verhältnis zur Jahresveranlagung - ist die A bei der endgültigen Überprüfung weder an die tatsächlichen Feststellungen noch an die rechtliche Würdigung der Prognoseentscheidung gebunden (Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 7. Mai 2002 12 K 43/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1240 ).
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