Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 25.03.2003

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3707
VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02 (https://dejure.org/2002,3707)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2002 - 12 K 436/02 (https://dejure.org/2002,3707)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 2002 - 12 K 436/02 (https://dejure.org/2002,3707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Fahrrad trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit; Verweigerung der Vorlage eines Fahreignungsgutachtens; Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Entziehungsverfügung; Entzug der Fahrerlaubnis durch die ...

  • archive.org

    Alkohol - MPU-Anordnung bei 1,64 %o

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Neustadt, 18.08.1999 - 9 L 1784/99
    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02
    Das beschließende Gericht kann offen lassen, ob in Fällen, in denen sich der Fahrerlaubnisinhaber - wie hier - der geforderten medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat, das für ihn negative Gutachten aber nicht vorlegt, die Frage der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung nicht mehr zu überprüfen ist, sondern aus der Nichtvorlage des geforderten und erstellten Gutachtens auf die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers geschlossen werden kann (so VG Neustadt/Weinstraße, B. v. 18.08.1999 - 9 L 1784/99.NW).

    Mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs ist es nicht zu vereinbaren, einen Fahrerlaubnisinhaber, dessen Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr bereits durch ein Gutachten bestätigt wurde, weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, bis durch ein positives Gutachten seine Eignung nachgewiesen ist (so auch VG Neustadt, B. v. 18.08.1999 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02
    Dieser hat unstreitig ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 68 â?° geführt, sodass die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 46 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 Buchstabe c FeV verpflichtet war, vom Antragsteller die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu verlangen (zum fehlenden Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 24.09.2001- 10 S 182/01 -).

    XXX vom 20.09.2001 und dessen ärztliche Stellungnahme vom 11.12.2001 meint, zur Nichtvorlage des Gutachtens berechtigt zu sein, verkennt er, dass der Verordnungsgeber die Klärung von Eignungszweifeln, die - wie hier - auf einer bekannt gewordenen Alkoholproblematik beruhen, ausschließlich bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung konzentriert hat (§ 66 FeV; vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., B. v. 24.09.2001, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02
    Die besondere Dringlichkeit ergibt sich bei der hier in Rede stehenden Maßnahme der Gefahrenabwehr bereits aus der Besorgnis, die bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 13.03.1997   - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02
    Dass die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 â?° oder mehr auch von einem Ersttäter verlangt werden kann, der als Radfahrer im Straßenverkehr auffällig geworden ist, ist in der Rechtsprechung geklärt (VGH Bad.-Württ., B. v. 16.07.1998, NZV 1998, 519 = VRS Bd. 95/98, 445 unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, NZV 1996, 84; ebenso Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 2. Aufl. § 13 FeV Erl. 3 c).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1998 - 10 S 1461/97

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsgutachten bei sogenannten Ersttätern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2002 - 12 K 436/02
    Dass die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 â?° oder mehr auch von einem Ersttäter verlangt werden kann, der als Radfahrer im Straßenverkehr auffällig geworden ist, ist in der Rechtsprechung geklärt (VGH Bad.-Württ., B. v. 16.07.1998, NZV 1998, 519 = VRS Bd. 95/98, 445 unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, NZV 1996, 84; ebenso Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 2. Aufl. § 13 FeV Erl. 3 c).
  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

    Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 - OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00, VRS 100, 394; VG Braunschweig, Beschl. vom 09.04.2001 - 6 B 59/01; VG Oldenburg, Beschl. vom 31.10.2002 - 7 B 4361/02; VG Karlsruhe, Beschl. vom 25.03.2002 - 12 K 436/02 - zitiert nach Juris; zum älteren Recht vgl. ferner BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, 11 B 61/96 - Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 - BVerwGE 99, 249; Beschl. vom 22.06.1994 - 11 B 82/94; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.1998 - 10 S 1461/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28812
VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02 (https://dejure.org/2003,28812)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2003 - 12 K 436/02 (https://dejure.org/2003,28812)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 2003 - 12 K 436/02 (https://dejure.org/2003,28812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02
    Dieser hat unstreitig ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 68 ? geführt, sodass die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 46 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 Buchstabe c FeV verpflichtet war, vom Antragsteller die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu verlangen (zum fehlenden Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 24.09.2001- 10 S 182/01 -).

    XXX vom 20.09.2001 und dessen ärztliche Stellungnahme vom 11.12.2001 meint, zur Nichtvorlage des Gutachtens berechtigt zu sein, verkennt er, dass der Verordnungsgeber die Klärung von Eignungszweifeln, die - wie hier - auf einer bekannt gewordenen Alkoholproblematik beruhen, ausschließlich bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung konzentriert hat (§ 66 FeV; vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., B. v. 24.09.2001, aaO).

  • VG Neustadt, 18.08.1999 - 9 L 1784/99
    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02
    Das beschließende Gericht kann offen lassen, ob in Fällen, in denen sich der Fahrerlaubnisinhaber - wie hier - der geforderten medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat, das für ihn negative Gutachten aber nicht vorlegt, die Frage der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung nicht mehr zu überprüfen ist, sondern aus der Nichtvorlage des geforderten und erstellten Gutachtens auf die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers geschlossen werden kann (so VG Neustadt/Weinstraße, B. v. 18.08.1999 - 9 L 1784/99.NW).

    Mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs ist es nicht zu vereinbaren, einen Fahrerlaubnisinhaber, dessen Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr bereits durch ein Gutachten bestätigt wurde, weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, bis durch ein positives Gutachten seine Eignung nachgewiesen ist (so auch VG Neustadt, B. v. 18.08.1999 aaO).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02
    Dass die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 ? oder mehr auch von einem Ersttäter verlangt werden kann, der als Radfahrer im Straßenverkehr auffällig geworden ist, ist in der Rechtsprechung geklärt (VGH Bad.-Württ., B. v. 16.07.1998, NZV 1998, 519 = VRS Bd. 95/98, 445 unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, NZV 1996, 84; ebenso Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 2. Aufl. § 13 FeV Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1998 - 10 S 1461/97

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsgutachten bei sogenannten Ersttätern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02
    Dass die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 ? oder mehr auch von einem Ersttäter verlangt werden kann, der als Radfahrer im Straßenverkehr auffällig geworden ist, ist in der Rechtsprechung geklärt (VGH Bad.-Württ., B. v. 16.07.1998, NZV 1998, 519 = VRS Bd. 95/98, 445 unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, NZV 1996, 84; ebenso Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 2. Aufl. § 13 FeV Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2003 - 12 K 436/02
    Die besondere Dringlichkeit ergibt sich bei der hier in Rede stehenden Maßnahme der Gefahrenabwehr bereits aus der Besorgnis, die bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht