Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten; Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Baukosten bei rechtsmissbräuchlicher Gestaltung; Gründung einer GbR durch einen Landwirt und dessen Familienangehörige zur Verwirklichung eines geplanten Bauvorhabens; Voraussetzungen eines ...
- Judicialis
AO 1977 § 42; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 24
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 42; UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 24
Vorschaltung einer Gesellschaft zum Erhalt des vollen Vorsteuerabzugs aus einem Bauprojekt eines nach Durchschnittssätzen besteuernden Landwirts als Gestaltungsmissbrauch; Umsatzsteuer 1998 - rechtsportal.de
Vorschaltung einer Gesellschaft zum Erhalt des vollen Vorsteuerabzugs aus einem Bauprojekt eines nach Durchschnittssätzen besteuernden Landwirts als Gestaltungsmissbrauch; Umsatzsteuer 1998
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorschaltung einer Gesellschaft zum Erhalt des vollen Vorsteuerabzugs aus einem Bauprojekt eines nach Durchschnittssätzen besteuernden Landwirts als Gestaltungsmissbrauch - Umsatzsteuer 1998
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
- Anwendung bei der Umsatzsteuer
Papierfundstellen
- EFG 2005, 761
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96
Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine unangemessene Gestaltung für die Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374 und vom 11. November 2004 V R 36/02).Auch in diesem Fall wird über die Vorschaltung einer Gesellschaft ein Umweg gewählt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1997, 658 …und vom 30. März 2000 V R 105/98, BFH/NV 2000, 1368).
- BFH, 10.12.1992 - V R 90/92
Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Da den einzelnen Steuergesetzen vielfach unterschiedliche Wertungen zugrunde liegen, ist nicht zu prüfen, ob eine aus umsatzsteuerlicher Sicht unangemessene Gestaltung den ertragsteuerlichen Interessen der Beteiligten gerecht wird (BFH-Urteil vom 10.12.1992 V R 90/92, BStBl II 1993, 700).Einer Entscheidung der Frage, ob § 42 AO das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht voraussetzt, bedarf es nicht, weil die Erfüllung desselben eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen derselben indiziert (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 VR 90/92, BStBl II 1993, 700;… Tipke/Kruse, AO, § 42 Rn. 44).
- BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
USt: Gestaltungsmissbrauch
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine unangemessene Gestaltung für die Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374 und vom 11. November 2004 V R 36/02).
- BFH, 16.01.1992 - V R 1/91
Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Für diese Beurteilung sind die gesamten Umstände des Einzelfalles maßgeblich (BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541 …und vom 21. Juli 1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741;… dazu auch Klein,AO, 2003, § 42 Rn. 56). - BFH, 16.03.1993 - XI R 52/90
1. GbR-Gesellschafter kann allein durch PKW-Vermietung an die Gesellschaft …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Die zunächst auf einen Zeitraum von zehn Jahren vereinbarte und tatsächlich durchgeführte entgeltliche Vermietung des Schweinemaststalls war eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1993 XI R 52/90, BStBl II 1993, 562 …und vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 205). - BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
Vermietung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an eine GmbH
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Für diese Beurteilung sind die gesamten Umstände des Einzelfalles maßgeblich (BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541 und vom 21. Juli 1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741;… dazu auch Klein,AO, 2003, § 42 Rn. 56). - BFH, 16.03.2000 - V R 9/99
Rechtsmissbrauch; Vermietung von Praxisräumen an Ehegatten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Von diesen Grundsätzen ausgehend hat es der BFH in ständiger Rechtsprechung als unangemessene Gestaltung des Rechts angesehen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel einer nahe stehenden Person zur Verfügung stellt, damit diese den Gegenstand erwirbt oder herstellt, um ihn an eben diesen Unternehmer zu vermieten (BFH, Urteil vom 04. Mai 1994 XI R 67/93, BStBl II 1994, 829;… vom 07. September 1995 V R 52/94, BFH/NV 1996, 443;… Beschluss vom 14. Januar 1999 V B 156/97, BFH/NV 1999, 989 und Urteil vom 16. März 2000 V R 9/99, BFH/NV 2000, 1254). - BFH, 28.07.1993 - XI R 105/90
Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit bei Vermietung eines Fahrzeugs
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Die zunächst auf einen Zeitraum von zehn Jahren vereinbarte und tatsächlich durchgeführte entgeltliche Vermietung des Schweinemaststalls war eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1993 XI R 52/90, BStBl II 1993, 562 und vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 205). - BFH, 14.01.1999 - V B 156/97
Missbrauch von Gestaltungen; Vermietung von Praxisräumen an Ärzte durch GbR der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Von diesen Grundsätzen ausgehend hat es der BFH in ständiger Rechtsprechung als unangemessene Gestaltung des Rechts angesehen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel einer nahe stehenden Person zur Verfügung stellt, damit diese den Gegenstand erwirbt oder herstellt, um ihn an eben diesen Unternehmer zu vermieten (BFH, Urteil vom 04. Mai 1994 XI R 67/93, BStBl II 1994, 829;… vom 07. September 1995 V R 52/94, BFH/NV 1996, 443; Beschluss vom 14. Januar 1999 V B 156/97, BFH/NV 1999, 989 …und Urteil vom 16. März 2000 V R 9/99, BFH/NV 2000, 1254). - BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93
Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer) …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Von diesen Grundsätzen ausgehend hat es der BFH in ständiger Rechtsprechung als unangemessene Gestaltung des Rechts angesehen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel einer nahe stehenden Person zur Verfügung stellt, damit diese den Gegenstand erwirbt oder herstellt, um ihn an eben diesen Unternehmer zu vermieten (BFH, Urteil vom 04. Mai 1994 XI R 67/93, BStBl II 1994, 829;… vom 07. September 1995 V R 52/94, BFH/NV 1996, 443;… Beschluss vom 14. Januar 1999 V B 156/97, BFH/NV 1999, 989 …und Urteil vom 16. März 2000 V R 9/99, BFH/NV 2000, 1254). - BFH, 30.03.2000 - V R 105/98
Vorsteuerabzug; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
- BFH, 07.09.1995 - V R 52/94
Ausschluss des Vorsteuerabzugs wegen rechtsmissbräuchlicher Vorschaltung des …
- FG Niedersachsen, 29.06.2017 - 11 K 88/16
Umsatzsteuer 2005; Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG schließt Option zur …
Nach anderer Ansicht bleibt trotz Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG der Vorsteuerabzug dem Grunde nach bestehen, so dass eine Option zur Steuerpflicht möglich sein soll (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 23. November 2000 5 Ko 14/00, EFG 2001, 307; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2005 12 K 493/00, EFG 2005, 761; im Ergebnis auch so: Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE).