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VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Gebietsemir des Kalifatsstaates für Baden-Württemberg, der auch erster Vorsitzender eines Islamischen Zentrums ist, wehrt sich erfolglos gegen seine Ausweisung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 9.02
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Vereins "Kalifatsstaat"
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
Dass der Antragsteller sich nach Ergehen der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und des dieses Verbot bestätigenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 - 6 A 1.02, 6 A 3.02, 6 A 4.02 und 6 A 9.02 - von den gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten sowie die innere Sicherheit und sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Handlungen des "Kalifatsstaats" abgewandt und distanziert hat, ist nicht ersichtlich. - BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02
Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
Dass der Antragsteller sich nach Ergehen der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und des dieses Verbot bestätigenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 - 6 A 1.02, 6 A 3.02, 6 A 4.02 und 6 A 9.02 - von den gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten sowie die innere Sicherheit und sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Handlungen des "Kalifatsstaats" abgewandt und distanziert hat, ist nicht ersichtlich. - BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02
Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
Dass der Antragsteller sich nach Ergehen der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und des dieses Verbot bestätigenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 - 6 A 1.02, 6 A 3.02, 6 A 4.02 und 6 A 9.02 - von den gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten sowie die innere Sicherheit und sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Handlungen des "Kalifatsstaats" abgewandt und distanziert hat, ist nicht ersichtlich.
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
Insoweit muss, wie von der Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid eingehend dargelegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass vom Antragsteller weiterhin eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und/oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, die sich bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung verwirklichen könnte ( BVerfG, Beschl.v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ff; VGH Bad.-Württ, Beschl.v. 25.06.1998 - 11 S 682/98 - ). - BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 3.02
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Vereins "Kalifatsstaat"
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
Dass der Antragsteller sich nach Ergehen der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und des dieses Verbot bestätigenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 - 6 A 1.02, 6 A 3.02, 6 A 4.02 und 6 A 9.02 - von den gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten sowie die innere Sicherheit und sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Handlungen des "Kalifatsstaats" abgewandt und distanziert hat, ist nicht ersichtlich. - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98
Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02
Insoweit muss, wie von der Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid eingehend dargelegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass vom Antragsteller weiterhin eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und/oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, die sich bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung verwirklichen könnte ( BVerfG, Beschl.v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ff; VGH Bad.-Württ, Beschl.v. 25.06.1998 - 11 S 682/98 - ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
Ausweisung - Sicherheitsrisiko
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2003 - 12 K 5440/02 - wird zurückgewiesen.Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 17.1.2003 - 12 K 5440/02 - abgelehnt.