Rechtsprechung
FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12 Kg |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Finanz- und Abgaberecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steigende Anzahl von Prüfungen als Begründung eines Steuerberaters für einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags für die Einkommensteuererklärung über den 31.12. des Folgejahres hinaus
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags für die Einkommensteuererklärung über den 31.12. des Folgejahres hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de , S. 2 (Pressemitteilung)
Fristverlängerung ohne Teilnahme des Steuerberaters am Kontingentierungsverfahren nur in Einzelfällen über den 31.12. des Folgejahres hinaus möglich
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen ohne Teilnahme des Steuerberaters am Kontingentierungsverfahren nur in Einzelfällen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Fristverlängerung ohne Teilnahme am Kontingentierungsverfahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsüberlastung eines Steuerberaters rechtfertigt keine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen - Fristverlängerung ohne Teilnahme des Steuerberaters am Kontingentierungsverfahren nur in Einzelfällen über den 31.12. des Folgejahres hinaus möglich ...
Papierfundstellen
- EFG 2013, 94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung
Auszug aus FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
Sie beinhalten als Ermessensrichtlinien Grundsätze für die Ausübung des Ermessens im Einzelfall (BFH, Urteil vom 28.06.2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514). - BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97
Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater
Auszug aus FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
In einem solchen Fall ist für den Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der auch für die Verpflichtungsklage eröffnet ist (BFH, Urteile vom 23.03.1976 VII R 106/73, BStBl II 1976, 459, und vom 11.08.1998 VII R 72/97, BFH/NV 1999, 423 m.w.N.), ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr zu bejahen. - BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02
Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch …
Auszug aus FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
Sind Ermessensrichtlinien erlassen, hat das Gericht zu überprüfen, ob sich die Behörde an die Richtlinie gehalten hat und ob die Ermessensrichtlinie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhält und ob die Behörde von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch macht (BFH, Urteil vom 11.04.2006, VI R 64/02, BStBl II 2006, 642). - BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73
Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger …
Auszug aus FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
In einem solchen Fall ist für den Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der auch für die Verpflichtungsklage eröffnet ist (BFH, Urteile vom 23.03.1976 VII R 106/73, BStBl II 1976, 459, …und vom 11.08.1998 VII R 72/97, BFH/NV 1999, 423 m.w.N.), ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr zu bejahen. - FG Düsseldorf, 15.03.2012 - 12 K 509/12
Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von …
Auszug aus FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
Im Übrigen werde auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.03.2012, 12 K 509/12 AO hingewiesen.
- FG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 9 K 9187/14
Festsetzung eines Verspätungszuschlages sowie wegen Ablehnung des …
Die vorgesehene allgemeine Fristverlängerung für durch steuerberatende Berufe vertretene Steuerpflichtige verbunden mit der Möglichkeit, in besonders gelagerten Einzelfällen eine weitergehende Fristverlängerung zu gewähren, schafft einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Steuerpflichtigen, steuerberatenden Berufen und den Finanzbehörden (FG Münster, rkr. Urteil vom 18. Juli 2012 - 12 K 553/12 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 94).