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   FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15   

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FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15 (https://dejure.org/2016,19901)
FG Köln, Entscheidung vom 20.04.2016 - 12 K 574/15 (https://dejure.org/2016,19901)
FG Köln, Entscheidung vom 20. April 2016 - 12 K 574/15 (https://dejure.org/2016,19901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung der Lohnsteuerjahresbescheinigung und bestandskräftig durchgeführter Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrektur des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung der Lohnsteuerjahresbescheinigung und bestandskräftig durchgeführter Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de

    Korrektur des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung der Lohnsteuerjahresbescheinigung und bestandskräftig durchgeführter Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuer - Änderung der Lohnsteueranmeldung nach Einkommensteuerveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Änderung der Lohnsteuervoranmeldung nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung der Lohnsteueranmeldung nach Einkommensteuerveranlagung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Änderung der Lohnsteueranmeldung nach Einkommensteuerveranlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.10.2009 - I R 70/08

    Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    Da die Berechtigung zum Lohnsteuerabzug von der doppelbesteuerungsrechtlichen Qualifizierung der Vergütung abhängig ist, ist es unerheblich, dass der Beigeladenen eine Bescheinigung über die Steuerfreistellung des Arbeitslohns gemäß § 39 Abs. 3 EStG (bzw. § 39d Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 39b Abs. 6 EStG in der für die Streitjahre 2010 und 2011 geltenden Fassung) nicht vorlag (BFH, Urteil vom 21.10.2009, I R 70/08, BStBl II 2012, 493, m.w.N.).

    Hingegen soll ein im Drittland ansässiger Arbeitnehmer, bei dem die Möglichkeit der (Antrags)Veranlagung zur Einkommensteuer nicht besteht, die Änderung der Lohnsteuervoranmeldungen gemäß § 164 Abs. 2 AO verlangen können (BFH, Urteil vom 21.10.2009 I R 70/08, BStBl II 2012, 493).

  • FG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 K 461/14

    Anspruch eines Unternehmens auf Erstattung von abgeführter deutscher Lohnsteuer

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    Es droht im Streitfall auch keine doppelte Erstattung der Lohnsteuer im Wege der Korrektur der Lohnsteuervoranmeldungen und (nochmals) im Wege der Anrechnung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Klägers (siehe hierzu auch FG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2015 16 K 461/14, EFG 2015, 2093).
  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    a) Der Kläger kann die Lohnsteuervoranmeldung des Arbeitgebers aus eigenem Recht anfechten, soweit sie ihn betrifft (BFH, Urteil vom 20.07.2005 VI R 165/01, BStBl II 2005, 890, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05

    Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach Übermittlung oder

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    c) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.10.2008 VI R 10/05, BStBl II 2009, 354 und vom 13.11.2012 VI R 38/11, BStBl II 2013, 929) steht einer Änderung der Lohnsteuervoranmeldungen unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 AO die Vorschrift des § 41 c Abs. 3 EStG in der Fassung der Streitjahre, wonach nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr vorgenommen werden darf, nicht entgegen (so auch: Krüger in Schmidt, EStG, 35. Auflage 2016, § 41 c, Rz. 4).
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    Für den Fall einer bereits erfolgten Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer soll daher auch der Arbeitgeber eine Korrektur der Lohnsteuervoranmeldungen nicht mehr verlangen können (BFH, Urteil vom 17.06.2009 VI R 46/07, BStBl II 2010, 72).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 39/95

    Lohnsteueranmeldung

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    Ergeht nach der Anmeldung der Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitnehmer ein Einkommensteuerbescheid, so bildet dieser grundsätzlich einen (neuen) Rechtsgrund für die Steuerzahlung (BFH, Urteil vom 12.10.1995, I R 39/95, BStBl II 1996, 87).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Auszug aus FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
    c) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.10.2008 VI R 10/05, BStBl II 2009, 354 und vom 13.11.2012 VI R 38/11, BStBl II 2013, 929) steht einer Änderung der Lohnsteuervoranmeldungen unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 AO die Vorschrift des § 41 c Abs. 3 EStG in der Fassung der Streitjahre, wonach nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr vorgenommen werden darf, nicht entgegen (so auch: Krüger in Schmidt, EStG, 35. Auflage 2016, § 41 c, Rz. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19

    Berücksichtigung von Umsatzbeteiligungen bei der Elterngeldberechnung; Konkordanz

    Sie soll vielmehr lediglich verhindern, dass es im Ergebnis zu einer doppelten Erstattung überzahlter Lohnsteuer aufgrund desselben Umstandes - und zwar einerseits im Wege der Korrektur der Lohnsteuervoranmeldungen und andererseits (nochmals) im Wege der Anrechnung im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung des Klägers - kommen könnte (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. April 2016 - 12 K 574/15 -, Rn. 29, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14

    Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen

    Eine solche Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt ist jederzeit - bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist - nach § 164 Abs. 2 AO änderbar (vgl. dazu die Urteile des FG Düsseldorf vom 28. Januar 2016 16 K 3444/14 L, EFG 2016, 1094 mit Anm. Neu S. 1096 und vom 8. Juni 2016 2 K 2541/15 AO, EFG 2016, 1791 mit Anm. Wagner S. 1793; vgl. auch das Urteil des FG Köln vom 20. April 2016, EFG 2016, 1351 mit Anm. Herget S. 1353).

    Zwar hatten die Finanzgerichte Düsseldorf und Köln in ihren im Jahr 2016 zu § 41c Abs. 3 EStG gefassten und in EFG 2016, 1094, EFG 2016, 1351 bzw. EFG 2016, 1791 veröffentlichten Urteilen zu Gunsten der in erster Instanz unterlegenen Finanzämter jeweils die Revision zugelassen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18

    Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine

    Sie soll vielmehr lediglich verhindern, dass es im Ergebnis zu einer doppelten Erstattung der Lohnsteuer aufgrund desselben Umstandes - und zwar einerseits im Wege der Korrektur der Lohnsteuervoranmeldungen und andererseits (nochmals) im Wege der Anrechnung im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung des Klägers - kommen könnte (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. April 2016 - 12 K 574/15 -, Rn. 29, juris).
  • FG Hamburg, 12.04.2021 - 6 K 179/19

    Keine Anwendung der Grenzgängerregelung des DBA CHE auf die Einkünfte nach § 49

    Denn solange die Lohnsteueranmeldung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann der Arbeitnehmer diese aus eigenem Recht anfechten (BFH, Urteil vom 21. Oktober 2005, I R 70/08, BStBl. II 2012, 493, juris Rn. 7 m.w.N.; FG Köln, Urteil vom 20. April 2016, 12 K 574/15, EFG 2016, 1351, juris Rn. 23; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 2016, 16 K 3444/14 L, EFG 2016, 1094, juris Rn. 17ff.).
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