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   FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04 E   

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FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04 E (https://dejure.org/2007,6298)
FG Münster, Entscheidung vom 13.09.2007 - 12 K 6087/04 E (https://dejure.org/2007,6298)
FG Münster, Entscheidung vom 13. September 2007 - 12 K 6087/04 E (https://dejure.org/2007,6298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen nach Vereinnahmung einer einmaligen Provision aus Anlass der späteren Weiterbetreuung der vermittelten Versicherungsverträge; Grundsätzliches Erfordernis einer erfolgswirksamen Korrektur unzutreffender Aktivierungen und ...

  • Judicialis

    EStG § 5; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; ; AO § 162 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 249; EStG § 5
    Rückstellungen eines Versicherungsvertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Rückstellungen eines Versicherungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanz - BFH muss Höhe des rückstellungsfähigen Aufwands prüfen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanz - Höhe der Rückstellungen auf dem Prüfstand

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanz - BFH muss Höhe des rückstellungsfähigen Aufwands prüfen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanz - Höhe der Rückstellungen auf dem Prüfstand

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbetreuungsaufwand für Lebensversicherungen - FG Münster schätzt Höhe der Rückstellungen für Betreuungsaufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1931
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Auf die Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter für die Verpflichtung zukünftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden hat, wenn er vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhält - Urteil vom 28.07.2004 XI R 63/03, (veröffentlicht u.a. in BStBl. II 2006, 866).

    Dass im Streitfall aus dem vom Kl. geltend gemachten Anlass Rückstellungen zu berücksichtigen sind, entspricht der Rechtsauffassung des BFH in dem Urteil vom 28.07.2004 XI R 63/03 (a.a.O.).

    Hierzu ist der Kl. im Streitfall nach der Vorgabe im Urteil des BFH vom 28.07.2004 XI R 63/03 (a.a.O.) ohnehin berechtigt.

  • FG Münster, 17.12.2002 - 12 K 1985/99

    Klagebefugnis, fehlerhafte Annahme eines zulässigen Einspruchs, Rückstellung für

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage - Az. 12 K 1985/99 E, G - hatte keinen Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze der Beteiligten und die vorgelegten Finanzamts-Akten sowie auf die Gerichtsakte zu dem Verfahren 12 K 1985/99 E,G verwiesen.

  • BFH, 26.11.1986 - I E 3/86

    Abhängigkeit der Gerichtsgebühren vom Wert des Streitgegenstandes

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Für die Kostenpflicht ist das endgültige Ergebnis im weiteren Rechtsgang maßgeblich (vgl. BFH-Beschluss vom 21.10.1986 VII E 8/86, BFH/NV 1987, 319).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Besteht - wie im Streitfall - der Anlass für die Bildung der Rückstellung in einem Erfüllungsrückstand, ist maßgeblich die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens der Verbindlichkeit und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Dabei ist der Steuerpflichtige gehalten, zur Rechtfertigung der von ihm begehrten Rückstellung konkrete Tatsachen darzulegen; er trägt die Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 30.04.1998 III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217).
  • BFH, 21.10.1986 - VII E 8/86

    Kostenpflicht bei Unterliegen

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Für die Kostenpflicht ist das endgültige Ergebnis im weiteren Rechtsgang maßgeblich (vgl. BFH-Beschluss vom 21.10.1986 VII E 8/86, BFH/NV 1987, 319).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Diese Voraussetzungen sind im Einzelfall auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 30.01.2002 I R 68/00, BFH/NV 2002, 845).
  • FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06

    Einkommensteuer; Bildung einer Rückstellung durch Versicherungsvertreter bei

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Soweit das FA auf die Ausführungen des Finanzgerichts Saarland in einem Beschluss vom 11.10.2006 1 V 212/06 (Juris) verweise, handele es sich um einen anders gelagerten Fall, der mit dem Streitfall nicht zu vergleichen sei.
  • BFH, 30.03.1994 - I B 81/93

    Verfahrensrecht; Berichtigung von Finanzierungsfehlern nach Verjährung

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind unzutreffende Aktivierungen und Passivierungen grundsätzlich auch dann erfolgswirksam zu korrigieren, wenn die Ertragsteueransprüche für die Veranlagungszeiträume, in denen sich die unrichtige Bilanzierung bereits steuerrechtlich ausgewirkt hat, schon verjährt sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 07.06.1988 VIII R 296/82, BStBl. II 1988, 886 und vom 16.05.1990 X R 72/87, BStBl. II 1990, 1044, sowie BFH-Beschluss vom 30.03.1994 I B 81/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 192 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind unzutreffende Aktivierungen und Passivierungen grundsätzlich auch dann erfolgswirksam zu korrigieren, wenn die Ertragsteueransprüche für die Veranlagungszeiträume, in denen sich die unrichtige Bilanzierung bereits steuerrechtlich ausgewirkt hat, schon verjährt sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 07.06.1988 VIII R 296/82, BStBl. II 1988, 886 und vom 16.05.1990 X R 72/87, BStBl. II 1990, 1044, sowie BFH-Beschluss vom 30.03.1994 I B 81/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 192 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Thüringen, 11.12.1996 - L 1 V 212/96
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 239/82

    Zur nachträglichen Berücksichtigung einer Haftungsinanspruchnahme für

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Die Ermittlung des Umfangs durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hat das FG Münster in seinem Urteil 12 K 6087/04 E als ungeeignet abgelehnt.

    Das FG Münster hat in seinem Urteil 12 K 6087/04 E im Schätzungswege eine Stunde angesetzt, allerdings ohne konkrete Sachverhaltsermittlungen.

    Dabei geht das Gericht mit dem FG Münster im Urteil 12 K 6087/04 E davon aus, dass ein Ansatz von 80 DM in 1992 - 1994 überzogen ist und stattdessen 40 DM angesetzt werden können.

  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1931 veröffentlichten Urteil vom 13. September 2007 hat das Finanzgericht (FG) die Klage zum größeren Teil abgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1570/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Die Ermittlung des Umfangs durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hat das FG Münster in seinem Urteil 12 K 6087/04 E als ungeeignet abgelehnt.

    Das FG Münster hat in seinem Urteil 12 K 6087/04 E im Schätzungswege eine Stunde angesetzt, allerdings ohne konkrete Sachverhaltsermittlungen.

    Dabei geht das Gericht mit dem FG Münster im Urteil 12 K 6087/04 E davon aus, dass ein Ansatz von 80 DM in 1992 - 1994 überzogen ist und stattdessen 40 DM angesetzt werden können.

  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

    Auch die Finanzgerichte haben sich der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in einer Vielzahl von Fällen im Grundsatz angeschlossen, auch wenn die Judikate naturgemäß unterschiedliche Ausführungen zum Nachweis und zum Umfang der Betreuungspflichten im jeweiligen Einzelfall enthalten (vgl. etwa FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 09.02.2007, 2 V 233/06, juris; FG Münster, Beschluss v. 01.06.2007, 11 V 1382/07 E, juris; FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 21.12.2007, 9 V 309/06, juris; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.05.2008, 8 V 1535/08, EFG 2008, 1543; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454; FG München, Urteil v. 16.12.2008, 10 K 1954/07, EFG 2009, 562; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1570/07, juris).

    Im Hinblick auf den Umfang des Erfüllungsrückstandes (Zeitaufwand der Betreuung pro Vertrag und Jahr) steht dem Finanzgericht gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 FGO eine eigene Schätzungsbefugnis zu (vgl. FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 21.12.2007, 9 V 309/06, juris; FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1579/07, juris).

    Vergleichbare Prognosen bewegen sich im Korridor von 20 Minuten pro Vertrag und Jahr (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1570/07, juris), über 20 Minuten pro Vertrag und Jahr zuzüglich 27 Minuten auf die Vertragsgesamtlaufzeit (so FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454) bis hin zu einer Mitarbeiterstunde pro Vertrag und Jahr (vgl. FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG München, Urteil v. 16.12.2008, 10 K 1954/07, EFG 2009, 562).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07

    Rückstellungen eines Versicherungsvertreters wegen Erfüllungsrückstand

    Es werde auch auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2007 (Aktenzeichen 12 K 6087/04) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.06.2001 (I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334) verwiesen.

    Da eine exakte Feststellung nicht möglich ist und andere bessere und auf den Streitfall übertragbare empirisch ermittelte Erfahrungswerte auch den Entscheidungen des FG München vom 16.12.2008, 10 K 1954/07, sowie des FG Münster vom 13.9.2007, 12 K 6087/04, mit angenommenem zeitlichen Aufwand von 1 Std.

  • FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1252/10

    Rückstellung für Vertragspflege, Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Nach den Grundsätzen der Bilanzberichtigung muss die Passivierung erfolgsmindernd in der Bilanz des ersten Wirtschaftsjahres nachgeholt werden, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BStBl II 1989, 407; ebenso Urteil des FG Münster vom 13. September 2007 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931).
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Hinsichtlich der von der Klägerin zu Grunde gelegten zwei Stunden für Lebensversicherungs- und Bausparverträge sei entgegen der Rechtsprechung (Verweis auf FG Münster vom 13.09.2007 - 12 K 6087/04, EFG 2007, 1931) eine aussagekräftige Stundenaufzeichnung nicht vorgelegt worden.
  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 1954/07

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bei Versicherungsvertreter aufgrund

    An anderweitigen Erfahrungen in der Schätzung des anfallenden Aufwandes ist insoweit nur das Urteil des FG Münster vom 13. September 2007 (12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931) ersichtlich, dass unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Umstände einen zeitlichen Aufwand von 1 Stunde für angemessen hielt.
  • FG Niedersachsen, 21.12.2007 - 9 V 309/06

    Schätzung der Höhe der Rückstellung für die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen

    Nach den Vorträgen der Beteiligten sprechen Argumente für den vom Antragsteller bei Lebensversicherungsverträgen angenommenen Zeitaufwand von 2 Stunden pro Vertrag und Jahr (so Herr R von der Öffentlichen Versicherung Oldenburg in seiner Stellungnahme vom 31.8..2007, Stellungnahmen von Hegemann/Querbach, Gestaltende Steuerberatung 2005, Seite 343, Hegemann/Querbach in Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute 2005, Heft 8, Seite 11, oder eventuell auch Kahlen in Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute 2005, Seite 5) wie auch für einen geringeren Zeitaufwand (Schätzung des Klägers im Fall des BFH-Urteils XI R 63/03, a.a.O., 867, Schätzung des Finanzgerichts Münster im Urteil vom 13.9.2007 12 K 6087/04 E, [...], Seite 14) und hat sich das FA entsprechend seinem Rechtsstandpunkt weder zur Angemessenheit des von den Antragstellern angesetzten Zeitaufwandes für die Betreuung von Krankenversicherungs- und Bausparverträgen noch zu den Durchschnittskosten je Mitarbeiterstunde, Betreuungszeiträumen und Abzinsungsfaktoren geäußert.
  • FG Niedersachsen, 24.07.2008 - 15 V 43/08

    Bildung einer Rückstellung für die weitere Betreuung bereits vermittelter

    Es ergebe sich somit entsprechend des Urteils des FG Münster vom 13. September 2007 Az. 12 K 6087/04 folgende Berechnung:.
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