Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 12 K 6147/05 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbesteuerliche Einordnung der Zinsen eines Kredits zur Finanzierung eines zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücks; Umwidmung der Mittel eines Kredits zur Finanzierung von Umlaufvermögen durch den Steuerpflichtigen als Voraussetzung der Umwandlung einer laufenden ...
- Judicialis
GewStG § 8 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 8 Nr. 1
Von Wohnbauunternehmen zum Grundstückskauf sowie zum Bau von Eigentumswohnungen aufgenommener Kredit auch bei anfänglicher Unveräußerbarkeit der Wohnungen und Übertragung der Wohnungen auf eigene BGB -Gesellschaften keine "Dauerschuld" - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Von Wohnbauunternehmen zum Grundstückskauf sowie zum Bau von Eigentumswohnungen aufgenommener Kredit auch bei anfänglicher Unveräußerbarkeit der Wohnungen und Übertragung der Wohnungen auf eigene BGB-Gesellschaften keine "Dauerschuld"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01
Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 12 K 6147/05
Der zunächst von der Klägerin unrichtig gewählte Ausweis als Anlagevermögen ist insoweit nicht schädlich; maßgeblich ist die tatsächliche Qualifikation der Beteiligungen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2006 - 3 K 2610/01 G, F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 834). - BFH, 19.08.1998 - XI R 9/97
Begriff der Dauerschuld
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 12 K 6147/05
Ist dies der Fall, kann es auch nicht darauf ankommen, ob die Kredite in der nach Art der Geschäftsvorfälle üblichen Frist getilgt werden (zum Ganzen BFH-Urteil vom 19. August 1998 - XI R 9/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1999, 33, unter II.1.-3. der Gründe). - BFH, 13.12.2006 - VIII R 51/04
Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 12 K 6147/05
Nach der ständigen zutreffenden Rechtsprechung gehören zum Anlagevermögen solche Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände, die der planmäßig wiederholten betrieblichen Nutzung gewidmet sind, d.h. bei denen eine nicht nur temporal, sondern funktional dauernde Nutzung für den allgemeinen Geschäftszweck beabsichtigt ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 - VIII R 51/04, BStBl. II 2008, 137, unter II.2.b)aa) der Gründe).