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   FG München, 16.03.1999 - 12 K 616/94   

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https://dejure.org/1999,16457
FG München, 16.03.1999 - 12 K 616/94 (https://dejure.org/1999,16457)
FG München, Entscheidung vom 16.03.1999 - 12 K 616/94 (https://dejure.org/1999,16457)
FG München, Entscheidung vom 16. März 1999 - 12 K 616/94 (https://dejure.org/1999,16457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften; Gewerbesteuerrechtliche Beurteilung eines Feststellungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    In einem solchen Falle soll der eingelegte Einspruch aufrechterhalten bleiben, wenn der Widerruf der Behörde vor oder spätestens zeitgleich mit der Erklärung über die Rücknahme zugeht (vgl. dazu neben der Vorinstanz auch FG München, Urteil vom 16. März 1999 12 K 616/94, EFG 1999, 654; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 362 AO Rz 102; Dumke in Schwarz, a.a.O., § 362 Rz 7; ähnlich v.Wedel in Beermann/Gosch, AO § 362 Rz 12).
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02

    Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs - auf sog. Morgenpost angebrachter

    Ein Widerruf ist allerdings dann möglich, wenn dieser vor der Rücknahmeerklärung, spätestens gleichzeitig mit ihr beim Finanzamt eingeht (vgl. von Wedel, in: Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 362 AO, Rdz. 12; Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 362 Rdz. 62; Urteil des FG München vom 16. März 1999, 12 K 616/94, ESG 1999, 654).
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