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   VG Stuttgart, 17.05.2010 - 12 K 699/10   

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https://dejure.org/2010,11214
VG Stuttgart, 17.05.2010 - 12 K 699/10 (https://dejure.org/2010,11214)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2010 - 12 K 699/10 (https://dejure.org/2010,11214)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 12 K 699/10 (https://dejure.org/2010,11214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit einer Hormontherapie bei prämaturer Menopause

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von ärztlichen Aufwendungen für die Behandlung einer "prämaturen Menopause"; Kriterien zur Definition einer Krankheit im beihilferechtlichen Sinn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfeanspruch bei verfrühtem Eintritt der Wechseljahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Hormontherapie bei vorzeitiger Menopause ist beihilfefaehig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe für eine Hormontherapie bei vorzeitiger Menopause

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Unter vorzeitiger Menopause leidende Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe für eine Hormontherapie

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist vorzeitige Menopause eine Krankheit? - Beamtin bekommt Beihilfe für eine Hormonersatztherapie

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unter vorzeitiger Menopause leidende Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe für eine Hormontherapie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unter vorzeitiger Menopause leidende Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe für Hormontherapie - "Prämature Menopause" ist als Erkrankung im beihilferechtlichen Sinne anzuerkennen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1816/07

    Zur Einstufung eines Präparats als Arzneimittel iSd Beihilfeverordnung - erhöhter

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2010 - 12 K 699/10
    Als regelwidrig ist ein Körper- oder Geisteszustand anzusehen, der von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweicht, d. h. außerhalb der Bandbreite des Normalen liegt oder bei welchem die Körperfunktionen außerhalb der Bandbreite des Normalen regelwidrig sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.03.2005 - 4 S 2222/03 - und v. 19.01.2010 - 4 S 1816/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2005 - 4 S 2222/03

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Präparat gegen Haarausfall

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2010 - 12 K 699/10
    Als regelwidrig ist ein Körper- oder Geisteszustand anzusehen, der von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweicht, d. h. außerhalb der Bandbreite des Normalen liegt oder bei welchem die Körperfunktionen außerhalb der Bandbreite des Normalen regelwidrig sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.03.2005 - 4 S 2222/03 - und v. 19.01.2010 - 4 S 1816/07 -).
  • VG Stuttgart, 20.07.2005 - 17 K 787/05

    Verzugszinsen im öffentlichen Recht

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2010 - 12 K 699/10
    Die Klägerin hat die Prozesszinsen aber erst seit Klagezustellung begehrt, die am 10.03.2010 erfolgte (vgl. zu allem: Urteil der erkennenden Kammer vom 20.07.2005 - 17 K 787/05 -).
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