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   FG Köln, 22.10.1997 - 12 K 7327/94   

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https://dejure.org/1997,9382
FG Köln, 22.10.1997 - 12 K 7327/94 (https://dejure.org/1997,9382)
FG Köln, Entscheidung vom 22.10.1997 - 12 K 7327/94 (https://dejure.org/1997,9382)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 12 K 7327/94 (https://dejure.org/1997,9382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit der Gewerbesteuermessbescheide; Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 7 GewStG (Gewerbesteuergesetz) wegen der Anpachtung eines Betriebs; Überlassung eines allein lebensfähigen wirtschaftlichen Organismus als Voraussetzung der Verpachtung eines Betriebes i. S. d. ...

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

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  • BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72

    Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung

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  • BFH, 26.10.1977 - I R 148/75

    Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung - Rückstellung - Ungewisse

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  • FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 6 K 8272/02

    Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens oder eines sonstigen

    In der Folge von zwei Außenprüfungen für die Streitjahre erkannte der Beklagte die von der Klägerin gebildeten Rückstellungen unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. Mai 1987 (Az. VIII R 327/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 848) und des Finanzgerichts -FG- Köln vom 22. Oktober 1997 (Az. 12 K 7327/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 502) nicht an.

    Das Urteil des FG Köln (Az. 12 K 7327/94, EFG 1998, 502) sei nicht richtig.

    Die Instandhaltungsverpflichtungen beruhten nicht auf öffentlich-rechtlichen, sondern auf vertraglichen Verpflichtungen der Klägerin; dies verkenne das FG Köln in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1997 (Az. 12 K 7327/94, EFG 1998, 502).

    Die Entscheidung des FG Köln vom 22. Oktober 1997 (Az. 12 K 7327/94, EFG 1998, 502) führe bei Anwendung auf den Streitfall nicht zu zutreffenden Ergebnissen.

    bb) Der Senat folgt zudem der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 22. Oktober 1997 (Az. 12 K 7327/94, EFG 1998, 502), wonach die oben dargestellten Grundsätze des BFH auch dann anzuwenden sind, wenn die Wartungsverpflichtung nicht öffentlichrechtlich, sondern privatrechtlich in einem Pachtvertrag festgelegt ist.

  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 307/13

    Leasing von Luftfahrzeugen: Aktivierung des Erstattungsanspruchs für künftige

    Der Senat schließt sich insoweit den Entscheidungen des Finanzgerichts Köln vom 22. Oktober 1997 (12 K 7327/94, EFG 1998, 502) und des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. November 2008 (6 K 8272/02 B, Rn. 108, EFG 2009, 316, juris) an, wonach die oben dargestellten Grundsätze des BFH auch dann anzuwenden sind, wenn die Wartungsverpflichtung nicht öffentlich-rechtlich, sondern privatrechtlich festgelegt ist.
  • FG Nürnberg, 24.06.2003 - I 86/98

    Eigene gewerbliche Tätigkeit der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Eine Betriebsverpachtung im Ganzen liegt nicht vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen zum Teil verpachtet und zum Teil an den Pächter veräußert werden (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22.10.1997 - 12 K 7327/94, EFG 1998, 502).
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