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   FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06   

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https://dejure.org/2006,12298
FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06 (https://dejure.org/2006,12298)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 12 K 78/06 (https://dejure.org/2006,12298)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 12 K 78/06 (https://dejure.org/2006,12298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatz für Teilnahme an Weltwirtschaftsforum in Davos als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de

    Aufwendungsersatz für Teilnahme an Weltwirtschaftsforum in Davos als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz für Teilnahme an Weltwirtschaftsforum in Davos als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, VIII R 24/03, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2005, 1266, unter II.1.a, m. w. Nachw.).

    Auch die verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist beim Gesellschafter (zwar nur) zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II. 1. a, m. w. Nachw.).

    Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann etwa - wie im Streitfall - familienrechtlicher Art sein (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.b, m. w. Nachw.).

    Dies vorausgesetzt ist die Zuwendung zu Lasten der Gesellschaft so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter den Vorteil erhalten und diesen an die nahe stehende Person weitergegeben (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.c, aa, m. w. Nachw.).

    Die Kapitalgesellschaft bzw. der nahe stehende Gesellschafter haben dies darzulegen (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.c, bb, m. w. Nachw.).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Eine gesellschaftliche Veranlassung liegt stets dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft den Vorteil einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 25. Mai 2004, VIII R 4/01, BFH/NV 2005, 105, unter II. 2. b, bb, aaa, m. w. Nachw.).

    Die Handlungen des Vorstandsmitglieds sind der Kapitalgesellschaft zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004, VIII R 4/01, BFH/NV 2005, 105, unter II. 2. b, bb, bbb, m. w. Nachw.).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 2005, VI R 32/03 (Bundessteuerblatt [BStBl] II 2006, 30).

    hh) Hinreichende Anhaltspunkte tatsächlicher Art, dass die streitigen Aufwendungen gemischt - also wenigstens zum Teil im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse - veranlasst gewesen sein könnten und deshalb - ggf. gemäß § 162 AO 1977 im Wege einer sachgerechten Schätzung - aufzuteilen wären (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30), sind indes weder von den Klägern vorgetragen noch sonst nach Aktenlage ersichtlich.

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Sie ist vielmehr Folge einer Zuwendung von dritter Seite (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995, unter II. 1. a, bb [3], m. w. Nachw., zur Berücksichtigung des Werts einer von einem Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise bei den Betriebsausgaben).

    Auch ist die Frage, ob die durch den - in Form eines Sachwerts - zugewendeten Vermögenswert ersparten Aufwendungen ihrerseits durch den Betrieb veranlasst sind, unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob der geldwerte Vorteil zu den Einnahmen i. S. von § 8 Abs. 1 EStG gehört (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995, unter II. 2. a, m. w. Nachw.), also etwa - wie im Streitfall - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG als verdeckte Gewinnausschüttung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

  • BFH, 21.10.1996 - VI R 39/96

    Auslandsstudienreisen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG besteht jedoch ein Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993, VI R 64/91, BStBl II 1993, 612, m. w. Nachw.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996, VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469, unter 2., m. w. Nachw., allerdings jeweils betreffend den Abzug von Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).
  • BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91

    Aufwendungen für eine Studienreise in ein fernöstliches Land sind nur dann

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG besteht jedoch ein Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993, VI R 64/91, BStBl II 1993, 612, m. w. Nachw.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996, VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469, unter 2., m. w. Nachw., allerdings jeweils betreffend den Abzug von Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Der Inhalt einer schuldrechtlichen Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außenstehender Dritter bei einer an sich mehrdeutigen Vereinbarung das, was übereinstimmend gewollt ist, zweifelsfrei erkennen kann (BFH-Urteil vom 11. Februar 1997, I R 43/96, BFH/NV 1997, 806, unter II., m. w. Nachw.).
  • BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94

    Zinsersparnis als Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Werden dem Steuerpflichtigen - wie im Streitfall - im Wege einer verdeckten Gewinnausschüttung geldwerte Vorteile i. S. von § 8 Abs. 1 EStG zugewendet, können die hierdurch ersparten Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1996, IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20, unter 1., m. w. Nachw., zur Berücksichtigung der Zinsersparnis aus einem zinslosen Darlehen als Werbungskosten).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004, VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, unter II. 3. a, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06
    Das BVerfG habe ihrer Verfassungsbeschwerde mit Kammerbeschluss vom 6. Februar 2002, 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 (Neue juristische Wochenschrift 2002, 1187) stattgegeben.
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer

    das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. September 2006 (12 K 78/06) aufzuheben und die Bescheide über die Einkommensteuer 1993 bis 1997 vom 16. September 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. November 2002 mit der Maßgabe zu ändern, dass das zu versteuernde Einkommen für 1993 um 24.851 DM, für 1994 um 24.269 DM, für 1995 um 45.500 DM, für 1996 um 39.762 DM und für 1997 um 46.124 DM niedriger angesetzt wird.
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