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   FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06 B (https://dejure.org/2008,6600)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2008 - 12 K 8065/06 B (https://dejure.org/2008,6600)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 12 K 8065/06 B (https://dejure.org/2008,6600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung; Zulässigkeit einer tatsächlichen Verständigung über die der Besteuerung zugrunde liegenden tatsächlichen Merkmale in Fällen erschwerter ...

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unterschreitung des 10-jährigen "Erdienenszeitraums"; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung trotz Rechtsirrtums der Klägerin über die Rechtsfolgen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unterschreitung des 10-jährigen "Erdienenszeitraums" - Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung trotz Rechtsirrtums der Klägerin über die Rechtsfolgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Tatsächliche Verständigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt bindend

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Erdienbarkeit bei beherrschendem GGf

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Pensionszusage - Erdienbarkeit bei beherrschendem GGf

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Erdienbarkeit einer Pensionszusage

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtige sind an tatsächlicher Verständigung mit Finanzamt gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.01.1999 - III B 59/98

    Postulationsfähigkeit; Mandatsniederlegung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens zwölf Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens drei Jahre bestanden hat (zum Ganzen BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 - I R 51/98, BFH/NV 1999, 953, unter II.2.a) der Gründe).

    Ein Gesellschafter ist auch dann beherrschend in diesem Sinne, wenn er zwar nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch mit anderen Gesellschaftern in der Verfolgung gleichgerichteter Interessen zusammenwirkt, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 953, unter II.2.c) der Gründe).

    Von einer derartigen Übereinstimmung der Interessenlage ist, jedenfalls in Ermangelung entgegenstehender Anhaltspunkte, auszugehen, wenn die Pensionszusagen zeitgleich gewährt werden und jeder der begünstigten Gesellschafter den darin liegenden Vermögensvorteil nur mit Zustimmung des oder der Mitgesellschafter erlangen konnte (ebenso wohl BFH in BFH/NV 1999, 953, unter II.2.c) der Gründe).

  • FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05

    Bindungswirkung einer in Erwartung steuerlicher Neutralität abgeschlossenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    In einem solchen Fall kann der Steuerpflichtige sich nicht auf einen Irrtum berufen (vgl. zum Ganzen Hessisches FG, Urteil vom 03. Juli 2007 - 8 K 415/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 178).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, den das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 03. Juli 2007 (8 K 415/05, EFG 2008, 178) zu entscheiden hatte, denn dort hat das Gericht maßgeblich auf den Umstand abgestellt, dass die Finanzbehörde sich sowohl der Beweggründe des Steuerpflichtigen als auch des Irrtums, in dem dieser sich befand, bewusst war.

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Derartige tatsächliche Verständigungen betreffen in der Regel einen von den Beteiligten zu konkretisierenden Ausschnitt aus dem gesamten jeweils zu beurteilenden Besteuerungssachverhalt und dienen dem Ziel, insoweit Unsicherheiten und Ungenauigkeiten zu beseitigen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 - 78/95, BStBl. II 1996, 625 m.w.N.).

    Einer tatsächlichen Verständigung kann auch durch ausdrücklichen Vorbehalt eines Beteiligten die Bindungswirkung versagt werden (BFH in BStBl. II 1996, 625, unter 2.b) der Gründe).

  • BFH, 16.10.2006 - I B 228/04

    Zur Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist einerseits, dass sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen (BFH-Urteil vom 07. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975); andererseits war jedenfalls im Streitjahr erforderlich, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt war, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt war (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

    Tatsächliche Verständigungen haben ihre Grundlage in dem Grundsatz von Treu und Glauben (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

  • BFH, 02.08.2006 - I B 156/04

    NZB: tatsächliche Verständigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist einerseits, dass sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen (BFH-Urteil vom 07. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975); andererseits war jedenfalls im Streitjahr erforderlich, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt war, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt war (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

    Tatsächliche Verständigungen haben ihre Grundlage in dem Grundsatz von Treu und Glauben (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist einerseits, dass sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen (BFH-Urteil vom 07. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975); andererseits war jedenfalls im Streitjahr erforderlich, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt war, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt war (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

    Dem Grundsatz von Treu und Glauben, der im Steuerrecht als allgemeine Rechtsgrundlage uneingeschränkt anerkannt ist (vgl. BFH in BStBl. II 2004, 975), entspricht es einerseits, dass sich die Beteiligten an einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung festhalten lassen müssen.

  • BFH, 25.04.2001 - I R 43/00

    Auslegung - Betriebsgesellschaft - Betriebsaufspaltung - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Der erkennende Senat sieht eine solche Notwendigkeit - von besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen (etwa in Fällen wie dem dem BFH-Urteil vom 24. April 2002 - I R 43/00, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2003, 416, zugrundeliegenden Fall) - ebenfalls nicht, sondern hält die vom BFH angewandten Fristen nach wie vor grundsätzlich für sachgerecht.
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung eine tatsächliche Verständigung über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde liegen, grundsätzlich zulässig (BFH-Urteil vom 12. August 1999 - XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537 m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 - I R 87/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 736, unter II.1. der Gründe; vom 20. Oktober 2004 - I R 4/04, BFH/NV 2005, 723, unter II.1.a) der Gründe).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 - I R 87/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 736, unter II.1. der Gründe; vom 20. Oktober 2004 - I R 4/04, BFH/NV 2005, 723, unter II.1.a) der Gründe).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

  • BFH, 19.11.2008 - I B 108/08

    Weiterhin zehn Jahre Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende

    Die deswegen --neben einem anderen, hier nicht relevanten Streitpunkt-- erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 7. Mai 2008 12 K 8065/06 B abgewiesen.
  • BFH, 02.12.2008 - I S 13/08

    Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2008 12 K 8065/06 B hat sie Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision erhoben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05

    Gleichgerichtete Interessen mehrerer Minderheitsgesellschafter;

    Von einer derartigen Übereinstimmung der Interessenlage ist, jedenfalls in Ermangelung entgegenstehender Anhaltspunkte, auszugehen, wenn Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern zeitgleich abgeschlossen werden und jeder der begünstigten Gesellschafter den darin liegenden Vermögensvorteil nur mit Zustimmung des oder der Mitgesellschafter erlangen konnte (vgl. in diesem Sinne für gleichzeitig gewährte Pensionszusagen Senatsurteil vom 07. Mai 2008 - 12 K 8065/06 B, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1408 , unter 1.a) der Gründe).
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