Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14415
FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B (https://dejure.org/2009,14415)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2009 - 12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B (https://dejure.org/2009,14415)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B (https://dejure.org/2009,14415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen den Folgebescheid einer Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer trotz seiner Einordnung als Grundlagenbescheid; Ertragsbesteuerung einer in den Niederlanden ansässigen Kapitalgesellschaft als beschränkt Steuerpflichtige aufgrund eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuersatz für aufgrund inländischer Betriebsstätten beschränkt körperschaftsteuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften; Betriebsstättensteuersatz; Erhebung von Kapitalertragsteuer für Dividenzahlungen fiktiv gleichzustellender inländischer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuersatz für aufgrund inländischer Betriebsstätten beschränkt körperschaftsteuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften - Betriebsstättensteuersatz - Erhebung von Kapitalertragsteuer für Dividenzahlungen fiktiv gleichzustellender inländischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 05.03.2008 - I B 171/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) zum dortigen Aktenzeichen I B 171/07 die Entscheidung des Senats mit Beschluss vom 05. März 2008 auf und setzte die Vollziehung der angefochtenen Bescheide aus, soweit dort ein höherer Körperschaftsteuersatz als 30 % angesetzt worden war.

    Die vGA beruhen auf Vorgängen, die sich im Aufwand dieser Betriebsstätten niedergeschlagen haben (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 05. März 2008 - I B 171/07, BFH/NV 2008, 1060).

    (1) Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, darf eine in Deutschland durch eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte tätige Körperschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat steuerlich im Grundsatz nicht schlechter gestellt werden, als hätte sie anstelle der Betriebsstätte eine inländische Tochtergesellschaft errichtet, die ihren Gewinn an ihre Muttergesellschaft ausschüttet (vgl. BFH, Urteil vom 09. August 2006 - I R 31/01, BFH/NV 2007, 158; Beschluss vom 05. März 2008 - I B 171/07, a.a.O.).

    Auch der Umstand, dass die Richtlinie 435/90/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedsstaaten ("Mutter-Tochter-Richtlinie"; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 225, 6) das Erheben einer Quellensteuer in den Jahren bis einschließlich 1996 nicht ausgeschlossen, sondern ausdrücklich erlaubt hat (Art. 5 Abs. 3), steht dem nicht entgegen, da bloßes Richtlinienrecht einen Verstoß gegen primäres Gemeinschaftsrecht nicht zu rechtfertigen vermag (so auch Rehm/Nagler, Anmerkung 2 zum BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2007, a.a.O.; in diese Richtung tendierend wohl auch BFH, Beschluss vom 05. März 2008 - I B 171/07).

  • BFH, 09.08.2006 - I R 31/01

    Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    (1) Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, darf eine in Deutschland durch eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte tätige Körperschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat steuerlich im Grundsatz nicht schlechter gestellt werden, als hätte sie anstelle der Betriebsstätte eine inländische Tochtergesellschaft errichtet, die ihren Gewinn an ihre Muttergesellschaft ausschüttet (vgl. BFH, Urteil vom 09. August 2006 - I R 31/01, BFH/NV 2007, 158; Beschluss vom 05. März 2008 - I B 171/07, a.a.O.).

    Die Betriebsstätte darf nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als die vergleichsweise gedachte Tochterkapitalgesellschaft (ebenso FG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 - 13 K 336/07, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2007, 1349; vgl. dort Textziffer 115, betreffend die Körperschaftsteuer; offen gelassen vom BFH im Urteil vom 09. August 2006 - I R 31/01, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - 12 V 12078/07

    Zweifel an der Vereinbarkeit der Besteuerung inländischer Zweigniederlassungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Einem gleichzeitig gestellten Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide (gerichtliches Aktenzeichen: 12 V 12078/07) folgte der Senat mit Beschluss vom 06. August 2007 nur insofern, als der Beklagte das festgestellte zu versteuernde Einkommen der Klägerin einem höheren Körperschaftsteuersatz als 33, 5 % unterworfen hatte.

    Wie bereits der BFH in seinem Beschluss über die Beschwerde der Klägerin zum Beschluss des Senats im Aussetzungsverfahren 12 V 12078/07 näher ausgeführt hat, sah das niederländische Recht in den Streitjahren eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Schachteldividenden nicht vor; eine Anrechnung war auch durch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit den Niederlanden nicht vorgeschrieben.

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 12 B 8173/06

    Körperschaftsteuerbelastung der Betriebsstätteneinkünfte - Verdeckte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Einem Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung (gerichtliches Aktenzeichen: 12 B 8173/06 B) folgte der Senat in seinem Beschluss vom 02. April 2009 insoweit, als der Beklagte einen 30 % übersteigenden Körperschaftsteuersatz zugrunde gelegt hatte.

    60 Wie bereits im Beschluss vom 02. April 2009 im Verfahren um die Aussetzung der Vollziehung (12 B 8173/06) ausgeführt, stützt sich die Überzeugung des Senats maßgeblich darauf, dass das Produkt, das mit Hilfe des Busses beworben werden sollte, aufgrund des "Lizenzvertrags" der Schwestergesellschaft H GmbH C zur wirtschaftlichen Verwertung überlassen worden war.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8174/06

    Klage gegen den Folgebescheid einer Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Hiergegen hat sich die Klägerin mit einer am 12. Juni 2006 eingegangenen Klage gewandt (gerichtliches Aktenzeichen: 12 K 8174/06 B).

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09. Dezember 2009 hat der Senat die beiden Verfahren 12 K 8172/06 B und 12 K 8174/06 B zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Eine Ungleichbehandlung beider Sachverhalte wäre nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten gemäß Art. 43, 48 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften in der Fassung des Vertrags von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte ("EG") nicht zu vereinbaren (EuGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - Rs. C-253/03 "CLT-UFA", Amtsblatt der Europäischen Union 2006 Nr. C 131, 4).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Der Senat folgt insoweit den in der Entscheidung des EuGH vom 26. Juni 2008 (C-284/06 "Burda", IStR 2008, 515) und in der daran anknüpfenden Entscheidung des BFH vom 26. November 2008 (I R 56/05, BFH/NV 2009, 847) ausgesprochenen Grundsätzen, wonach es unter Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens allein dem Mitgliedsstaat eines Dividendenempfängers (im Streitfall also: den Niederlanden) oblag, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns zu vermeiden.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-379/05

    Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    52 Wie der EuGH in seinem Urteil vom 14. Dezember 2006 (Rs. C-170/05 "Denkavit", Internationales Steuerrecht [IStR] 2007, 62) sowie nachfolgend in Entscheidungen vom 08. November 2007 (Rs. C-379/05 "Amurta", IStR 2007, 853) und vom 18. Juni 2009 (Rs. C-303/07 "Aberdeen Property Finninvest Alpha Oy", IStR 2009, 499) entschieden hat, stehen die Art. 43, 48 EG einer Belastung einer Dividende, die an einen Empfänger mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeschüttet wird, mit einer solchen Steuer entgegen, der sie nicht unterläge, wenn der Dividendenempfänger im Quellestaat ansässig wäre.
  • FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07

    Steuerpflichtigkeit einer niederländischen Kapitalgesellschaft in der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    Die Betriebsstätte darf nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als die vergleichsweise gedachte Tochterkapitalgesellschaft (ebenso FG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 - 13 K 336/07, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2007, 1349; vgl. dort Textziffer 115, betreffend die Körperschaftsteuer; offen gelassen vom BFH im Urteil vom 09. August 2006 - I R 31/01, a.a.O.).
  • BFH, 22.04.2009 - I R 53/07

    Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft:

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
    55 Soweit der BFH in seinem Urteil vom 22. April 2009 (I R 53/07, BFH/NV 2009, 1543) den Fall eines in der Schweiz ansässigen Dividendenempfängers abweichend von den vorgenannten Grundsätzen entschieden und das Beseitigen einer kapitalertragsteuerbedingten Diskriminierung als Aufgabe des Sitzstaats des Dividendenempfängers bezeichnet hat, folgt der erkennende Senat dem mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH nicht: Dem Sitzstaat des Dividendenempfängers obliegt es zwar, eine etwaige Entlastung des Dividendenempfängers von der Körperschaftsteuerbelastung der die Dividende ausschüttenden Tochtergesellschaft herbeizuführen (vgl. dazu sogleich unter [4]); dies gilt jedoch nicht entsprechend für eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer (gegen das Urteil des BFH ist Verfassungsbeschwerde erhoben [Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 1807/09]; kritisch auch die das Urteil kommentierende Literatur; vgl. z.B. Behrens/Schmitt, Betriebs-Berater 2009, 2353; Lieber, PraxisReport Steuerrecht [Juris] 37/2009, Anm. 1).
  • BFH, 26.11.2008 - I R 56/05

    Festschreibung der Verwendungsreihenfolge in § 28 Abs. 4 KStG 1996 ist

  • EuGH, 18.06.2009 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie

  • EuGH, 14.12.2006 - C-170/05

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE DIE VON EINER GEBIETSFREMDEN MUTTERGESELLSCHAFT

  • BVerfG, 15.10.2010 - 2 BvR 1807/09
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

  • FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03

    Bindungswirkung des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Steuerbeträgen für die

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

  • BFH, 24.08.2011 - I R 5/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

    Die anschließenden Klagen waren zum Teil erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2009  12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1343).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 11 K 12334/11

    Steuersatz auf Betriebsstätteneinkünfte EU-/EWR-ausländischer

    Die Klägerin erhob nach erfolglosen Einspruchsverfahren Klagen, die beim seinerzeit zuständigen 12. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zu den Aktenzeichen 12 K 8172/06 B (betreffend das Streitjahr 2000) und 12 K 8174/06 B (betreffend die Streitjahre 1995 bis 1997) geführt wurden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 12 B 8173/06
    Hiergegen hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 09. Juni 2006 Klage erhoben (Aktenzeichen 12 K 8172/06), über die der Senat noch nicht entschieden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht