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   FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04   

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https://dejure.org/2005,12357
FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04 (https://dejure.org/2005,12357)
FG München, Entscheidung vom 22.03.2005 - 12 K 826/04 (https://dejure.org/2005,12357)
FG München, Entscheidung vom 22. März 2005 - 12 K 826/04 (https://dejure.org/2005,12357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Schulbesuch im Ausland als außergewöhnliche Belastung; Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung im Steuerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug von Aufwendungen für Schulgeld in den USA als außergewöhnliche Belastungen; Abzug von Aufwendungen für Reisen in die USA zum Besuch der Kinder; Einkommensteuer 1999

  • rechtsportal.de

    Abzug von Aufwendungen für Schulgeld in den USA als außergewöhnliche Belastungen; Abzug von Aufwendungen für Reisen in die USA zum Besuch der Kinder; Einkommensteuer 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzug von Aufwendungen für Schulgeld in den USA als außergewöhnliche Belastungen - Abzug von Aufwendungen für Reisen in die USA zum Besuch der Kinder - Einkommensteuer 1999

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von Schulgeld und Reisekosten zum Besuch der Kinder im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1997
  • EFG 2005, 1201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.06.2004 - III R 141/95

    Betreuungs- und Erziehungsbedarf für VZ vor dem 1.1.2000

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    In diesem Zusammenhang ist das BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 141/95 (BFH/NV 2004, 1635 ) nicht sonderlich hilfreich, wenn der BFH - ohne dass es in der Entscheidung darauf ankommt - ausführt, dass der Senat "erwogen" habe, ob notwendige Aufwendungen getrennt lebender Eltern für den Umgang mit dem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind zwangsläufig erwachsen und "in gewissem Umfang" als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden können.
  • BFH, 11.03.2002 - XI B 125/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt diese Vorschrift nicht für Schulen im Ausland (vgl. statt aller BFH-Beschluss vom 11. März 2002 XI Beklagte 125/00, BFH/NV 2002, 1037 , mit Darstellung der Rechtsprechung und Angabe der Fundstellen).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 38/97

    Schulgeldzahlungen bei vorübergehendem Inlandsaufenthalt

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 23. November 2000 VI R 38/97 (BStBl II 2001, 381 ) unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 17. April 1997 III Beklagte 216/96 (BStBl II 1997, 752 ) entschieden hat, können Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn es sich um krankheitsbedingte Aufwendungen handelt.
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 23. November 2000 VI R 38/97 (BStBl II 2001, 381 ) unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 17. April 1997 III Beklagte 216/96 (BStBl II 1997, 752 ) entschieden hat, können Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn es sich um krankheitsbedingte Aufwendungen handelt.
  • BFH, 04.12.2001 - III R 31/00

    Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    Nach neuerer Rechtsprechung sei Zwangsläufigkeit im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegeben, "wenn auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in der Weise Gründe von außen einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann" (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BStBl II 2002, 382 ).
  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 23. November 2000 VI R 38/97 (BStBl II 2001, 381 ) unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 17. April 1997 III Beklagte 216/96 (BStBl II 1997, 752 ) entschieden hat, können Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn es sich um krankheitsbedingte Aufwendungen handelt.
  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 12 K 826/04
    Nach dem BFH-Urteil vom 28. März 1996 III R 208/94 (BStBl II 1997, 54 ) sind Aufwendungen zur Ausübung des Besuchsrechts, die nicht zur Ausübung der Personensorge, sondern zur Ausübung des Besuchsrechts des nicht sorgeberechtigten und -verpflichteten Elternteils nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG .
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Sein Schulbesuch in Y sei die unmittelbare und gebotene Heilbehandlung für die ADS-Krankheit, so wie das Finanzgericht (FG) München in seinem Urteil vom 22. März 2005 12 K 826/04, Entscheidungen der FG (EFG) 2005, 1201 in einem vergleichbaren Fall entschieden habe.
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