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   FG Köln, 19.11.1997 - 12 K 908/97   

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https://dejure.org/1997,14920
FG Köln, 19.11.1997 - 12 K 908/97 (https://dejure.org/1997,14920)
FG Köln, Entscheidung vom 19.11.1997 - 12 K 908/97 (https://dejure.org/1997,14920)
FG Köln, Entscheidung vom 19. November 1997 - 12 K 908/97 (https://dejure.org/1997,14920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine schlichte Änderung bei Antrag nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 599
  • EFG 1989, 345
  • EFG 1998, 345
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 37/89

    Zeitpunkt der Gewinnminderung bei Bürgschaft eines Kommanditisten für KG

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 345).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 25/99

    Antrag auf schlichte Änderung

    Dennoch ist der nunmehrige Gesetzeswortlaut klar und eindeutig und belässt keine Auslegungsmöglichkeiten; soweit der gesetzgeberische Wille dahinter zurückbleibt, hat er im Gesetz selbst keinen Niederschlag gefunden (ebenso von Groll in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 172 AO Rz. 146; Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 172 Anm. 5 b, dieser unter Hinweis auf andernfalls u.U. drohende Kollisionen mit der Ausschlussregelung in § 364b AO 1977; FG Köln, Urteil vom 19. November 1997 12 K 908/97, EFG 1998, 345).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 40/89

    Erfassung des Veräußerungsgewinns bei Geschäftsanteilserwerb durch

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet zurück (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 345).
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Im Schrifttum wird die Steuerverhaftung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung der erst später nach einer vollständigen Veräußerung der ursprünglichen wesent lichen Beteiligung erworbenen Anteile unterschiedlich beurteilt (für eine Besteuerung sprechen sich unter weitgehender Anlehnung an den Wortlaut des § 17 EStG Blümich/Ebling, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. Rz. 110 m. umf. N., der die Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion wegen fehlender Planwidrigkeit des Gesetzes verneint; ferner auch zur grundsätzlichen Bindung an den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und der aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes folgenden Unzulässigkeit, ihn aus steuerpolitischen oder allgemein rechtspolitischen Gründen zu korrigieren; BFH-Urteil vom 30. März 1993 VIII R 44/90, BFH/NV 1993, 597, 598, sofern die Anwendung einer Norm entsprechend ihrem Wortlaut nicht zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, vgl. auch Kommentierte Finanzrechtsprechung, F. 3 § 17 EStG, 2/96 S. 243; Morsbach in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Einkommensteuergesetz, § 17 (1996) Rz. 67; Dötsch in: Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, Körperschaftsteuergesetz und Einkommensteuergesetz, § 17 EStG Rz. 73 unter Aufgabe seiner früheren ablehnenden Auffassung; Lademann/Söffing/Brockhoff, Einkommensteuergesetz, § 17 Rz. 30; einschränkend Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 17 Rz. 53, der darauf abstellen will, ob während einer ins Gewicht fallenden Zeitspanne überhaupt keine Beteiligung bestanden hat mit der Folge, daß der sachliche Zusammenhang zwischen früherer wesentlicher Beteiligung und der neuen nicht wesentlichen Beteiligung durchbrochen sei; dagegen sprechen sich aus: FG München im Urteil vom 22. Februar 1989 I 20/86 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 345, 346 als Ausgangsentscheidung zu BFHE 173, 17, BStBl II 1994, 222; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 17 Rz. 77, der eine "teleologische Reduktion" für geboten erachtet; Hörger in Littmann/Bitz/Hellwig, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 17 Rz. 25, der die wesentliche Beteiligung objektbezogen interpretiert; ferner Paus, Finanz-Rundschau 1994, 350, 352; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, § 17 (1981) Rz. 59; Hertzig/Förster, Der Betrieb 1997, 594, 595).
  • FG Hamburg, 01.03.1999 - II 274/98

    Schlichte Änderung eines Steuerbescheides ausserhalb des Klageverfahrens;

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  • FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 2 K 775/98

    Schlichte Änderung bei Antrag nach Ergehen eines erstinstanzlichen Urteils (§ 172

    Der Senat teilt insofern die Auffassung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 19.11.1997 12 K 908/97 - EFG 1989, 345 - Revision durch Rücknahme erledigt), wonach die Entstehungsgeschichte des Grenzpendlergesetzes eher den Schluß zuläßt, daß die Einschränkung der schlichten Änderung durch das Grenzpendlergesetz vom Willen des Gesetzgebers gedeckt ist, wenn auch nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 12/7427, 38) die Ersetzung des Begriffs "Rechtsbehelfsfrist" durch den Begriff "Einspruchsfrist" nur eine redaktionelle Anpassung des Gesetzeswortlauts als Folge der Zusammenfassung von Einspruch und Beschwerde zu einem einheitlichen Rechtsbehelf darstellen sollte.
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 311/98

    Abhilfebescheid bei Vorlage der Steuererklärung im Klageverfahren nach

    Damit soll ersichtlich den Finanzbehörden eine Änderung dann untersagt werden, wenn z. B. nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch die Abgabe der Steuererklärung lediglich ein schlichter Antrag auf Änderung gestellt wird, ohne daß gleichzeitig Klage erhoben wird (vgl. hierzu: Urteil des FG Köln vom 19. November 1997 XII K 908/97 - nicht rechtskräftig: Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 5/98 - EFG 1998, 345; Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 16. Dezember 1996 - S 0350 A - 167 - St 211, Betriebs-Berater 1997, 193 ).
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