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   FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00   

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https://dejure.org/2006,20198
FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00 (https://dejure.org/2006,20198)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2006 - 12 K 97/00 (https://dejure.org/2006,20198)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 12 K 97/00 (https://dejure.org/2006,20198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Sonstige Einkünfte bei überproportionalem Anteil am Verkaufserlös eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonstige Einkünfte bei überproportionalem Anteil am Verkaufserlös eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.05.1993 - X R 108/91

    Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
    Auch in einem derartigen Fall ist, wie bei den anderen Einkunftsarten, der Tatbestand eines auf Einkommens- und Vermögensmehrung durch Leistungsaustausch gerichteten wirtschaftlichen Verhaltens erfüllt ( vgl. etwa BFH-Urteil26. Mai 1993 X R 108/91, BStBl II 1994, 96).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann selbst ein Gesellschafterbeitrag eine sonstige Leistung im Sinn des § 22 Nr. 3 EStG darstellen (vgl. BFH, Urteil vom 26.05.1993 X R 108/9, BStBl II 1994, 96).

  • BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02

    Keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Weiterleiten der Vertreterprovision

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
    Eine Sachverhalt, welcher mit dem dem BFH-Urteil vom 02.03.2004 IX R 68/02 (BStBl II 2004, 506) zugrunde liegenden vergleichbar wäre, ist im Streitfall nicht gegeben.
  • BFH, 24.07.2003 - X B 123/02

    Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
    Dies hat weder das FA behauptet, noch ist ersichtlich, dass die Betätigung des Klägers im Rahmen der mit dem Zeugen Y eingegangenen GbR als Teil eines gewerblichen Grundstückshandels des Klägers zu werten gewesen wäre (vgl. zur Zusammenrechnung aller einschlägigen Tätigkeiten einer Person, sei es als Einzelunternehmer, sei es Personengesellschafter, BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 unter C. IV. 3. sowievom 24.07.2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98

    Sonstige Einkünfte; Zufluss

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
    1.3 Auch eine einmalige Leistung kann den Tatbestand dieser Bestimmung erfüllen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil des BFH vom 18.12.2001 IX R 74/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 643 mit weit. Nachw.).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
    Ausgenommen sind allerdings Veräußerungsvorgänge und veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Urteil vom 14.09.1999 IX R 88/95, BStBl II 1999, 776 mit weit. Nachw.).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
    Dies hat weder das FA behauptet, noch ist ersichtlich, dass die Betätigung des Klägers im Rahmen der mit dem Zeugen Y eingegangenen GbR als Teil eines gewerblichen Grundstückshandels des Klägers zu werten gewesen wäre (vgl. zur Zusammenrechnung aller einschlägigen Tätigkeiten einer Person, sei es als Einzelunternehmer, sei es Personengesellschafter, BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 unter C. IV. 3. sowievom 24.07.2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571).
  • VG Arnsberg, 25.10.2002 - 12 K 2293/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens

    Die Kammer entscheidet dementsprechend in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa die Urteile vom 30. Juni 2000 -12 K 97/00.A -, vom 23. Februar 2001 - 12 K 283/00.A -, vom 15. Juni 2001 - 12 K 2508/99.A - und vom 25. Januar 2002 - 12 K 703/01.A - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. Beschluss vom 10. April 2001 - 11 A 13/01.A -, dass aus Niger stammende Asylbewerber wegen regimekritischer Äußerungen oder anderer exilpolitischer Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit befürchten müssen, bei einer Rückkehr politisch verfolgt zu werden.
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