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   LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 132/14   

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https://dejure.org/2017,8376
LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 132/14 (https://dejure.org/2017,8376)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2017 - L 12 KA 132/14 (https://dejure.org/2017,8376)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - L 12 KA 132/14 (https://dejure.org/2017,8376)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kassenarztvergütung; Auszahlung einbehaltener Gesamtvergütungsanteile; Vertrag über integrierte Versorgung; Kein Abschluss von Verträgen über die integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesverbände der Krankenkassen

  • rewis.io

    Vergütung aus Verträgen zu integrierter Versorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 140a; SGB V § 140d Abs. 1 S. 8
    Kassenarztvergütung

  • rechtsportal.de

    Kein Abschluss von Verträgen über die integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesverbände der Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 132/14
    Nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Behandlungsleistungen, die im Rahmen der integrierten Versorgung erbracht werden, solche der Regelversorgung in der vertragsärztlichen oder in der stationären Versorgung zumindest überwiegend ersetzen (BSG Urteil vom 6.2.2008, B 6 KA 27/07 R, Juris Rn. 25; Urteil vom 15.6.2016, B6 KA 22/15 R, Juris Rn. 19; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 15.1.2014, L 12 KA 57/12).
  • LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines Vertrags über eine integrierte

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 132/14
    Nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Behandlungsleistungen, die im Rahmen der integrierten Versorgung erbracht werden, solche der Regelversorgung in der vertragsärztlichen oder in der stationären Versorgung zumindest überwiegend ersetzen (BSG Urteil vom 6.2.2008, B 6 KA 27/07 R, Juris Rn. 25; Urteil vom 15.6.2016, B6 KA 22/15 R, Juris Rn. 19; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 15.1.2014, L 12 KA 57/12).
  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 345/15

    Vertragsarztrecht

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Verwaltungsakte und weiter beigezogenen Gerichtsakten mit Az.: S 12 KA 116/14, S 12 KA 132/14 und S 12 KA 357/14 ER, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 64/14
    Damit ist der Homöopathievertrag weder von einer Krankenkasse ausgehandelt noch von einer Krankenkasse mit einem dafür geeigneten Leistungserbringer abgeschlossen worden und damit schon aus diesem Grund erkennbar kein Integrationsvertrag iSd §§ 140a ff SGB V aF (so bereits das Bayerische Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 8. Februar 2017 - L 12 KA 132/14 - juris).
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