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   LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04   

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https://dejure.org/2007,22495
LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 (https://dejure.org/2007,22495)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 (https://dejure.org/2007,22495)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. März 2007 - L 12 KA 216/04 (https://dejure.org/2007,22495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Plausibilitätsprüfung wegen Missbrauchs der Rechtsform der Praxisgemeinschaft; Erfüllung des spezifischen hausärztlichen Versorgungsauftrags; Berufliche Kooperation im Status einer Gemeinschaftspraxis; Plausibilitätsrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04
    Diese Vorgehensweise lasse sich auch nicht unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.03.2006 (Az.: B 6 KA 76/04 R) halten, wonach ggf. bei einer Patientenidentität von mehr als 50 % bei formal unter der Rechtsform einer Praxisgemeinschaft zusammenarbeitenden Ärzten des selben Fachgebiets solche Gebührentatbestände des EBM, die bei einer Behandlung in einer fachgleichen Gemeinschaftspraxis nur einmal pro Quartal gewährt würden, bei keinem der Praxisgemeinschaftspartner zu berücksichtigen seien.

    Das BSG hat das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung z.B. bei Abrechnung fachfremder Leistungen oder qualitativ mangelhafter Leistungen ebenso für anwendbar erachtet wie auch bei Leistungen durch nicht genehmigte Assistenten sowie bei Aufrechterhaltung einer übergroßen Praxis mit Hilfe eines Assistenten sowie insbesondere auch im Fall der Leistungserbringung in der Form einer Praxisgemeinschaft, obwohl die ärztliche Tätigkeit tatsächlich wie in einer Gemeinschaftspraxis erfolgt ist (Urteil vom 22. März 2006, Az.: B 6 KA 76/04 R = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).

    Dies sind Zahlen, die auch in der Praxis des Klägers in jenem Bereich liegen (58 %), bei dem das BSG in seinem Urteil vom 22. März 2006 (Az.: B 6 KA 76/04 R) die missbräuchliche Nutzung der Rechtsform der Praxisgemeinschaft für gegeben erachtet hat (a.a.O. RdNr.21).

    Das BSG hat in seinem schon wiederholt zitierten Urteil vom 22. März 2006, Az.: B 6 KA 76/04 R, u.a. aus den Plausiblitätsrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen (DÄ 2004 A-2555) § 11 Abs. 2, wo bereits eine Patientenidentität von 20 % bei fachgebiets- gleichen bzw. 30 % bei fachgebietsübergreifenden Praxisgemeinschaften ein Aufgreifkriterium ist, geschlossen, dass jedenfalls dann, wenn zwei in der Rechtsform einer Praxisgemeinschaft kooperierende Vertragsärzte desselben Fachgebiets mehr als 50 % der Patienten in einem Quartal gemeinsam behandeln, tatsächlich die für eine Gemeinschaftspraxis kennzeichnende gemeinsame und gemeinschaftliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch Behandlung eines gemeinsamen Patientenstammes stattfindet.

    Gründe für die Zulassung der Revision sieht der Senat vor allem im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 28.09.2005 (B 6 KA 14/04 R) und vom 22. März 2006 (B 6 KA 76/04 R) nicht.

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04
    Rechtsgrundlage für Honoraraufhebungs- oder Änderungsbescheide nach einer Plausibilitätsprüfung sind vielmehr die Bestimmungen der Bundesmantelverträge über die Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä, § 34 Abs. 4 Satz 1 und 2 EKV- Ä), die in ihrem Anwendungsbereich die Regeln des § 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) verdrängen (BSG, st.Rspr., z.B. Urteil vom 28. September 2005, Az.: B 6 KA 14/04 R = SozR 4-5520 § 32 Nr. 2).

    Gründe für die Zulassung der Revision sieht der Senat vor allem im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 28.09.2005 (B 6 KA 14/04 R) und vom 22. März 2006 (B 6 KA 76/04 R) nicht.

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04
    Die Beklagte ist berechtigt, die Honorarbescheide aufzuheben und die Honorare im Wege der Schätzung neu festzusetzen (vgl. BSG vom 17. September 1997, Az.: 6 RKA 86/95 = SozR 3-5500 § 35 Nr. 1).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04
    Die Richtigstellung kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse erfolgen (vgl. BSGE 89, 90,93 f. = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S.6).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 216/04
    Die Plausibilitätsprüfung stellt damit kein weiteres eigenständiges Prüfverfahren neben der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit dar (vgl. BSG Urteil vom 8. März 2000, Az.: B 6 KA 16/99 R = SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 16.05.2007 - L 12 KA 563/04

    Aufhebung von Honorarbescheiden gegenüber Ärzten sowie die Neufestsetzung und

    Richtigerweise kann bei der Frage, wie viele Patienten gemeinsame sind, und ob dies noch nach ärztlicher Erfahrung plausibel ist, nur auf die jeweils kleinere Praxis abgestellt werden, wie der Senat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 28. März 2004 (Az.: L 12 KA 216/04) eingehend dargelegt hat.

    Zwar wendet sich diese Bestimmung in erster Linie an den Versicherten, doch ergibt sich daraus zwanglos, dass der Vertragsarzt, wenn ihm solches zur Kenntnis kommt bzw. bei Beginn der Behandlung, den Patienten darauf hinweisen muss, vor allem aber auf keinen Fall berechtigt ist, einem solchen Verhalten auch noch Vorschub zu leisten, indem er den Patienten zum Praxisgemeinschaftspartner schickt oder den Wechsel zwischen den beteiligten Praxen bewusst hinnimmt (vgl. Urteil des Senats vom 28. März 2007, Az.: L 12 KA 216/04).

  • SG Marburg, 08.12.2010 - S 12 KA 30/10

    Vertragsärztliche Versorgung - sachlich-rechnerische Richtigstellung der

    Diese Vorgehensweise sei bereits von der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt worden (LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 -).

    Soweit dies in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen nicht möglich gewesen sein sollte, wird dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen 20 % gemeinsamer Fälle mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).

  • SG Marburg, 29.01.2014 - S 12 KA 359/12

    Honorarrückforderung aufgrund einer patientenbezogenen Plausibilitätsprüfung der

    Soweit in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen eine Abweisung der Patienten nicht möglich gewesen sein sollte, wird dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen gemeinsamen Fällen - zum Umfang im Einzelnen sogleich - mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).
  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 22/14

    Vertragsarztrecht; Honorarrückforderung aufgrund einer Plausibilitätsprüfung;

    Soweit in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen eine Abweisung der Patienten nicht möglich gewesen sein sollte, werde dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen gemeinsamen Fällen grundsätzlich mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 16. Mai 2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urteil vom 28. März 2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).
  • SG Marburg, 10.08.2017 - S 12 KA 136/17

    Praxisgemeinschaft: Vorabeinlesung der Versichertenkarte kann Indiz für

    Soweit in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen eine Abweisung der Patienten nicht möglich gewesen sein sollte, wird dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen gemeinsamen Fällen - zum Umfang im Einzelnen sogleich - mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).
  • SG Marburg, 02.07.2014 - S 12 KA 483/13

    Möglichkeit einer Korrektur von Honorarbescheiden bei missbräuchlicher Nutzung

    Soweit in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen eine Abweisung der Patienten nicht möglich gewesen sein sollte, wird dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen gemeinsamen Fällen - zum Umfang im Einzelnen sogleich - mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).
  • SG Marburg, 11.04.2018 - S 12 KA 34/17

    Vertragsarztrecht

    Soweit in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen eine Abweisung der Patienten nicht möglich gewesen sein sollte, wird dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen gemeinsamen Fällen - zum Umfang im Einzelnen sogleich - mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).
  • SG Marburg, 01.10.2019 - S 12 KA 2/18

    Ist für die Behandlung innerhalb einer Praxisgemeinschaft die fachliche

    Die Kammer hält es für zutreffend, dass bei der Frage, wie viele Patienten gemeinsame sind und ob dies nach ärztlicher Erfahrung noch plausibel ist, nur auf die jeweils kleinere Praxis abgestellt wird, denn sonst könnte bei stark unterschiedlicher Praxisgröße - selbst wenn in der kleineren Praxis ausschließlich Fälle abgerechnet würden, die auch in der größeren zur Abrechnung gelangen - das Verhalten der größeren Praxis überhaupt nicht beanstandet werden (so zutreffend LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - Breith 2007, 820, juris Rdnr. 23; LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 30 m.w.N., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 65/07 B - BeckRS 2008 57265; im Anschluss hieran bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 80/12 - GesR 2013, 225, juris Rdnr. 40; SG Berlin, Urteil v. 28.08.2013 - S 22 KA 545/10).
  • SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 435/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Praxisgemeinschaft - hoher

    Soweit in einzelnen (Not-)Fällen aus medizinischen Gründen eine Abweisung der Patienten nicht möglich gewesen sein sollte, wird dem von der Beklagten bei der Neufeststellung der Honorare mit den zugestandenen gemeinsamen Fällen - zum Umfang im Einzelnen sogleich - mehr als ausreichend Rechnung getragen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 16.05.2007 - L 12 KA 563/04 - juris Rdnr. 35; LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 - L 12 KA 216/04 - juris Rdnr. 26).
  • SG Marburg, 15.11.2017 - S 12 KA 796/16

    Vorbehandlung bei Parodontosebehandlung muss überprüfbar dokumentiert werden

    Die seitens der Klägerin genannte Gerichtsentscheidung (LSG Bayern, Urt. v. 28.03.2007 L 12 KA 216/04 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris) betrifft eine Plausibilitätsprüfung einer nicht genehmigten Gemeinschaftspraxis bei sog. Doppeleinlesung und trifft keine Aussage zur Unvereinbarkeit oder Unzulässigkeit von Prüfverfahren.
  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 634/12

    Möglichkeit der Korrektur von Honorarbescheiden bei missbräuchlicher Nutzung der

  • SG Marburg, 15.10.2014 - S 12 KA 588/12

    Rückforderung von Honorar aufgrund von patientenbezogenen Plausibilitätsprüfungen

  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 23/18

    Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Beanstandung des

  • SG Marburg, 21.05.2021 - S 12 KA 314/19

    Vertragsarztrecht

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