Rechtsprechung
LG Braunschweig, 27.02.2014 - 12 KLs 42/11 |
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 27.02.2014 - 12 KLs 42/11
- LG Braunschweig, 27.02.2014 - 12 KLs 33/11
- OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr; …
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Mandanten des Beschwerdeführers durch Anklageschrift vom 28. August 2011 eine Straftat der räuberischen Erpressung gemäß §§ 255, 253, 249 StGB sowie eine solche der Körperverletzung (§ 223 StGB) zur Last gelegt (12 KLs 42/11, Bl. 37 ff.).Durch Beschluss vom 13. Oktober 2011 (12 KLs 33/11, Bd. IV Bl. 52) hat die Jugendkammer die Verfahren 12 KLs 41/11 und 12 KLs 42/11 zu dem Verfahren 12 KLs 33/11 verbunden.
Im Verfahren 12 KLs 42/11 hat der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 31. Oktober 2013 (12 KLs 42/11, Bl. 61f.) beantragt, notwendige Auslagen in Höhe von 773, 86 EUR festzusetzen.
Durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27. Februar 2014 (12 KLs 42/11, Bl. 72 f.) hat das Landgericht Braunschweig den Antrag jedoch abgelehnt, weil der Mandant des Beschwerdeführers wegen dieser Vorwürfe verurteilt sei.
Soweit es den im Verfahren 12 KLs 42/11 mit Schriftsatz vom 31. Oktober 2013 gestellten Kostenfestsetzungsantrag betrifft, folgt die Unbegründetheit des Rechtsmittels bereits daraus, dass der Mandant des Beschwerdeführers wegen jener Vorwürfe nach der im Urteil vom 10. Februar 2012 getroffenen Kostengrundentscheidung keinen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat.