Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.03.2009

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   OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07   

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https://dejure.org/2009,5086
OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07 (https://dejure.org/2009,5086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 12 KN 11/07 (https://dejure.org/2009,5086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 (https://dejure.org/2009,5086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Antragsbefugnis eines Plannachbarn im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergienutzung in einem Regionalen Raumordnungsprogramm

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 2 NDSchG; § 3 Abs. 1 NDSchG; § 8 NDSchG; § 4 Abs. 1 NROG; § 53 NBauO; § 7 Abs. 7 ROG; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergienutzung in einem Regionalen Raumordnungsprogramm; Vermittlung einer Antragsbefugnis im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltunsgerichtsordnung (VwGO) ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Raumplanung und Denkmalschutz

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ; NDSchG § 2; ; NDSchG § 8; ; NROG § 4 Abs. 1; ; ROG § 7 Abs. 7; ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergienutzung in einem Regionalen Raumordnungsprogramm; Vermittlung einer Antragsbefugnis im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltunsgerichtsordnung (VwGO) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Eine solche Regelung hat der niedersächsische Gesetzgeber mit § 7 des Nds. AG VwGO geschaffen, so dass das als Satzung beschlossene Regionale Raumordnungsprogramm 2004 (RROP 2004) grundsätzlich der Überprüfung in einem Normenkontrollverfahren unterliegt (vgl. Senatsurt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150-155).

    Der Ausweisung von Vorrangstandorten als Ziel der Raumordnung kommt auf Grund der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als abstrakt-generelle Regelung rechtliche Außenwirkung gegenüber Bauantragstellern und Vorhabenträgern zu (vgl. Senatsurt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, a.a.O. m.w.N.; zu entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan und einer analogen Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382).

    Im Rahmen der Bauleitplanung - gleiches gilt insoweit für die Regionalplanung - ist es zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen (vgl. Senatsurt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, a.a.O. mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287).

    Gemessen an diesen Maßstäben genügt das RROP 2004, soweit es die Ausweisung des Vorrangstandorts L. /M. betrifft, den Anforderungen an das planungsrechtliche Abwägungsgebot, wie sie für die Ausweisung von Konzentrationszonen im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu fordern sind (zu den Anforderungen im Einzelnen vgl. Senatsbeschl. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Für die aus dem Abwägungsgebot herzuleitende Antragsbefugnis bei einem Normenkontrollantrag gegen einen Regionalplan gelten im Grundsatz dieselben Anforderungen wie etwa im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, NVwZ 2007, 229 - 230).

    Das wiederum setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, a.a.O.).

    Eine Vorwirkung hinsichtlich privater Belange tritt damit nicht ein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.4.2006 - 10 A 12.05 - V.n.b; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, a.a.O.).

    Ob wegen der fehlenden "Vorwirkung" regionalplanerischer Zielausweisungen zu Lasten von Dritten, die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen wenden, die Möglichkeit einer Verletzung des Rechts auf ordnungsgemäße Abwägung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO generell nur auf diejenigen Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens beschränkt ist, die selbst Windenergieanlagen errichten wollen und für die die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Zielfestlegung scheitert (in diesem Sinn vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 18.5.2006 - 2 N 3/05 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.10.2007 - 1 C 10138/07 -, ZfBR 2008, 67-70) kann dahinstehen.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfolgt eine fachliche Beratung durch das Landesamt für Denkmalpflege, das als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mitwirkt und dem insbesondere die in § 21 Satz 2 NDSchG aufgeführten Aufgaben obliegen (vgl. dazu Senatsurt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, DWW 2008, 187 - 193, ferner Urt. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris).

    Das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen vermittelt in Niedersachsen vornehmlich das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als staatliche Denkmalfachbehörde, dem insbesondere die in § 21 Satz 2 NDSchG aufgeführten Aufgaben obliegen (vgl. dazu Senatsurt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, DWW 2008, 187-193 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Antragstellers im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum "Windpark L." hat der Senat ausgeführt, dass Denkmale im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse des Denkmaleigentümers zu erhalten sind (vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2008 - 12 ME 389/07 -, juris).

    Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit denkmalschutzrechtlichen Belangen ist der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes im Ergebnis damit nicht zu entnehmen, vielmehr wird die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 10.8.2007 - 12 ME 389/07 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 8 A 10076/08

    Kein subjektives Recht auf Beachtung von Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Aus der im kulturstaatlichen Interesse liegenden Erhaltungspflicht des Eigentümers folgt jedoch nicht zugleich, dass sich dieser spiegelbildlich auf ein ihn schützendes Beeinträchtigungsverbot berufen können muss (ebenfalls ein subjektives Abwehrrecht des Eigentümers eines Denkmals weiterhin verneinend VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, juris, dagegen Revision zugelassen durch Beschl. des BVerwG v. 20.8.2008 - 4 B 38/08 -, juris).

    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem vom OVG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Urt. v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, a.a.O.) mit Beschluss vom 20. August 2008 - 4 B 38/08 - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen hat, sieht der Senat daher keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung abzuweichen.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Denn selbst unter Betonung der ebenso wie bei Bauleitplänen gegebenen positiven Steuerungsfunktion der Regionalplanung im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (zur im Einzelfall möglichen Antragsbefugnis des Plannachbarn bei Standortausweisungen durch Flächennutzungsplanung vgl. Senatsurteil v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 -, ZnER 2008, 398) ist wie dargelegt der vom Antragsteller lediglich pauschal erhobene Einwand einer unzureichenden Berücksichtigung der zu erwartenden Lärmimmissionen und Belästigungen durch Schattenschlag vorliegend nicht geeignet, die Möglichkeit einer Rechtsverletzung auf Ebene der Regionalplanung darzulegen.

    Dem Plangeber obliegt es im Hinblick auf artenschutzrechtliche Erfordernisse, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen werden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (vgl. Senatsurt. v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 - , a.a.O. mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - NVwZ-RR 1998, 162-165 und OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.2.2008 - 8 C 10368/07 -, NuR 2008, 410-419).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1989 - 7 B 745/89

    Bauvorhaben; Nachbar; Baudenkmal; Denkmal; Abwehranspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Es entspricht auch der bislang weitgehend einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die jeweiligen landesrechtlichen Verbote, in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird, keine abwehrfähige Rechtsposition des Eigentümers eines Denkmals begründen (vgl. 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 - BauR 2004, 57; ferner 7. Senat, Beschl. v. 17.11.2006 - 7 ME 62/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.6.1989 - 7 B 745/89 -, NVwZ-RR 1989, 614; OVG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.1996 - 3 B 111/96 - LKV 1998, 72-73; a.A. Bay.VGH, Urt. v. 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Für das Rechtsschutzinteresse reicht es insoweit aus, dass sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Aus der im kulturstaatlichen Interesse liegenden Erhaltungspflicht des Eigentümers folgt jedoch nicht zugleich, dass sich dieser spiegelbildlich auf ein ihn schützendes Beeinträchtigungsverbot berufen können muss (ebenfalls ein subjektives Abwehrrecht des Eigentümers eines Denkmals weiterhin verneinend VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, juris, dagegen Revision zugelassen durch Beschl. des BVerwG v. 20.8.2008 - 4 B 38/08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - 10 A 14.05

    Raumordnung, Landesplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
    Der Antragsteller kann in diesen Verfahren die (hier mit dem RROP 2004 umgesetzten) Ziele der Raumordnung vielmehr zur Prüfung stellen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.4.2006 - 10 A 14.05 -, juris).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • OVG Brandenburg, 13.09.1996 - 3 B 111/96

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten auf einem Grundstück; Stilllegung

  • VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589
  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2003 - 1 KN 69/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 7 ME 62/06

    Existenz eines Anspruchs des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 C 23.88

    Denkmalschutzrecht: Klage auf Unterschutzstellung eines denkmalschutzwidrigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08

    Immissionsschutz: Anfechtungsklage eines Nichtanliegers gegen eine Genehmigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

  • VGH Bayern, 13.07.2000 - 9 N 98.3587
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 7 B 665/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlage

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217

    Normenkontrolle, Raumordnende Planung, Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Das seinerzeit vom Kläger gegen die Ausweisung des Vorrangstandorts V./Q. im RROP 2004 geführte Normenkontrollverfahren ist erfolglos geblieben (Urt. des Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125, juris; BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - 4 BN 32.09 -, juris).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. März 2009 (12 KN 11/07) festgestellt habe, stünden die Interessen des Denkmalschutzes im Grundsatz der Ausweisung des Vorrangstandorts in der Nähe des klägerischen Anwesens nicht entgegen.

    Prüfungsmaßstab ist, ob und inwieweit die in der Umgebung des Baudenkmals des Klägers errichteten sechs Windenergieanlagen des Windparks Q. (dazu unter a)) unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB sowie der Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. März 2009 im Normenkontrollverfahren 12 KN 11/07 (dazu unter b)) das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich beeinträchtigen (dazu unter c)).

    Infolge von § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB und des - rechtskräftigen - Urteils des Senats vom 26. März 2009 im Normenkontrollverfahren 12 KN 11/07 können sich die denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1. und 2. nicht in der Weise durchsetzen, dass eine - substanzielle - Ausnutzung des Vorrangstandorts für Windenergiegewinnung V. /Q. insgesamt unterbleibt.

    Hier sind indessen - wie infolge des Urteils des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 - nachgehend BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - 4 BN 32.09 -, juris) rechtskräftig feststeht - auch die privaten denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers im Verfahren der Regionalplanung hinreichend abgewogen worden.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    Der "Windpark H." schließt unmittelbar an den "Windpark K." an und befindet sich im Gebiet des von dem Kläger mit einem Normenkontrollantrag ohne Erfolg (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125, und BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - BVerwG 4 BN 32.09 -, juris) angegriffenen Vorrangstandorts für Windenergiegewinnung H./K. des Regionalen Raumordnungsprogramms des Beklagten, Teilabschnitt Windenergie 2004.

    Aus den Gründen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 - sei ersichtlich, dass es jedenfalls für die Anlagen im Abstand von 500 m bis 1.000 m zu den denkmalgeschützten Objekten an einer abschließenden Abwägung fehle.

    Mit dem Verwaltungsgericht [vgl. oben im Tatbestand unter B) II. 1.] ist dies schon deshalb anzunehmen, weil in Übereinstimmung mit den Gründen des Urteils des Senats vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 - (NuR 2010, 125 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 50) davon auszugehen ist, dass es jedenfalls für die Anlagen im Abstand von 500 m bis 1.000 m zu den denkmalgeschützten Objekten an einer abschließenden Abwägung fehlt, und weil sich die Windenergieanlagen L 6, L 7 und L 9 innerhalb dieses Abstandes zum Denkmal befinden.

  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Dieses Verfahren blieb ohne Erfolg (Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32/09).

    Das sei in Niedersachsen nicht der Fall (12 ME 389/07 [zu 2 B 1074/07] und 12 KN 11/07 [zur RROP-Vorrangfläche in H.]).

    Infolge von § 35 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB und des - rechtskräftigen - Urteils des Senats vom 26. März 2009 im Normenkontrollverfahren 12 KN 11/07 können sich die denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1. und 2. nicht in der Weise durchsetzen, dass eine - substanzielle - Ausnutzung des Vorrangstandorts für Windenergiegewinnung H. /K.

    Hier sind indessen - wie infolge des Urteils des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 - nachgehend BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32.09 -, juris) rechtskräftig feststeht - auch die privaten denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers im Verfahren der Regionalplanung hinreichend abgewogen worden.

    Aus den angeführten Gründen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 (12 KN 11/07) ist aber ersichtlich, dass eine vollständige abschließende Abwägung gerade nicht stattgefunden hatte.

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Ein Nachbar, der einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt, ist befugt, sich mittels eines Normenkontrollantrags gegen die Festsetzung eines kombinierten Vorrang und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu wenden (im Anschl. an Urt. d. Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -).

    Wenn - wie hier - ein Nachbar dann einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt, so ist die Antragsbefugnis auch hinsichtlich eines Normenkontrollantrags gegen die Festsetzung einer Konzentrationszone in einem Flächennutzungsplan bzw. eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu bejahen (Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage, S. 226; Scheidler, UPR 2012, 58; Urt. d. Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125; a.A. wohl: OVG LSA, Urt. v. 30.7.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399).

    Soweit dem Urteil des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125) etwas anderes zu entnehmen ist, hält er daran nicht fest.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Ein Nachbar, der einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt, ist befugt sich mittels eines Normenkontrollantrags gegen die Festsetzung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu wenden (im Anschl. an Urt. d. Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -).

    Wenn - wie hier - ein Nachbar dann einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt, so ist die Antragsbefugnis auch hinsichtlich eines Normenkontrollantrags gegen die Festsetzung einer Konzentrationszone in einem Flächennutzungsplan bzw. eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu bejahen (Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage, S. 226; Scheidler, UPR 2012, 58; Urt. d. Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125; a.A. wohl: OVG LSA, Urt. v. 30.7.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399).

    Soweit dem Urteil des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125) etwas anderes zu entnehmen ist, hält er daran nicht fest.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Darüber hinausgehende individuelle Betroffenheiten sind nur zu berücksichtigen, soweit sie auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Wie bereits dargelegt, sind die Abwägungsprozesse bei raumordnerischen Zielen regelmäßig grobmaschiger und die Ermittlung der berührten Belange pauschaler, insbesondere soweit es sich um private Belange handelt, so dass bei der Abwägung eine pauschalierende Berücksichtigung betroffener privater Belange regelmäßig ausreicht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.03.2009, a. a. O.).

    Im Rahmen der Regionalplanung ist es zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.03.2009, a. a. O, m. w. Nachw.; BVerwG, Urt. v. 24.01.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559 [560]; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 [299 f.]).

    Eine Vorwirkung hinsichtlich privater Belange tritt damit nicht ein (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.03.2009, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 244/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

    Der Kriterienkatalog weise systematisch und strukturell keine relevanten Änderungen gegenüber dem oberverwaltungsgerichtlich (12 KN 11/07) überprüften Kriterienkatalog für die Erstellung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie aus dem Jahr 2004 auf.

    Soweit der Antragsgegner seine Planung damit verteidigt, dass die Ausweisung der Windkraftvorranggebiete auf der Grundlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts erfolgt sei, welches bereits der Erstellung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie im Jahr 2004 zugrunde gelegen und seinerzeit oberverwaltungsgerichtlicher Prüfung standgehalten habe, ist Letzteres zwar richtig (Urt. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 29/13

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

    Der Kriterienkatalog weise systematisch und strukturell keine relevanten Änderungen gegenüber dem oberverwaltungsgerichtlich (12 KN 11/07) überprüften Kriterienkatalog für die Erstellung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie aus dem Jahr 2004 auf.

    Soweit der Antragsgegner seine Planung damit verteidigt, dass die Ausweisung der Windkraftvorranggebiete auf der Grundlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts erfolgt sei, welches bereits der Erstellung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie im Jahr 2004 zugrunde gelegen und seinerzeit oberverwaltungsgerichtlicher Prüfung standgehalten habe, ist Letzteres zwar richtig (Urt. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Unter der genannten Voraussetzung darf entsprechend auch die maximale Höhe von Windenergieanlagen festgelegt werden (Rojahn, NVwZ 2011, 654, 660 f.; vgl. im Ergebnis auch Senat, Urt. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125, juris; Urt. v. 21.12.2010 - 12 KN 71/08 -, juris Rdn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 KN 6/16

    Wirksamkeit eines RROP (Vorranggebiet Windenergie) - Normenkontrollverfahren

    In die Abwägung sind in solchen Fällen nicht die potentiellen Wertveränderungen von Grundstücken einzustellen, sondern nur die Auswirkungen, die von den geplanten Anlagen faktisch ausgehen (BVerwG, Beschl. v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895; Nds. OVG, Urt. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07-, NuR 2010, 125).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2015 - 3 K 18/12

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31.08.2011-

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2011 - 1 KN 224/07

    Vorliegen einer Rechtsgrundlage für zeitlich gestaffelte Gebietsfestlegungen im

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2015 - 1 KN 165/13

    Bebauungsplan für benachbartes Gelände: Kann Denkmaleigentümer Normenkontrolle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11

    Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12

    Ausweisung eines Eignungsgebietes Windenergie im Regionalen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 D 81/11

    Antragsbefugnis i.R. eines bauplanungsrechtlichen Normkontrollantrags bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15

    Anfechtung der Genehmigung eines Regionalen Entwicklungsplans

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 12 KN 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37503
OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 12 KN 11/07 (https://dejure.org/2009,37503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2009 - 12 KN 11/07 (https://dejure.org/2009,37503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2009 - 12 KN 11/07 (https://dejure.org/2009,37503)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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