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FG Hessen, 23.04.1997 - 12 Ko 2966/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Gerichtskostenfreiheit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere Kirchen; Organisatorische Einordnung der Finanzgerichtsbarkeit; Sinn und Zweck der Kostenfreiheit der Kirchen bei Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten; Umfang der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 905
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 13.11.1975 - III F 201/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.01.1987 - 13 B 141/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 13.02.1992 - 4 Ko 3188/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 25.08.1967 - VII B 97.67
Rechtsmittel
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- BFH, 11.11.1997 - VII E 6/97
Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. …
Auf Landesrecht beruhende Gebührenbefreiungen zugunsten des Landes Hessen bestehen für das finanzgerichtliche Verfahren jedoch nicht (vgl. Beschluß des Hessischen FG vom 23. April 1997 12 Ko 2966/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG--1997, 905).Darüber hinaus hat das Hessische FG in seinem Beschluß vom 23. April 1997 12 Ko 2966/96 (EFG 1997, 905) bekundet, daß ihm ein entsprechendes Gewohnheitsrecht nicht bekannt sei.