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   OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96   

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OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96 (https://dejure.org/1996,6076)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.05.1996 - 12 L 2401/96 (https://dejure.org/1996,6076)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 (https://dejure.org/1996,6076)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 103 GG; § 138 Nr. 3 VwGO; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG
    Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine Lage im Herkunftsstaat; Gelegenheit zur Stellungnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine Lage im Herkunftsstaat; Gelegenheit zur Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 1996, 67
  • NVwZ 1996, 67
  • NVwZ 1996, Beilage Nr. 9, 67
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.1984 - 9 B 1066.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96
    Um die hinreichende Gewährung rechtlichen Gehörs sicherzustellen und dies auch nachzuweisen, reicht es - jedenfalls dann, wenn keiner der Beteiligten widerspricht und das Gericht es für angemessen hält (GK-AsylVfG, § 32 AsylVfG [a. F.] Anh. I Rdnr. 261 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 21.2.1984 - 9 B 1066/81) aus, daß das Gericht eine Liste der von Amts wegen einzuführenden Erkenntnismittel in das Verfahren einführt.
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96
    Art. 103 I GG gebietet, daß ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (s. nur BVerwG, InfAuslR 1986, 56 f.; GK-AsylVfG, Stand: April 1989, § 32 AsylVfG [a.F.] Anh. I Rdnrn. 261 ff. m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Gericht entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen aus früheren Verfahren verwerten will; auch diese Feststellungen und die ihnen zugrundeliegenden Quellen haben in einer Weise in das Verfahren eingeführt zu werden, daß sich die Betroffenen dazu äußern können (BVerwG, InfAuslR 1983, 184 = NVwZ 1984, 169 L).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96
    Allgemeinkundig sind dabei Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher Quellen unschwer überzeugen können (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127 = NVwZ 1983, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1999 - A 14 S 1655/98

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - Einführung von Erkenntnisquellen - Übersendung

    Denn dieser Grundsatz gebietet zwar, daß das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich der Behördenauskünfte und Presseberichte - zugrunde legt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht einzeln bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371; Beschl. v. 18.2.1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, 146; Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300; Beschl. v. 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage 8/1995 S. 57; BVerwG, Beschl. v. 7.9.1981 - 9 B 375.81 -, Buchholz 402.24, § 28 Nr. 30; OVG NW, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 A 2296/98.A -, AuAS 1999, 7; Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.9.1998 - 3 ZO 78/97 -, AuAS 1999, 5, 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 67; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.1992 - A 12 S 434/92; Beschl. v. 28.6.1996 - A 12 S 3288/95; Beschl. des Senats v. 14.6.1995 - A 14 S 596/95).

    Auskünfte, Gutachten und sonstige Stellungnahmen werden allerdings nicht allein dadurch zum Gegenstand des einzelnen Gerichtsverfahrens, daß sie - in welcher Form auch immer - einem Prozeßbevollmächtigten bekannt geworden sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996, a.a.O., S. 67).

    Inwieweit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die angefochtene Entscheidung daraus herzuleiten wäre, daß das Verwaltungsgericht in seinem Urteil (U.A. S. 6/7) auch einzelne Erkenntnisse herangezogen hat, die in der dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers zuvor allgemein übersandten Erkenntnismittelliste nicht verzeichnet waren (Lagebericht AA v. 6.4.1998, AA v. 27.11.1997 an VG Koblenz), kann vorliegend dahinstehen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 67).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19

    Berufung in einem Rechtsstreit um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft;

    Um die hinreichende Gewährung rechtlichen Gehörs sicherzustellen und dies auch nachzuweisen, reicht es in der Regel aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der von Amts wegen einzuführenden Erkenntnismittel übersendet und diese zur Einsicht auf der Geschäftsstelle oder der Gerichtsbibliothek vorhält (NdsOVG, Beschluss vom 30.5.1996 - 12 L 2401/96 - NVwZ 1996 Beilage, 67 = juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 2.1.1997 - 13 A 5120/96.A - AuAS 1997, 143 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 1986 - 8 C 27.85 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 181; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 3 L 5/07 -, juris (Rdnr. 54); NdsOVG, Beschluss vom 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 -, juris (Rdnr. 18); VG Karlsruhe, Urteil vom 9. August 1999 - 14 K 1009/99 -, juris (Rdnr. 22); Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 15. Aufl. 2007, § 86 Rdnr. 11 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

    So ist der Anspruch des Asylklägers auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn eine Mitteilung über die voraussichtlich entscheidungserheblichen Erkenntnisquellen zur mündlichen Verhandlung versehentlich unterblieben ist, der Prozeßbevollmächtigte von ihnen jedoch in am gleichen Tage zur Verhandlung anstehenden Parallelverfahren unterrichtet worden ist und sich die Verwertung aufdrängte (s. OVG Hamburg, Beschl. v. 15. November 1993 - Bs IV 146/93 -) oder sonst einem Verfahrensbeteiligten ein nicht förmlich eingeführtes Erkenntnismittel bekannt war, er objektiv hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und sich die Möglichkeit seiner entscheidungserheblichen Verwendung aufdrängte (Beschl. des Senats vom 16. April 1996 - 12 L 2192/96 - und v. 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 -).

    Der Senat hat davon abgesehen, der Frage nachzugehen, ob der Klägerin - diese muß sich die Kenntnis ihrer Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10. März 1994 - 11 A 10419/94 -, zit. nach JURIS; Senat, Beschl. v. 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 -) - dadurch die der Entscheidung zugrunde zu legenden Erkenntnismittel hinreichend dadurch eröffnet worden sind, daß ihre Prozeßbevollmächtigten in zeitgleich zur Entscheidung anstehenden "Parallel"-Verfahren über die entscheidungserheblichen Erkenntnisquellen unterrichtet worden sind (s. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 15. November 1993 - Bs IV 146/93 -), weil die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dann, wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, aus den nachfolgenden Gründen im Ergebnis nicht durchgreift.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.1996 - 1 L 5644/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren: Erkenntnismittel;; Angola; Asylprozeß;

    Der Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör wird auch bei entscheidungserheblicher Verwendung eines nicht ausdrücklich in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittels dann nicht verletzt, wenn dieses Erkenntnismittel dem Verfahrensbeteiligten bekannt war, er objektiv hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und sich die Möglichkeit seiner entscheidungserheblichen Verwendung durch das Gericht aufdrängte (wie OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 -, NVwZ-Beilage 1996, 67).

    Dabei kommt es im übrigen nicht auf die konkrete Kenntnis gerade des Klägers selbst an; er muß sich die Kenntnis seines Prozeßbevollmächtigten vielmehr zurechnen lassen (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 - NVwZ - Beilage 1996, 67; ferner Beschl. v. 2.9.1996 - 12 L 2965/96 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - 8 A 3199/99

    Asylrechtliche Ausgestaltung der Qualifizierung des Vorliegens einer

    vgl. etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 - m.w.N.
  • OVG Hamburg, 23.05.2019 - 1 Bf 337/18

    Asylrechtsstreit; Einführung von Erkenntnismitteln; rechtliches Gehör

    Denn rechtliches Gehör ist nicht zu den Erkenntnismitteln als solchen, sondern zu den darin enthaltenen tatsächlichen Angaben und Einschätzungen zu gewähren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996, 12 L 2401/96, NVwZ 1996, Beilage Nr. 9, 67, juris Rn. 7; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, Loseblatt, Stand: März 2019, § 78 Rn. 347).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.1996 - 1 L 6210/96

    Vorrang des Antrags auf mündliche Verhandlung;; Gehör, rechtliches;

    Dabei kommt es nicht auf die konkrete Kenntnis gerade des Klägers selbst an, vielmehr muß er sich die Kenntnis seines Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 - NVwZ-Beilage 1996, 67).
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