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VG Frankfurt/Main, 08.06.2017 - 12 L 2999/17 |
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.06.2017 - 12 L 2999/17
- VGH Hessen, 21.09.2017 - 2 D 1471/17
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 21.09.2017 - 2 D 1471/17
Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2017 in dem Verfahren 12 L 2999/17.F wird zurückgewiesen.Über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. Juni 2017 - 12 L 2999/17.F - entscheidet der Senat vorab, um dem Antragsteller die Möglichkeit zu geben, die nach Nr. 5241 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) vorgesehene Gebührenermäßigung für den Fall in Anspruch zu nehmen, dass er die gegen die in diesem Beschluss getroffene (Sach-)Entscheidung eingelegte Beschwerde zurücknimmt.