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   OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99   

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OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99 (https://dejure.org/2000,3937)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2000 - 12 L 3349/99 (https://dejure.org/2000,3937)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 12 L 3349/99 (https://dejure.org/2000,3937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des AsylbLG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 1 GG; Art 3 GG; Art 6 GG; Art 20 Abs 1 GG; Art 8 MRK; § 1 AsylbLG; § 120 BSHG
    Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; familieneinheitliche Leistungsgewährung; Familieneinheitlichkeit; Leistungsgewährung; Sozialhilfe; Verfassungsmäßigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 1; GG Art. 3; GG Art. 6; GG Art. 20 Abs. 1; AsylVfG § 70; AsylbLG § 1; BSHG § 120
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, BSHG, Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Familienangehörige, Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, Duldung, Familieneinheit, Leistungsrechtlicher Status, Sozialstaatsprinzip, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Sie dient vielmehr (im Regelfall) dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urt. 16.1.1986 - 5 C 36.84 -, FEVS 36, 1, 3); das ist im Asylbewerberleistungsrecht nicht anders.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 7 S 2505/99

    Devolutiveffekt des Zulassungsantrags - Zuständigkeit des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Den Klägern ist es zuzumuten, zunächst entweder ihre asylrechtlichen Ansprüche zu verfolgen oder das Asylverfahren zu beenden und eine Aufenthaltsbefugnis im ausländerrechtlichen Verfahren als Familienangehörige zu verfolgen (siehe dazu auch VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 17.12.1999 - 7 S 2505/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1999 - 4 L 1884/99

    Zur Auslegung des § 2 III AsylbLG; Asylbewerber; BSHG, analoge Anwendung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts ist vielmehr auch der 4. Senat zu dem hier anzuwendenden § 2 Abs. 3 AsylbLG n.F. eindeutig der Auffassung, dass diese Vorschrift nicht zu einer "an einem Familienmitglied ausgerichteten Besserstellung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft" im Hinblick auf die Gewährung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz führen kann (Beschl. v. 31.5.1999 - 4 L 1884/99 -).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Die Auslegung gesetzlicher Vorschriften findet dort ihre Grenze, wo sie mit dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers in Widerspruch tritt (BVerfG, Beschl. v. 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 338, 358).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.1997 - 12 L 5709/96

    Asylbewerberleistungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Denn die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen verfügen über kein verfestigtes Aufenthaltsrecht, bei ihnen fehlt ein sozialer Integrationsbedarf, dieses Kriterium trägt eine gruppenbezogene Differenzierung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, 669 = FEVS 49, 97; Senat, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, 95 = NdsRpfl. 1997, 269).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Denn die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen verfügen über kein verfestigtes Aufenthaltsrecht, bei ihnen fehlt ein sozialer Integrationsbedarf, dieses Kriterium trägt eine gruppenbezogene Differenzierung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, 669 = FEVS 49, 97; Senat, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, 95 = NdsRpfl. 1997, 269).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1998 - 7 S 1874/98

    Anspruch auf Sozialhilfe für einen Ausländer während des Asylverfahrens aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Ein Leistungsanspruch der Kläger nach dem Bundessozialhilfegesetz ergibt sich entgegen ihrer Darstellung auch nicht aufgrund des Inländergleichbehandlungsgebots auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge durch Art. 23 der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) oder des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) vom 11. Dezember 1953 (BGBl. II 1956, S. 564) iVm Art. 1 und 2 des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen vom 11. Dezember 1953 (BGBl. II 1956, S. 578), und zwar schon deshalb nicht, weil die Kläger im maßgeblichen Beurteilungszeitraum nicht Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention waren (vgl. §§ 2, 3 AsylVfG), sie waren lediglich Inhaber von Aufenthaltsgestattungen als Asylbewerber (Kläger zu 1. und 2.) bzw. einer Duldung (Klägerin zu 3.) und hatten keinen gesicherten Aufenthaltsstatus als anerkannte Flüchtlinge, ihr Aufenthalt war damit auch noch nicht als rechtmäßig im Sinne des Art. 23 der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. als erlaubt im Sinne des Art. 1 EFA anzusehen (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.9.1998 - 7 S 1874/98 -, FEVS 49, 375 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.1995 - 4 M 4710/94

    Ausreisepflichtiger Ausländer; Abschiebungshindernis; Vertretenmüssen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Insbesondere vermag der vom Verwaltungsgericht herangezogene Beschluss des 4. Senats (vom 16.8.1995 - 4 M 4710/94 -) das angefochtene Urteil schon deshalb nicht zu bestätigen, da er sich lediglich auf die leistungsrechtliche Behandlung der "Kleinfamilie" im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes bezieht (nach § 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 AsylbLG a.F.), jedoch keinerlei Aussage über die Gewährung von einheitlichen Leistungen nach anderen Vorschriften trifft.
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
    Die Auslegung gesetzlicher Vorschriften findet dort ihre Grenze, wo sie mit dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers in Widerspruch tritt (BVerfG, Beschl. v. 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 338, 358).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 8 PA 317/10

    Besitz eines Aufenthaltstitels im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Bundesgebiet

    Dass hierdurch im vorliegenden Fall die Familienmitglieder abhängig von dem jeweils erteilten Aufenthaltstitel verschiedene Sozialleistungen erhalten (vgl.: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG: Leistungen nach dem AsylbLG, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylBLG; Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG: Leistungen nach dem SGB II/SGB XII, vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II, § 23 Abs. 2 SGB XII i.V.m. § 1 AsylbLG), begegnet keinen Bedenken (vgl. BSG, Urt. v. 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R -, juris Rn. 18 ff.; BVerwG, Beschl. v. 28.9.2001 - 5 B 94.00 -, juris Rn. 4 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 -, juris Rn. 20 ff.).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

    Eine solche Ausstrahlungswirkung auf ein Mitglied der Kernfamilie entfalten diese Abkommen nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.6.2000 - 12 L 3349/99 = juris RdNr 22).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

    Eine solche Ausstrahlungswirkung auf ein Mitglied der Kernfamilie entfalten diese Abkommen nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Juni 2000 - 12 L 3349/99, juris RdNr 22).
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