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   VG Frankfurt/Main, 10.06.2009 - 12 L 856/09.F   

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https://dejure.org/2009,29403
VG Frankfurt/Main, 10.06.2009 - 12 L 856/09.F (https://dejure.org/2009,29403)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.06.2009 - 12 L 856/09.F (https://dejure.org/2009,29403)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 12 L 856/09.F (https://dejure.org/2009,29403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 1 HHG, § 9 Abs 1 HRG, § 26 Abs 3 HHG, § 6 HHG, § 39 HHG
    Note "gut" als Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bachelor; Master-Studium; Zugangsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer

    Note "gut" als Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.06.2009 - 12 L 856/09
    Die grundgesetzliche Ordnung setzt zwar der Verleihung und Ausübung von Satzungsgewalt bestimmte Grenzen, die um so enger sind, je intensiver in die Berufsfreiheit eingegriffen wird und je mehr schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und außenstehender Dritter berührt werden (BVerfG v. 09.05.1972 - 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 C 19.15

    Bachelorstudiengänge; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Gesetzgebungskompetenzen des

    Sie führen zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss, der Absolventen als besonders qualifiziert auszeichnet (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 12 L 856/09.F - juris Rn. 12; Lindner, in: Hartmer/Detmer, Hochschulrecht, 3. Auflage 2016, S. 714).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 C 411/09

    Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu einem begehrten Masterstudiengang unter

    Für die Zugangsbeschränkung in § 18 Abs. 3 Prüfungsordnung besteht, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 10. Juni 2009 - 12 L 856/09.F - zutreffend ausgeführt hat, mit § 49 Abs. 7 Satz 3 HG eine hinreichende gesetzliche Grundlage.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 2 NB 375/09

    Eignung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang im Falle des fehlenden

    Zur Erreichung dieses Ziels ist die Festlegung einer Mindestnote für das vorangehende Studium als Zugangsvoraussetzung für das höherwertige Masterstudium grundsätzlich ebenso ein geeignetes Mittel wie die Bestimmung zusätzlicher, auf den konkreten Studiengang ausgerichteter Eignungsnachweise; letztere werden angesichts des Regelbeispiels in § 18 Abs. 7 Satz 2 NHG auch für konsekutive Masterstudiengänge nicht ausgeschlossen (vgl. zur Festlegung von Mindestnoten OVG Bremen, Beschl. v. 19.5.2010 - 2 B 370/09 -, juris, Rnr. 15; OVG NRW, Beschl. v. 14.1.2010 - 13 B 1632/09 -, juris, Rnr. 7 f, Beschl. v. 17.2.2010 - 13 C 411/09 -, juris, Rnr. 5 ff; VG Regensburg, Beschl. v. 3.9.2009 - RO 1 E 09.1279 -, juris, Rnr. 43; VG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.6.2009 - 12 L 856/09.F -, juris, Rnr. 12).
  • LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15
    Ein Abschluss in einem Bachelor- oder Diplomstudiengang stellt als solcher bereits einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 12 L 856/09.F - juris Rdnr. 12; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. Januar 2012 - 2 B 409/11 - juris Rdnr. 4).
  • VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1279

    Zu den rechtlichen Anforderungen an die Eignungsfeststellung zur Zulassung zum

    Nach dem Beschluss des VG Frankfurt vom 10.6.2009 (Az. 12 L 856/09 F) begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Zugang zu einem konsekutiv ausgestalteten Masterstudium in der Prüfungsordnung der Hochschule davon abhängig gemacht wird, dass das Bachelorstudium mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen worden ist.
  • VG Regensburg, 28.07.2011 - RO 1 K 11.446

    Zulassung zum BWL-Masterstudium an der Universität Regensburg im Sommersemster

    Nach dem Beschluss des VG Frankfurt vom 10.6.2009 (Az. 12 L 856/09 F) begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Zugang zu einem konsekutiv ausgestalteten Masterstudium in der Prüfungsordnung der Hochschule davon abhängig gemacht wird, dass das Bachelorstudium mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen worden ist.
  • VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1277

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang

    Nach dem Beschluss des VG Frankfurt vom 10.6.2009 (Az. 12 L 856/09 F) begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Zugang zu einem konsekutiv ausgestalteten Masterstudium in der Prüfungsordnung der Hochschule davon abhängig gemacht wird, dass das Bachelorstudium mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen worden ist.
  • VG Bremen, 29.09.2009 - 6 V 1163/09

    Die durch Hochschulsatzung festgelegten besonderen Qualifikationsanforderungen

    Im Rahmen dieser Vorgaben steht der Hochschule eine Einschätzungsprärogative bezüglich der Frage zu, welche Mindestanforderungen zu stellen sind (vgl. VG Frankfurt, Beschl. v. 10.06.2009 - 12 L 856/09.F - juris; Steinberg, NVwZ 2006, 1113/1114).
  • VG Hannover, 26.11.2012 - 8 C 6144/12

    Durchschnittsnote; Masterstudium; Masterstudiengang; Eignung; Zugangsnote

    "Zur Erreichung dieses Ziels ist die Festlegung einer Mindestnote für das vorangehende Studium als Zugangsvoraussetzung für das höherwertige Masterstudium grundsätzlich ebenso ein geeignetes Mittel wie die Bestimmung zusätzlicher, auf den konkreten Studiengang ausgerichteter Eignungsnachweise; letztere werden angesichts des Regelbeispiels in § 18 Abs. 7 Satz 2 NHG auch für konsekutive Masterstudiengänge nicht ausgeschlossen (vgl. zur Festlegung von Mindestnoten OVG Bremen, Beschl. v. 19.5.2010 - 2 B 370/09 -, juris, Rnr. 15; OVG NRW, Beschl. v. 14.1.2010 - 13 B 1632/09 -, juris, Rnr. 7 f, Beschl. v. 17.2.2010 - 13 C 411/09 -, juris, Rnr. 5 ff; VG Regensburg, Beschl. v. 3.9.2009 - RO 1 E 09.1279 -, juris, Rnr. 43; VG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.6.2009 - 12 L 856/09.F -, juris, Rnr. 12).
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2010 - 12 L 145/10

    Johann Wolfgang Goethe-Universität im Wege der einstweiligen Anordnung zur

    Zu den Voraussetzungen für den Zugang zu konsekutiven Mastenstudiengängen hat das erkennende Gericht in mehreren Verfahren (vgl. z.B. Beschl. v. 27.10.2009, Az.: 12 L 2286/09.F (1); Beschl. v. 10.06.2009, Az.: 12 L 856/09.F (1)), bestätigt durch den HessVGH (Beschl. v. 29.09.2009, Az.: 10 B 2042/09) entschieden, dass die Hessischen Hochschulen nach § 6 HHG in der bis 31.12.2009 gültigen Fassung vom 05.11.2007 (GVBl. I S. 710 - HHG 2007) das Recht zur Selbstverwaltung haben, nach § 39 HHG ihre Angelegenheiten in Satzungen regeln, und die zuständigen Fachbereichsräte gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG die erforderlichen Prüfungsordnungen erlassen.
  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 7 CE 09.2363

    Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; vorläufige

  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 7 CE 09.2365

    Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; vorläufige

  • VG Bremen, 05.05.2010 - 6 V 293/10

    Business Management/Master

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