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   OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99   

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OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99 (https://dejure.org/1999,11236)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 (https://dejure.org/1999,11236)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 1999 - 12 L 976/99 (https://dejure.org/1999,11236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig - 6 A 6185/98
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99
    Nach der ständigen - jüngeren - Rechtsprechung des Senats (zuletzt: Beschl. v. 17.2.1999 - 12 L 669/99 -) schließt die nicht unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughaltes von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung die Fahrtenbuchanordnung dann nicht aus, wenn es feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich geworden ist.

    Nach der ständigen - jüngeren - Rechtsprechung des Senats (zuletzt: Beschl. v. 17.2.1999 - 12 L 669/99 -) schließt die nicht unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughaltes von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung die Fahrtenbuchanordnung dann nicht aus, wenn es feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich geworden ist (s. auch BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - BVerwG 7 B 139.87 Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99
    Nach der ständigen - jüngeren - Rechtsprechung des Senats (zuletzt: Beschl. v. 17.2.1999 - 12 L 669/99 -) schließt die nicht unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughaltes von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung die Fahrtenbuchanordnung dann nicht aus, wenn es feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich geworden ist (s. auch BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - BVerwG 7 B 139.87 Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).
  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

    Bereits ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

    Bei einem Verstoß, der - wie hier - gemäß Nr. 4.8 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung von 4 Punkten im Verkehrszentralregister geführt hätte, verletzt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, die Dauer der Fahrtenbuchauflage auf (zumindest !) neun Monate zu erhöhen, zumal durch das Überfahren des Rotlichts im konkreten Fall (anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG Münster vom 11.04.1988 - 13 a 1388/87 -, VRS 75, 384,) durchaus auch eine konkrete Verkehrsgefährdung verbunden gewesen ist (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 07.12.1998 - 6 A 6185/98 -, Urt. vom 11.04.2002 - 6 A 112/01 - Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, NZV 2002, 431 f, Urt. vom 09.04.1991 - 10 S 407/91 - NZV 1991, 408; VG Karlsruhe, Beschl. vom 11.09.1996 - 12 K 2422/96 -, zitiert nach Juris; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8).

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw., nicht unmissverständlich jedoch vom Beklagten angeführte Stelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8: die dort zum Stichwort Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h zitierten Rechtsprechung hatte jeweils Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h zu beurteilen).
  • VG Hannover, 30.10.2008 - 9 A 461/08

    Ersatzfahrzeug; Fahrer; Fahrzeug; Nutzungszweck

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil v. 17. Mai 1995, Az.: 11 C 12.94, BVerwGE 98, 227; OVG Lüneburg, Beschluss v. 08. März 1999, Az.: 12 L 976/99, juris).
  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

    Mit Blick auch auf die Tatsache, dass bereits ein Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 25 km/h, der gemäß Nr. 7 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von 6 Monaten und mehr rechtfertigt (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, a.a.O. BVerwG, Urt. vom 13.10.1978  7 C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.: Auflage von zwei Jahren bei drei Überschreitungen von 16, 27 und 12 km/h; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.), werden die Grenzen des Ermessens nicht überschritten, wenn bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der - wie hier gemäß Nr. 5.4 der genannten Anlage - im Verkehrszentralregister zur Eintragung von drei Punkten führt, die Dauer der Fahrtenbuchanordnung mit 15 Monaten bemessen wird.
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).
  • VG Braunschweig, 11.02.2004 - 6 A 193/03

    Aufklärung; Ermittlung; Ermittlungsaufwand; Ermittlungsunmöglichkeit;

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).
  • VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99

    Fahrtenbuchanordnung bei nachträglicher Fahrerbenennung; Fahrtenbuch;

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -).
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