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   OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12   

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OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12 (https://dejure.org/2013,9508)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.05.2013 - 12 LA 179/12 (https://dejure.org/2013,9508)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 12 LA 179/12 (https://dejure.org/2013,9508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen der Annahme eines gelegentlichen Konsums i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV bei Vorliegen von zwei voneinander unabhängigen Cannabiskonsumakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründen der Annahme eines gelegentlichen Konsums i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV bei Vorliegen von zwei voneinander unabhängigen Cannabiskonsumakten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei zwei voneinander unabhängigen Cannabiskonsumakten ist nicht zu beanstanden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    In den Fällen, in denen es der Betroffene jedoch nicht beim Probieren hat bewenden lassen, sondern aufgrund eines neuen Entschlusses ein weiteres Mal Cannabis eingenommen und zusätzlich das Trennungsgebot verletzt hat, ist indes die Gefahr einer Fortsetzung dieses Verhaltens weit größer (vgl.: BayVGH, Beschl. v. 7.1.2009 - 11 CS 05.1545 -, juris; Beschl. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, zfs 2006, 294).

    Warum das Rechtsstaatsgebot es gebieten soll, einen Begriff unabhängig von seiner - auch nach Auffassung des Klägers für die Auslegung relevanten - jeweiligen Regelungssystematik sowie von Sinn und Zweck der Norm einheitlich auszulegen, erschließt sich nicht (vgl. zur unterschiedlichen Auslegung des Begriffs "gelegentlich": BayVGH, Beschl. v. 25.1.2006, a. a. O.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist zudem die Auslegung, ein zweimaliger Cannabiskonsum sei - anders als eine einmaliger - als "gelegentlich" anzusehen, von dem Wortsinn (noch) gedeckt, und wohnt - wie ausgeführt - dem über einen bloßen experimentellen Konsum ohne Wiederholungsgefahr (einmaliger Konsum) hinausgehenden gelegentlichen Konsum ein Gefährdungspotential inne, welches beim Vorliegen von Zusatztatsachen, wie etwa dem fehlenden Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren, die Annahme der Fahrungeeignetheit rechtfertigt (vgl. dazu: BayVGH, Beschl. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, ZfS 2006, 294).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    Diese Auslegung berücksichtigt, dass der Verordnungsgeber mit der Neufassung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die ihn bindenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69) zu den Möglichkeiten eines fahrerlaubnisrechtlichen Einschreitens in Cannabisfällen umsetzen wollte.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit festgehalten, dass die Feststellung eines einmaligen Cannabisgebrauchs "für sich genommen" die Forderung nach Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht rechtfertige (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    Der Kläger macht geltend, das Bundesverwaltungsgericht lege in seinem Urteil vom 26. Februar 2009 (- 3 C 1.08 -, BVerwGE 133, 186) das Merkmal der "Regelmäßigkeit" i. S. v. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV zunächst nach seinem gewöhnlichen Wortsinn aus und es sei nicht einzusehen, dass der Senat beim Merkmal "gelegentlich" nicht ebenso verfahre.
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2008 - 12 ME 298/08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • VGH Hessen, 09.08.2012 - 2 B 1458/12
  • VG Osnabrück, 16.04.2014 - 6 B 11/14

    Fahrerlaubnis; Cannabis; Nachweisdauer THC; Entziehung; gelegentlicher Konsum;

    Hierfür reicht es nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung bereits aus, wenn der Betroffene mehr als einmal in zwei voneinander unabhängigen Konsumakten Cannabis konsumiert hat (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 02.05.2013 - 12 LA 179/12 - B. v. 04.12.2008 - 12 ME 298/08 -, jew. juris, m.w.N).
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