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   OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12   

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https://dejure.org/2013,10425
OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12 (https://dejure.org/2013,10425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2013 - 12 LA 49/12 (https://dejure.org/2013,10425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 12 LA 49/12 (https://dejure.org/2013,10425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie muss zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Der Senat schließt sich der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -) an, wonach sich die Gemeinde für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren muss.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber mit Urteil vom 13. Dezember 2012 (- 4 CN 1.11, 2.11 -, DVBl. 2013, 507) zwischenzeitlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt (ebenda, Rn. 12 f.):.

    Vielmehr wäre die Frage nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Urt. v. 12.12.12 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urt. v 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., m. w. Nachw.) unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum einzelfallbezogen zu beantworten.

    Der Ansatz des Verwaltungsgerichts, die planende Gemeinde müsse jedenfalls zunächst die Bereiche ermitteln, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen tatsächlich und/oder rechtlich nicht möglich seien, und diese Bereiche nachvollziehbar von den Bereichen abgrenzen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und/oder rechtlich möglich seien, in denen aber nach städtebaulichen Vorstellungen keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollten, ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O.), der sich der Senat - wie dargestellt - nunmehr anschließt, nicht zu beanstanden.

    Das Vorgehen des Verwaltungsgerichts begegnet auch sonst durchgreifenden Bedenken nicht (so ausdrücklich zu der angegriffenen Entscheidung: BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., Rn. 19).

    Danach ist hier jedenfalls nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 (- 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O.) ein Klärungsbedarf zu den vom Beklagten in Zweifel gezogenen Voraussetzungen einer wirksamen Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfallen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Kammer folge der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, LKV 2011, 422).

    Unter Berücksichtigung der tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg von wenigstens 5.000 m, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 24. Februar 2011 (- OVG 2 A 2.09 -) zu den harten Tabukriterien zähle, hätte das Verwaltungsgericht von einem Flächenpotenzial für die Windenergienutzung von insgesamt nur 500 ha ausgehen dürfen.

    Es folgt mit diesem Ansatz ausdrücklich dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2011 (- OVG 2 A 2.09 -, a. a. O.).

    Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen den etwa nach der TA Lärm rechtlich zwingenden Schutzabständen (harte Tabuzone) und den einer Abwägung zugänglichen Vorsorgeabständen (weiche Tabuzone) ist auf der Ebene der Bauleitplanung regelmäßig gar nicht möglich, weil der immissionsschutzrechtlich zwingend erforderliche Abstand nicht abstrakt bestimmt werden kann, sondern von der regelmäßig noch nicht bekannten Leistung, Konstruktion und Anzahl der Windkraftanlagen abhängig ist (so bereits: OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, a. a. O., juris Rn. 65).

    Es reicht aus, dass jedenfalls derjenige Teil der Abstandszone, der ausschließlich auf Vorsorgeerwägungen beruht, nicht mehr der harten Tabuzone zugeordnet wird (OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, a. a. O., juris Rn. 65).

  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Regelung soll sicherstellen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, dass die Gemeinde aufgrund gezielter Information in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob und wie sich der geltend gemachte Mangel beheben lässt (so zu der inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 244 Abs. 2 BauGB i. d. F. v. 8.12.1986: BVerwG, Beschl. v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, NVwZ-RR 1999, 424; Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 17).

    Die Anforderungen an eine Rüge in diesem Sinne sind u.a. aufgrund der bereits zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, a. a. O.) im Grundsatz geklärt.

    Das Verwaltungsgericht hat die Anforderungen an eine Rüge im Sinne von § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB a. F. vielmehr - und wie gesehen auch zutreffend - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urt. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, a. a. O.) bestimmt.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Das Gewicht, das der Gesetzgeber der Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich beimisst, ist dabei besonders in Rechnung zu stellen (vgl. dazu nur Senat, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550 m. w. N.).

    Die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1 BImSchG setzt im Übrigen - also soweit eine abschließende Prüfung noch nicht geboten ist - lediglich eine vorläufige Gesamtbeurteilung und damit voraus, dass der Errichtung und dem Betrieb der Anlage keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (dazu ebenfalls Urt. d. Sen. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Regelung soll sicherstellen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, dass die Gemeinde aufgrund gezielter Information in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob und wie sich der geltend gemachte Mangel beheben lässt (so zu der inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 244 Abs. 2 BauGB i. d. F. v. 8.12.1986: BVerwG, Beschl. v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, NVwZ-RR 1999, 424; Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 17).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Beigeladene rügt ausdrücklich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von den - umfangreich zitierten - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB a. F. (Urt. v. 3.4.1999 - 4 C 8.98 - und v. 16.5.2001 - 7 C 16.00 - ) abweiche.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Abzustellen ist dabei auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Datenmaterial (Urt. d. Sen. v. 1.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010, 1556).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Auch soweit die Beigeladene rügt, dass sich das Verwaltungsgericht mit der Verpflichtung auf eine gewünschte Prüfungsreihenfolge für die Planung einer Konzentrationszone in Widerspruch zu einem aktuellen Urteil des Senats (v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 -) setze (Seite 12 d. Begründungsschrift v. 31.3.2012), hat sie keinen tragenden Rechtssatz benannt, dem die Entscheidung des Verwaltungsgericht widersprechen soll.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Vielmehr wäre die Frage nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Urt. v. 12.12.12 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urt. v 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., m. w. Nachw.) unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum einzelfallbezogen zu beantworten.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12

    Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Vielmehr wäre die Frage nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Urt. v. 12.12.12 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urt. v 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., m. w. Nachw.) unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum einzelfallbezogen zu beantworten.
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09

    Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

  • BVerwG, 08.09.2009 - 4 BN 38.09

    Begründungspflicht an einen Satzungsbeschluss hinsichtlich der in der

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