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   OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02   

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OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02 (https://dejure.org/2002,15641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2002 - 12 LA 522/02 (https://dejure.org/2002,15641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2002 - 12 LA 522/02 (https://dejure.org/2002,15641)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Ein Anspruch des Einzelnen auf Erlass einer konkreten behördlichen Anordnung kann dabei nur in Ausnahmefällen einer sog. Ermessensreduzierung auf Null gegeben sein (grundlegend zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234, 235 ff.; aus der Rechtsprechung des Senats: Urte.

    Jedenfalls darf die zuständige Behörde selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl.: BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 240; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 B 105/99 -, NZV 2000, 386 f.; OVG Münster, Urt. v. 2.12.1997, a.a.O.).

    Dabei ist insbesondere, aber nicht nur auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Anlieger sowie auf das Vorhandensein bzw. Fehlen einer Lärmvorbelastung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 239; Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, DVBl. 1994, 758, 759; Urt. v. 15.2.2000 - 3 C 14/99 -, NJW 2000, 2121 f.; Urt. d. Sen. v. 14.3.1994 - 12 L 6165/92 -, S. 15 UA).

    Dies geschieht mit der Maßgabe, dass weder bei der Überschreitung der in den Richtlinien enthaltenen Richtwerte ein Anspruch auf ein verkehrsbehördliches Einschreiten besteht, noch ein solches bei Verkehrsgeräuschen unterhalb dieser Werte ausgeschlossen wird (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 239 f.; Urt. v. 22.12.1993, a.a.O., 759; VGH Kassel, Urt. v. 7.3.1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2768 f.; Urt. d. Sen. v. 14.3.1994 - 12 L 6195/92 -, S. 16 UA).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - 25 A 4997/96

    Verurteilung zur Neubescheidung; Beschwer; Rechtliche Beurteilung; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    v. 14.3.1994 - 12 L 4457/92 -, S. 9 UA u. - 12 L 6156/92 -, S. 8 f. UA; Beschl. v. 4.12.2001 - 12 MA 3749/01 -, S. 8 f. BA; außerdem: OVG Münster, Urt. v. 2.12.1997 - 25 A 4997/96 -, NVwZ-RR 1998, 627 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 16.5.1997 - 5 S 1842/95 -, NVwZ-RR 1998, 682 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 45 StVO, Rn. 26, 28a; Petersen, Nds. VBl.

    Jedenfalls darf die zuständige Behörde selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl.: BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 240; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 B 105/99 -, NZV 2000, 386 f.; OVG Münster, Urt. v. 2.12.1997, a.a.O.).

    Eine derartige Beweiserhebung, die der in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2002 nicht anwesende bzw. vertretene Kläger nicht beantragt hat, musste sich dem Verwaltungsgericht bereits deshalb nicht aufdrängen, weil es allgemein anerkannt ist, dass Messungen an Ort und Stelle je nach Witterungslage, konkreter Zusammensetzung der Verkehrsströme und weiteren Einflussfaktoren zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen führen können und demgemäß die Zuverlässigkeit einer Berechnung aufgrund eines sachgerecht ermittelten Verkehrsaufkommens nicht erreichen können (vgl. dazu etwa: Urt. d. Sen. v. 14.3.1994 - 12 L 6165/92 -, S. 14 UA; OVG Münster, Urt. v. 2.12.1997 a.a.O., 628).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Dabei ist insbesondere, aber nicht nur auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Anlieger sowie auf das Vorhandensein bzw. Fehlen einer Lärmvorbelastung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 239; Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, DVBl. 1994, 758, 759; Urt. v. 15.2.2000 - 3 C 14/99 -, NJW 2000, 2121 f.; Urt. d. Sen. v. 14.3.1994 - 12 L 6165/92 -, S. 15 UA).

    Dies geschieht mit der Maßgabe, dass weder bei der Überschreitung der in den Richtlinien enthaltenen Richtwerte ein Anspruch auf ein verkehrsbehördliches Einschreiten besteht, noch ein solches bei Verkehrsgeräuschen unterhalb dieser Werte ausgeschlossen wird (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 239 f.; Urt. v. 22.12.1993, a.a.O., 759; VGH Kassel, Urt. v. 7.3.1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2768 f.; Urt. d. Sen. v. 14.3.1994 - 12 L 6195/92 -, S. 16 UA).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Es reicht aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Dabei ist insbesondere, aber nicht nur auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Anlieger sowie auf das Vorhandensein bzw. Fehlen einer Lärmvorbelastung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a.a.O., 239; Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, DVBl. 1994, 758, 759; Urt. v. 15.2.2000 - 3 C 14/99 -, NJW 2000, 2121 f.; Urt. d. Sen. v. 14.3.1994 - 12 L 6165/92 -, S. 15 UA).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26d zu § 124 m.w.Nachw.; Bader; NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu den Berufungsverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26d zu § 124 m.w.Nachw.; Bader; NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu den Berufungsverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Insgesamt ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99

    Bauliche Maßnahmen; Fahrbahnerhöhung; Verkehrsberuhigung; Verkehrsgeräusche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02
    Zum einen betreffen die von dem Kläger herangezogenen Entscheidungen (BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 -, NVwZ 1995, 907 ff.; Beschl. v. 22.9.1999 - 4 B 68/98 -, NVwZ 2000, 565 ff.; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1999 - 7 A 10095/99 -. NJW 2000, 234 ff.) nicht den hier in Rede stehenden Regelungsbereich des § 45 Abs. 1 StVO, sondern denjenigen der Planfeststellung oder der sonstigen Veränderung von Straßen.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 1842/95

    Verpflichtungsklage zwecks Aufstellung von Verkehrszeichen: Beurteilungszeitpunkt

  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 319/84

    Verwaltungsakt; Nachholung der Begründung; Nachtfahrtverbot für Lastkraftwagen;

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf das Verkehrszeichen kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z.B. Nds. OVG, Beschl. vom 26.08.2002 - 12 LA 522/02 - VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 28.02.2003, DAR 2002, 284, 285).
  • VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11

    Lärm; Lärmschutz-Richtlinien; Reines Wohngebiet; Verkehrsbehördliche Anordnung

    Der Einzelne hat aber einen Anspruch auf ein verkehrsregelndes Einschreiten, in der Regel in Form eines Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, wenn die Verletzung geschützter Individualinteressen in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 12 LA 522/02 -, juris Rn. 7, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, juris Rn. 38; VG Braunschweig, Beschl. v. 20.09.2005 - 6 B 411/05 -).

    Das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.1986 (a. a. O.) zog bereits die Richtwerte der damals maßgebenden "Vorläufigen Richtlinien" zum Lärmschutz als Orientierungspunkte heran (so auch das Nds. OVG im Beschluss vom 26.08.2002, a. a. O., juris Rn. 9, und die erkennende Kammer in dem Beschluss vom 20.09.2005 - 6 B 411/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02

    Alternativstandort; Haltestelle

    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (vgl. dazu allgemein: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 45 StVO, Rn. 28a; Petersen, Nds.VBl. 1997, 169 f., jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen, vgl. zuletzt auch: Beschl. des erkennenden Senats v. 26.8.2002 - 12 LA 522/02 -, S. 5 f. BA).
  • VG München, 19.11.2009 - M 23 K 09.3417

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Lärmbelastung; Schadstoffbelastung; Halteverbot als

    (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z.B. Nds. OVG, Beschl. vom 26.08.2002 - 12 LA 522/02 - VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 28.02.2003, DAR 2002, 284, 285).
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