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   OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14   

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https://dejure.org/2015,691
OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14 (https://dejure.org/2015,691)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2015 - 12 LA 9/14 (https://dejure.org/2015,691)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 12 LA 9/14 (https://dejure.org/2015,691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aberkennung der Fahrberechtigung und MPU-Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2015, 356
  • DÖV 2015, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
    Zwar hat der EuGH in dem Urteil zum Verfahren "Wiedemann" und "Funk" ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es allein Aufgabe des Ausstellermitgliedstaates ist zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind (vgl. EuGH, Urt. v. 26.06.2008 - C 329/06 - "Wiedemann" und "Funk", NJW 2008, S. 2403).

    Lediglich wenn sich anhand von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass etwa die Wohnsitzvoraussetzung bei der Ausstellung des Führerscheins nicht erfüllt war, darf die Anerkennung verweigert werden (Urt. v. 26.06.2008 - C 329/06 - "Wiedemann" und "Funk", NJW 2008, S. 2403).

  • VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801

    Aberkennung des Rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
    Die Entscheidung des VG Augsburg (Beschl. v. 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 - ) sowie der Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen (v. 30.4.2013 - 4 K 133/13 -, zfs 2013, 417), die beide Fälle betrafen, in denen die Betroffenen unstreitig auch im Zeitpunkt der Aberkennung der Fahrberechtigung in der Bundesrepublik keine Wohnsitz hatten, sind angesichts dessen nicht einschlägig.

    Selbst wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, er habe ein Abweichen von der Entscheidung des VG Augsburg (Beschl. v. 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 -) rügen wollen, so könnte dies eine Divergenz nicht begründen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substantiiert mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77).
  • VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13

    Vorlagebeschluss; Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
    Die Entscheidung des VG Augsburg (Beschl. v. 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 - ) sowie der Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen (v. 30.4.2013 - 4 K 133/13 -, zfs 2013, 417), die beide Fälle betrafen, in denen die Betroffenen unstreitig auch im Zeitpunkt der Aberkennung der Fahrberechtigung in der Bundesrepublik keine Wohnsitz hatten, sind angesichts dessen nicht einschlägig.
  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
    So heißt es in der Entscheidung in Sachen Scheffler (Beschl. v. 2.12.2010 - C- 334/09 -, juris), es sei von dem nationalen Gericht zu prüfen, ob ein Fahreignungsgutachten einen, sei es auch nur partiellen , Bezug zu einem nach der Ausstellung des (in jenem Fall) polnischen Führerscheins festgestellten Verhalten des Betroffenen hat (Hervorh. durch den Sen.).
  • VGH Bayern, 19.04.2010 - 11 ZB 09.2982

    Aberkennung des Rechts, von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
    Der Senat weist nur am Rande darauf hin, dass - anders als der Kläger offenbar meint - auch Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen "von einigem Gewicht" darstellen können (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 19.4.2010 - 11 ZB 09.2982 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

    Es kommt deshalb nicht auf die Fragen an, ob der Verdacht einer Betäubungsmittelabhängigkeit wegen des langen Zeitablaufs überhaupt noch auf die dem Urteil vom 26. März 2009 zugrunde liegenden Vorgänge aus dem Jahr 2008 und noch weiter zurück liegende Umstände gestützt werden könnte (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - DAR 2005, 581; einen regelmäßigen Gebrauch ablehnend für einen 2, 5 Jahre zurückliegenden Vorfall HessVGH, U.v. 24.11.2010 a.a.O.) und ob der beim Antragsteller festgestellte Besitz einer sehr geringen Menge von Marihuana am 2. Mai 2014 ausreichender Anlass wäre, um das Recht abzuerkennen, von der polnischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (vgl. EuGH, B.v. 2.12.2010 - Scheffler, C-334/09 - Slg 2010, I-12379; BayVGH, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris; B.v. 19.4.2010 - 11 ZB 09.298 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2015 - 12 LA 9/14 - NZV 2015, 356).
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Zwar stünde eine behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis, die allein auf Umstände vor Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis beruht, einer Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis nicht entgegen (vgl. NdsOVG, B.v. 27.1.2005 - 12 LA 9/14 - NZV 2015, 356).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 16 B 1645/19

    Rechtswidrige Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer

    Auch eine Gesamtschau des für den Erlass der Ordnungsverfügung vom 23. August 2019 anlassgebenden Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss am 2. April 2019 mit dem Vorfall vom 14. Juni 2013, vgl. zur Möglichkeit einer Gesamtschau EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010, C-334/09, Scheffler, Rn. 71 f., 77; S. auch EuGH, Urteil vom 26. April 2012, C-419/10, Hofmann, juris, Rn. 65 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 16 B 1447/17 -: "In der ... Ordnungsverfügung ... bezieht sich der Antragsgegner ausschließlich auf Vorfälle und Erkenntnisse ..., die durch die nachfolgende Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis gleichsam überholt sind."; S. auch BayVGH, Beschluss vom 6. April 2009 - 11 CS 08.3394 -, juris, Rn. 16; OVG Saarland, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 358/09 -, juris, Rn. 48 f., 62 bis 68; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 12 LA 9/14 -, juris, Rn. 7, vermag die angefochtene Aberkennung ohne eine vorherige weitere Sachaufklärung in Form der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht zu rechtfertigen.
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