Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 22.01.2004

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   OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02   

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OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02 (https://dejure.org/2004,4210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2004 - 12 LB 454/02 (https://dejure.org/2004,4210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 12 LB 454/02 (https://dejure.org/2004,4210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 BSHG; § 12 Abs. 1 BSHG; § 22 BSHG; § 3 Abs. 1 RegelsatzVO; § 8 WoGG
    Übernahme der Betriebskostenerhöhung als besonderer Mietzuschuss; Bestimmung angemessener Unterkunftskosten anhand einer Wohngeldtabelle; Berücksichtigung der Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes; Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels zur Senkung darüber ...

  • Judicialis

    BSHG § 11 I; ; BSHG § 12; ; BSHG § 22; ; RegelsatzVO § 3 I; ; WoGG § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme der Betriebskostenerhöhung als besonderer Mietzuschuss; Bestimmung angemessener Unterkunftskosten anhand einer Wohngeldtabelle; Berücksichtigung der Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes; Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels zur Senkung darüber ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 12.07.1994 - 4 M 3069/94

    Leistungen für Unterkunft nach Wohnungswechsel; Unterkunftskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. u. a. Beschl. v. 12. Juli 1994 -- 4 M 3069/94 -- FEVS 45, 386 = info also 1994, 222) fest.

    Die Werte der äußersten rechten Spalte hat der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung als Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft herangezogen mit der Begründung, der Wohnungsmarkt pflege -- jedenfalls in Ballungsgebieten, in denen Wohnraum gerichtsbekannt sehr knapp und die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt sei -- auf diese Werte durch Anpassung nach oben zu reagieren (vgl. Senat, Beschl. v. 12. Juli 1994, a. a. O.; Nds. OVG, 12. Sen., Urt. v. 12. Juni 1995 -- 12 L 4635/94 --).

  • VGH Hessen, 11.08.1994 - 9 TG 2099/94

    Zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen Angemessenheit von Unterkunftskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Gleichwohl ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten der Höchstwert in der äußersten rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung jedenfalls dann als Orientierungshilfe und Indiz herangezogen worden, wenn ein Mietpreisspiegel, der konkrete Angaben zum Mietpreis der in dem Erhebungszeitraum vermieteten Wohnungen differenziert nach Baujahr, Ausstattung und Wohnlage enthält, nicht vorliegt, und es auch an sonstigen, allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt (Vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22.8.1995 - 9 UE 2210/93 - NJW 1996, 673, und Beschluss vom 11.8.1994 - 9 TG 2099/94 -, Info also 1995, 170 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 26.8.1998 - 12 L 3105/98 -, sowie Urteile vom 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, Juris, und vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; OVG NRW, Urteil v. 14.9.2001 - 12 A 4923/99 - FEVS 53, 563).

    Deshalb ist es ihm regelmäßig zumutbar, eine Wohnung unterer Kategorie - im Hinblick auf das Jahr der Bezugsfertigkeit und/ oder die Ausstattung - zu mieten (vgl. Hess. VGH, Beschl.v. 11.8.1994 - 9 TG 2099/94 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MB 1798/01

    Angemessenheit; Aufwendung; Miete; Miethöhe; Sozialhilfe; Unterkunft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Der Beschluss des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2001 - 4 MB 1798/01 - lasse sich auf die Göttinger Wohnungsmarktverhältnisse nicht übertragen.

    Nach der zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Änderung der Tabelle zu § 8 WoGG hat der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2001 ( - 4 MB 1798/01 - , FEVS 53, 218) zur Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93

    Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Gleichwohl ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten der Höchstwert in der äußersten rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung jedenfalls dann als Orientierungshilfe und Indiz herangezogen worden, wenn ein Mietpreisspiegel, der konkrete Angaben zum Mietpreis der in dem Erhebungszeitraum vermieteten Wohnungen differenziert nach Baujahr, Ausstattung und Wohnlage enthält, nicht vorliegt, und es auch an sonstigen, allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt (Vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22.8.1995 - 9 UE 2210/93 - NJW 1996, 673, und Beschluss vom 11.8.1994 - 9 TG 2099/94 -, Info also 1995, 170 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 26.8.1998 - 12 L 3105/98 -, sowie Urteile vom 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, Juris, und vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; OVG NRW, Urteil v. 14.9.2001 - 12 A 4923/99 - FEVS 53, 563).

    Eine Übergangsfrist von bis zu 6 Monaten zur Suche einer billigeren Wohnung, die verkürzt werden kann, wenn der Träger der Sozialhilfe dem Hilfesuchenden vorher eine andere angemessene Wohnung anbietet oder vermittelt, und die verlängert werden kann, wenn der Hilfesuchende nachweist oder glaubhaft macht, dass er sich innerhalb der Frist intensiv, aber erfolglos um eine andere, billigere Wohnung oder um eine sonstige Möglichkeit, die Aufwendungen zu senken, bemüht hat, wie sie für den Fall eingeräumt wird, dass die Unterkunftskosten erst nachträglich die Grenze der Angemessenheit übersteigen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166; Beschluss v. 10.8.2000 - 4 M 2010/00 - ; LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 12 Rn. 31), ist dem Kläger daher nicht einzuräumen gewesen.

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1998 - 12 L 3105/98

    Unterkunftskosten; Angemessenheit der Sozialhilfe; Angemessenheit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Gleichwohl ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten der Höchstwert in der äußersten rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung jedenfalls dann als Orientierungshilfe und Indiz herangezogen worden, wenn ein Mietpreisspiegel, der konkrete Angaben zum Mietpreis der in dem Erhebungszeitraum vermieteten Wohnungen differenziert nach Baujahr, Ausstattung und Wohnlage enthält, nicht vorliegt, und es auch an sonstigen, allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt (Vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22.8.1995 - 9 UE 2210/93 - NJW 1996, 673, und Beschluss vom 11.8.1994 - 9 TG 2099/94 -, Info also 1995, 170 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 26.8.1998 - 12 L 3105/98 -, sowie Urteile vom 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, Juris, und vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; OVG NRW, Urteil v. 14.9.2001 - 12 A 4923/99 - FEVS 53, 563).

    b) Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass zur Erörterung der Frage, ob auch nach Änderung der Tabelle zu § 8 WoGG zum 1. Januar 2001 und Änderung der Rechtsprechung des Senats ein Neuvermietungszuschlag zu berücksichtigen ist (vgl. Nds.OVG, 12. Senat, Beschl. v. 26. Aug. 1998 -- 12 L 3105/98 --, FEVS 49, 257).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Die angemessene Wohnfläche kann nach den Durchführungsverordnungen der Länder zum Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz) bestimmt werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.11.1994 - BVerwG 5 C 11.93 - BVerwGE 97, 110; LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 12 Rn.23).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen ist - im Hinblick auf die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt, nur den "notwendigen" Bedarf abzudecken - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfeempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.11.1994 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 12 M 4000/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    In Niedersachsen ist daher nach Nr. 4.6 des Runderlasses des niedersächsischen Ministers für Soziales "Vollzug des Wohnungsbindungsgesetzes" (v. 17.5.1974 , Nds. MBl. S. 1185, geändert durch Runderlass v. 31.1.1979, Nds. MBl. S. 303) für Alleinstehende eine Wohnung mit einer Gesamtfläche von bis zu 50 qm und einer Ausstattung mit einem Wohnraum sowie Bad/Toilette und Küche/Kochnische als angemessen anzusehen (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 31.7.1996 - 12 M 4000/96 - LPK-BSHG, a.a.O. , § 12 Rn. 29).

    Gleichwohl ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten der Höchstwert in der äußersten rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung jedenfalls dann als Orientierungshilfe und Indiz herangezogen worden, wenn ein Mietpreisspiegel, der konkrete Angaben zum Mietpreis der in dem Erhebungszeitraum vermieteten Wohnungen differenziert nach Baujahr, Ausstattung und Wohnlage enthält, nicht vorliegt, und es auch an sonstigen, allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt (Vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22.8.1995 - 9 UE 2210/93 - NJW 1996, 673, und Beschluss vom 11.8.1994 - 9 TG 2099/94 -, Info also 1995, 170 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 26.8.1998 - 12 L 3105/98 -, sowie Urteile vom 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, Juris, und vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; OVG NRW, Urteil v. 14.9.2001 - 12 A 4923/99 - FEVS 53, 563).

  • VG Hannover, 29.11.2001 - 7 B 5059/01

    Angemessenheit; Haushalt; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kosten; Miete; Miethöhe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Dieser seitdem ständigen Rechtsprechung des 4. Senates des erkennenden Gerichts (vgl. zuletzt Beschluss v. 18.12.2003 - 4 ME 532/03 - betr. Heidenau/Landkreis Harburg: Tabellenwert zuzüglich 10 % zuzüglich weiteren 10 % Neuvermietungszuschlag; Beschluss v. 9.1.2004 - 4 ME 14/04 - betr. Buchholz/Landkreis Harburg :Tabellenwert zuzüglich 10 % ohne Neuvermietung ) sind nicht alle Verwaltungsgerichte in Niedersachsen gefolgt; sie vertreten teilweise die Ansicht, die Angemessenheitsgrenze sei für alle Fälle einheitlich nach der äußersten rechten Spalte der (neuen) Tabelle zu § 8 WoGG zu bemessen (so VG Stade, Urt.v. 28.8.2002 - 4 A 470/01 - VG Hannover, Beschluss v. 29.11.2001 - 7 B 5059/01 ; VG Lüneburg, Beschluss v. 20.03.2002 - 6 B 43/02 -) bzw. auf den Wert der äußersten rechten Spalte sei in Neuvermietungsfällen ein Aufschlag von 10 % (so VG Braunschweig, Beschl. v. 7.5.2002 - 3 B 64/02 -) oder ein je nach Gemeinde differenzierter Zuschlag zwischen 5 und 10 % vorzunehmen (so VG Lüneburg, Beschl.v. 13.2.2002 - 4 B 9/02 -).
  • VG Lüneburg, 20.03.2002 - 6 B 43/02

    Angemessenheit; Ausstattung; Baualtersklassen; Umzug; Unterkunftskosten; Wohngeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Dieser seitdem ständigen Rechtsprechung des 4. Senates des erkennenden Gerichts (vgl. zuletzt Beschluss v. 18.12.2003 - 4 ME 532/03 - betr. Heidenau/Landkreis Harburg: Tabellenwert zuzüglich 10 % zuzüglich weiteren 10 % Neuvermietungszuschlag; Beschluss v. 9.1.2004 - 4 ME 14/04 - betr. Buchholz/Landkreis Harburg :Tabellenwert zuzüglich 10 % ohne Neuvermietung ) sind nicht alle Verwaltungsgerichte in Niedersachsen gefolgt; sie vertreten teilweise die Ansicht, die Angemessenheitsgrenze sei für alle Fälle einheitlich nach der äußersten rechten Spalte der (neuen) Tabelle zu § 8 WoGG zu bemessen (so VG Stade, Urt.v. 28.8.2002 - 4 A 470/01 - VG Hannover, Beschluss v. 29.11.2001 - 7 B 5059/01 ; VG Lüneburg, Beschluss v. 20.03.2002 - 6 B 43/02 -) bzw. auf den Wert der äußersten rechten Spalte sei in Neuvermietungsfällen ein Aufschlag von 10 % (so VG Braunschweig, Beschl. v. 7.5.2002 - 3 B 64/02 -) oder ein je nach Gemeinde differenzierter Zuschlag zwischen 5 und 10 % vorzunehmen (so VG Lüneburg, Beschl.v. 13.2.2002 - 4 B 9/02 -).
  • VG Lüneburg, 13.02.2002 - 4 B 9/02

    Angemessene Unterkunftskosten; Aufschlag; Bezugsfertigkeit; Höchstbetrag; Kosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
    Dieser seitdem ständigen Rechtsprechung des 4. Senates des erkennenden Gerichts (vgl. zuletzt Beschluss v. 18.12.2003 - 4 ME 532/03 - betr. Heidenau/Landkreis Harburg: Tabellenwert zuzüglich 10 % zuzüglich weiteren 10 % Neuvermietungszuschlag; Beschluss v. 9.1.2004 - 4 ME 14/04 - betr. Buchholz/Landkreis Harburg :Tabellenwert zuzüglich 10 % ohne Neuvermietung ) sind nicht alle Verwaltungsgerichte in Niedersachsen gefolgt; sie vertreten teilweise die Ansicht, die Angemessenheitsgrenze sei für alle Fälle einheitlich nach der äußersten rechten Spalte der (neuen) Tabelle zu § 8 WoGG zu bemessen (so VG Stade, Urt.v. 28.8.2002 - 4 A 470/01 - VG Hannover, Beschluss v. 29.11.2001 - 7 B 5059/01 ; VG Lüneburg, Beschluss v. 20.03.2002 - 6 B 43/02 -) bzw. auf den Wert der äußersten rechten Spalte sei in Neuvermietungsfällen ein Aufschlag von 10 % (so VG Braunschweig, Beschl. v. 7.5.2002 - 3 B 64/02 -) oder ein je nach Gemeinde differenzierter Zuschlag zwischen 5 und 10 % vorzunehmen (so VG Lüneburg, Beschl.v. 13.2.2002 - 4 B 9/02 -).
  • VG Braunschweig, 07.05.2002 - 3 B 64/02

    Angemessenheit; Kosten der Unterkunft; Sozialhilfe; Unterkunftskosten;

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2000 - 4 M 2010/00

    Befristeter Mietvertrag; Belehrung; Frist Unterkunftssuche; Suchfrist;

  • Drs-Bund, 17.09.1999 - BT-Drs 14/1636
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

  • VGH Hessen, 22.08.1995 - 9 UE 2210/93

    Sozialhilfe: zur Angemessenheit der Unterkunftskosten - Orientierung am

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Zwar ist dem LSG zuzugeben, dass die Rechtsprechung einzelner Oberverwaltungsgerichte - und insbesondere auch des OVG Lüneburg (Nachweise bei Berlit, LPK-SGB II, § 22 RdNr 36; vgl nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 12 LB 454/02 - Niedersächsische Verwaltungsblätter 2004, 236) - dem BVerwG in seiner Rechtsprechung zur Unanwendbarkeit der Tabelle nach § 8 WoGG teilweise nicht gefolgt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 388/05

    Anforderungen an die vollständige Übernahme der tatsächlich anfallenden

    Für die Bemessung der Angemessenheit wurde und wird die Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz als Orientierungshilfe herangezogen (vgl Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg, Urteil vom 29. Januar 2004 - 12 LB 454/02 - Niedersächsische Verwaltungsblätter 2004, Seite 236).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 6/06

    Streit über die Höhe der dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis

    Lediglich wenn es an entsprechenden allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt, kann die Tabelle zu § 8 WoGG als Orientierungshilfe und Indiz für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten herangezogen werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; OVG Lüneburg vom 29. Januar 2004 - 12 LB 454/02; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. August 1996 - 5 O 28/96 - FEVS 47, 269; OVG NW, Urteil vom 14. September 2001 - 12 A 4923/99 - FEVS 53, 563; SG Aurich, Urteil vom 12. Oktober 2005 - S 15 AS 159/05 - info also 2006, S. 27 mit Anm. Spindler; Wieland, a. a. O. Rz 17; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rz 45).
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   OVG Niedersachsen, 22.01.2004 - 12 LB 454/02   

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https://dejure.org/2004,27085
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2004 - 12 LB 454/02 (https://dejure.org/2004,27085)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Die Angemessenheitsprüfung darf sich nicht darauf beschränken, zu bestimmen, welcher Kostenaufwand für die Unterkunft sozialhilferechtlich an sich abstrakt angemessen wäre, sondern muss sich auch auf die Frage erstrecken, ob dem Hilfeempfänger im Bedarfszeitraum eine bedarfsgerechte, aber kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 17.11.1994 - BVerwG 5 C 11.93 -, BVerwGE 97, 110, 112 f; erkennender Senat, Urt. v. 22.1.2004 - 12 LB 454/02 - Beschl. v. 26.1.1999 - 12 O 212/99 -).

    Trotz der bestehenden grundlegenden Unterschiede zwischen der Gewährung von Wohngeld einerseits und der Sozialhilfe andererseits (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 2.85 - BVerwGE 75, 168, 169 ff; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 5 C 36.85 - BVerwGE 77, 232, 235), kann nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbes.: Urt. v. 22.1.2004 - 12 LB 454/02 -) die Tabelle zu § 8 WoGG in der jeweils aktuellen Fassung zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten dann gewissermaßen als Einstieg in die vorzunehmende Beurteilung herangezogen werden, wenn - wie hier - andere verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Aussagen betreffend die Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere Mietspiegel - nicht vorhanden sind.

    Im Gegenzug dazu hat der Sozialhilfeempfänger im Einzelfall die Möglichkeit nachzuweisen, dass er trotz intensiver Bemühungen, die durch Bestätigungen in Frage kommender Vermieter, Besichtigungsscheine etc. dargelegt werden müssen, zu dem jeweiligen Tabellenwert keine geeignete Unterkunft finden kann (erkennender Senat, Urt.v. 22.1.2004 - 12 LB 454/02 -).

  • SG Hannover, 26.03.2015 - S 70 AS 3823/14

    Gewährung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung der Kosten der

    (1.) In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Bestimmung der nach dem BSHG angemessenen Unterkunftskosten sind teilweise die Werte der Tabelle zu § 8 WoGG herangezogen worden (Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 1994, Az. 9 TG 2099/94; Urteil vom 22. August 1995, Az. 9 UE 2210/93; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 1994, Az. 4 M 3069/94; Beschluss vom 31. Juli 1996, Az. 12 M 4000/96; Urteil vom 26. August 1998, Az. 12 L 3105/98; Beschluss vom 25. Oktober 2001, Az. 4 MB 1798/01; Urteil vom 22. Januar 2004, Az: 12 LB 454/02; OVG NRW, Urteil vom 14. September 2001, Az. 12 A 4923/99; OVG Schlweswig-Holstein, Beschluss vom 28. August 1996, Az. 5 O 28/96).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2004 - 4 LC 386/03

    Höhe der Anrechnung der Unterkunftskosten auf die Hilfe zum Lebensunterhalt;

    Mit dieser Rechtsauffassung befindet sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des 12. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 22.01.2004 - 12 LB 454/02 - (V. n. b.).
  • SG Hannover, 26.03.2015 - S 70 AS 3604/14
    (1.) In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Bestimmung der nach dem BSHG angemessenen Unterkunftskosten sind teilweise die Werte der Tabelle zu § 8 WoGG herangezogen worden (Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 1994, Az. 9 TG 2099/94; Urteil vom 22. August 1995, Az. 9 UE 2210/93; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 1994, Az. 4 M 3069/94; Beschluss vom 31. Juli 1996, Az. 12 M 4000/96; Urteil vom 26. August 1998, Az. 12 L 3105/98; Beschluss vom 25. Oktober 2001, Az. 4 MB 1798/01; Urteil vom 22. Januar 2004, Az: 12 LB 454/02; OVG NRW, Urteil vom 14. September 2001, Az. 12 A 4923/99; OVG Schlweswig-Holstein, Beschluss vom 28. August 1996, Az. 5 O 28/96).
  • VG Göttingen, 17.05.2005 - 2 A 179/04

    Angemessene Unterkunftskosten; erhöhte Nebenkosten; Erkrankung; Erwerb;

    So kommt eine Abweichung von der an der Tabelle zu § 8 WoGG orientierten Angemessenheitsgrenze mit Rücksicht auf die individuelle Bedarfslage des Hilfeempfängers in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 -5 C 11.01-, FEVS 55, 121, 122; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.01.2004 -12 LB 454/02-; Urteil der erkennenden Kammer vom 1.3.2005 -2 A 173/04-; für das Recht der Grundsicherung Schoch, info also 2002, 157, 162).
  • SG Oldenburg, 20.09.2005 - S 721/05
    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die im maßgeblichen räumli-chen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, ist die Wohnung aus sozialhilfe- rechtlicher Sicht angemessen und deshalb die entsprechenden Kosten vom Sozialhilfe-träger zu übernehmen: So das Bundesverwaltungsgericht unter Bestätigung des Urteils des Nds. OVG vom 22. Januar 2004 - 12 LB 454/02 - im Urteil vom 31. August 2004 (Az. 5 C 8/04, NJW 2005, S. 310; ebenso im Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - so auch die ständige Rechtsprechung des VG Oldenburg, s. z.B. Beschluss vom 21. Januar 2005 - 13 A 3499/04 - PKH - dementsprechend entscheidet auch das LSG Niedersach-sen-Bremen, s. Beschluss vom 11. August 2005 - L 7 AS 164/05 ER).
  • VG Oldenburg, 31.08.2004 - 13 A 900/04

    Angemessene Aufwendungen; Bezugsfertigkeit; einzige Unterkunftsmöglichkeit;

    Hinsichtlich der Anwendung der Tabelle zu § 8 WoGG zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten folgt die Kammer der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 2004 - 12 LB 454/02 -).
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