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   OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14   

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https://dejure.org/2014,16127
OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14 (https://dejure.org/2014,16127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2014 - 12 LB 76/14 (https://dejure.org/2014,16127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 12 LB 76/14 (https://dejure.org/2014,16127)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahrtenbuchauflage geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahrtenbuchauflage geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

  • RA Kotz

    Fahrtenbuchauflage für Motorradhalter bei einmaligem Verkehrsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVZO § 31a
    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad zulässig

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    "Darf es etwas mehr sein?” oder: Die Fahrtenbuchauflage beim Motorradfahrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad - länger als beim PKW?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dauer der Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad

  • Jurion (Kurzinformation)

    Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad zulässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes kann unverhältnismäßig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage erhebliche Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes durch Motorradfahrer

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Längere Fahrtenbuchauflage für Motorradfahrer möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lange Fahrtenbuchauflage für Motorradfahrer: Kein Verstoß gegen das Grundgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflagen für Motorradfahrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern zulässig - Fahrtenbuchauflage würde in den Wintermonaten durch ausbleibende Nutzung des Motorrades ins Leere laufen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerte Fahrtenbuchauflage für Motorräder verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 850
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend: Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227) vor, wenn der in Rede stehende Verstoß mit einem Punkt im Verkehrszentralregister einzutragen gewesen wäre.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, ist aber eine nur sechsmonatige Verpflichtung als im unteren Bereich der für eine effektive Kontrolle der Fahrzeugbenutzung erforderlichen Dauer angesiedelt.

  • BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Eine Fahrtenbuchauflage verfolgt das Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 20; Urt. d. Sen. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, DAR 2011, 339).

    Dabei darf sich die Behörde - wie hier der Beklagte - bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. Urt. d. Sen. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, a. a. O.) und bei einem 3-Punkt-Verstoß (nach bisheriger Systematik) im Regelfall eine Dauer von 12 Monaten vorsehen.

  • VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Haltereigenschaft bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Es ist rechtlich auch vertretbar, dass der Beklagte in seiner Verwaltungspraxis üblicherweise für Motorräder eine drei bis sechs Monate längere Dauer der Fahrtenbuchauflage als bei Pkw vorsieht (im Ergebnis ebenso: VG Würzburg, Urt. v. 23.1.2012 - W 6 K 12.87 -, juris).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Eine Fahrtenbuchauflage verfolgt das Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 20; Urt. d. Sen. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, DAR 2011, 339).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11

    Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Ein Verstoß gegen dieses Gleichheitsgebot läge vor, wenn der Beklagte für die im Regelfall verfügte "Verlängerung" der sonst üblichen Fahrtenbuchdauer keinen sachlich gerechtfertigten Grund anführen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.2012 - 6 C 22.11 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 64).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Da bei der Berechnung des Zeitraums diejenigen Zeiten außer Acht bleiben, in denen der Fahrzeughalter etwa die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und dadurch selbst Anlass zu einer Verzögerung des Erlasses der Fahrtenbuchauflage bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 3.94 -, NZV 1995, 370, juris Rdn. 9; Beschl. v. 12.7.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402, juris Rdn. 3; Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, m.w.N.), ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen.
  • BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Ermessensrichtlinien müssen - wie auch die hier vom Beklagten angewandte "Verwaltungspraxis" - sachgerecht sein, insbesondere vor Art. 3 Abs. 1 GG Bestand haben (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 23.2.1961 - II C 75.58 -, NJW 1961, 1323).
  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
    Es muss mithin für die Unterscheidungen und Nichtunterscheidungen ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund angegeben werden können (BVerwG, Urt. v. 5.7.2012 - 8 C 22.11 -, BVerwGE 143, 240).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 3.94

    Fahrerlaubnis auf Probe - Nachschulungsanordnung - Verzicht auf eine

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    xxx stadteinwärts die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (nach Toleranzabzug) um 22 km/h. Dieser Verkehrsverstoß hat auch das für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage erforderliche Gewicht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.7.2014, 12 LB 76/14, juris Rn. 22; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO, Rn. 20).

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verstoß zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister mit mindestens einem Punkt führt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, 11 C 12.94, BVerwGE 98, 227, juris Rn. 10; Beschl. v. 9.9.1999, 3 B 94.99, juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 21.3.2016, 8 B 64/16, juris Rn. 31; OVG Lüneburg, Urt. v. 8.7.2014, 12 LB 76/14, juris Rn. 26).

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät;

    vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 3 B 108.91 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris, Rn. 20 f., m. w. Nw. zur Rspr.; ferner OVG Lüneburg, Urteile vom 23. Januar 2014 - 12 LB 19/13 -, juris, Rn. 17 ff., zu einem Zeitraum von 18 Monaten, m. w. Nw. zur Rspr. des Senats, und vom 8. Juli 2014 - 12 LB 76/14 - juris, Rn. 24 ff., zu einem Zeitraum von 12 ½ Monaten; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - M 23 S 14.3625 -, juris, Rn 36; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflg.
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Dieser Verkehrsverstoß hat auch das für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage erforderliche Gewicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 22; Beschl. vom 8.7.2005 - 12 ME 185/05 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 27 f.; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016, § 31a StVZO Rn. 23 ff.).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urt. v. 15.2.2017 - 6 A 181/16 -, juris Rn. 20).

    Stellt die Behörde - wie hier der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halter;

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg., Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung orientieren (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28).

  • VG Freiburg, 10.06.2015 - 4 K 1025/15

    Unverhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach Ablauf eines erheblichen

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen sein kann (Nieders. OVG, Urteil vom 08.07.2014 - 12 LB 76/14 -, m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerwG´s).

    Da bei der Berechnung des Zeitraums diejenigen Zeiten außer Acht zu bleiben haben, in denen der Fahrzeughalter etwa die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und dadurch selbst Anlass zu einer Verzögerung des Erlasses der Fahrtenbuchauflage bietet, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen (Nieders. OVG, Urteil vom 08.07.2014, a.a.O., m.w.N.).

    Die dadurch entstandene Zeitspanne von gut 21 Monaten nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens übersteigt alle Zeiträume, die nach der der Kammer bekannten Rechtsprechung jemals als noch verhältnismäßig angesehen worden sind (vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O., aus dessen Nachweisen sich ergibt, dass ein Zeitraum von längstens 18 Monaten noch als tolerabel angesehen wurde).

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Dieser Verkehrsverstoß hat auch das für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage erforderliche Gewicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 22; Beschl. vom 8.7.2005 - 12 ME 185/05 -, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 27 f.; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016, § 31a StVZO Rn. 23 ff.).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urt. v. 15.2.2017 - 6 A 181/16 -, juris Rn. 21 m.w.N.).Die Fahrtenbuchauflage ist keine Sanktion, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr.

    Stellt die Behörde - wie der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 43/18

    Fahrtenbuchauflage; Frist

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen im Straßenverkehr ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung orientieren (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28).

  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Heckaufnahme; standardisiertes Messverfahren;

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen im Straßenverkehr ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S278/15 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung orientieren (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28).

  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 57/18

    Fahrenbuchauflage; Fahrtenbuch; Frontfoto; Heckaufnahme; Heckfoto;

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen im Straßenverkehr ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung orientieren (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28).

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (so bereits Kammerurt. v. 3.12.2018 - 1 A 257/17 -, juris Rn. 23 unter Verweis auf VGH BW, Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urt. v. 15.2.2017 - 6 A 181/16 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Stellt die Behörde - wie der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf die Schwere des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28).

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - 3 L 181/20

    Zum "überlangen" Widerspruchsverfahren einer angeordneten Fahrtenbuchauflage

  • VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20

    Fahrtenbuchauflage mangels möglicher Feststellung des Fahrzeugführers

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