Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2771
OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06 (https://dejure.org/2006,2771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2006 - 12 LC 87/06 (https://dejure.org/2006,2771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 12 LC 87/06 (https://dejure.org/2006,2771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenbefreiung bei "besonderem Härtefall"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 6 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 6 Abs. 3 RGebStV; § 7 Abs. 3 BAföG; § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB XII
    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d. der Regelung des besonderen Härtefalls in § 6 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); Vorliegen eines besonderen Härtefalls bei mangelnder Erfüllung der Anforderungen des § 6 Abs. 1 S. ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; RGebStV § 6 I; ; RGebStV § 6 I 1 Nr. 5; ; RGebStV § 6 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenbefreiung bei "besonderem Härtefall" - Ausbildungsförderung; Befreiung; Härtefall, besonderer; Rundfunk; Rundfunkgebühr; Studium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d. der Regelung des besonderen Härtefalls in § 6 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); Vorliegen eines besonderen Härtefalls bei mangelnder Erfüllung der Anforderungen des § 6 Abs. 1 S. ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06
    Es genügt, wenn für möglichst viele Tatbestände angemessene Regelungen gefunden werden und sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. dazu z. B. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310 ff.).

    [s. zu Vorstehendem insbesondere: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 -, FamRZ 2005, 1895; ferner BVerfG, 2. Senat, Beschluss v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, jeweils m. w. N.].

  • BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06
    [s. zu Vorstehendem insbesondere: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 -, FamRZ 2005, 1895; ferner BVerfG, 2. Senat, Beschluss v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, jeweils m. w. N.].
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06
    Selbst bei einer Massenverwaltung sei die notwendige Nachfrage- sowie Hinweis- und Ermittlungstätigkeit der Behörde nicht nur sachgerecht, sondern im Hinblick auf den Gehörs-, den Hinweis- und den Untersuchungsgrundsatz (VwVfG) rechtlich geboten, wie auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (10. Senat) in seinem Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 - betont habe.
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 4 LA 255/05

    Angelegenheit; Fürsorge; Gerichtskosten; Gerichtskostenfreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06
    Schließlich griffen die Erwägungen des Beklagten zu den fiskalischen Folgen ("unkalkulierbare" Erweiterung des Kreises der Berechtigten) sowie zur abgabenrechtlichen Lage (und insbesondere zu dem in Bezug genommenen Begriff der Typengerechtigkeit) nicht durch, da es hier gerade um eine zur Herstellung der Einzelfallgerechtigkeit gedachte Norm gehe und es sich zudem um ein gewachsenes Gebiet des Rechts der sozialen Fürsorge handele - das Recht der Rundfunkgebührenbefreiung sei ein Recht der sozialen Fürsorge gewesen und sei dies auch weiterhin (Nds. OVG, Beschl. vom 02.11.2005 - 4 LA 255/05 -, zitiert über juris, dort am Ende).
  • BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06
    Bei den Vorschriften des RGebStV handelt es sich um nicht revisibles Landesrecht (BVerwG, Beschl. v. 17.08.2004 - BVerwG 6 B 49.04 -, JURIS).
  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist darunter im vorliegenden Zusammenhang ein Fall zu verstehen, der den in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 10 RGebStV genannten Fällen weitgehend ähnlich ist und in dem es deshalb als nicht hinnehmbar erscheint, eine Gebührenbefreiung zu versagen (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2006 - OVG 12 LC 87/06).
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Die Vorschrift erfasst vielmehr nur solche bei Normerlass übersehenen oder noch nicht erkennbar gewesenen Fallkonstellationen, die nach dem vom Normgeber verfolgten Regelungskonzept konsequenterweise in den Katalog der Befreiungsgründe hätten aufgenommen werden müssen (NdsOVG vom 18.7.2006 NdsVBl 2006, 337; VG Hamburg vom 27.3.2007, Az. 10 K 4336/06; a. A. VG Weimar vom 11.1.2007 Az. 2 K 308/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09

    Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen Empfänger von

    Eine Gebührenbefreiung wegen einer besonderen Härte ist deshalb von vornherein ausgeschlossen in Fällen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von der Regelung in Absatz 1 erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt, etwa weil sein anrechenbares Einkommen oder Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze der für die betreffende Personengruppe vorgesehenen sozialen Leistung überschreitet oder die betreffende Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird und dieser inzwischen verstrichen ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 O 18/07 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.2007 - 16 E 294/07 - Juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 4 LB 188/08

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1

    Daher ist eine Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 3 RGebStV wegen eines besonderen Härtefalls von vornherein in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von den Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - OVG Schl.-Hol., Beschl. v. 23.7.2007 - 2 O 8/07 - OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 3.6.2007 - 16 E 294/07 - Nds. OVG, Urt. v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06 -).

    Schon der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 (12 LC 87/06) ausdrücklich festgestellt, dass die hier vertretene Rechtsauffassung mit höherrangigem Recht und insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2007 - 16 E 294/07

    Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Befreiung von der

    auch Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2006 - 12 PA 408/05 -, und Urteil vom 18.7.2006 - 12 LC 87/06 -, Juris; OVG S.-H., Beschluss vom 14.7.2006 - 2 O 26/06 - VG Ansbach, Urteil vom 7.9.2005 - AN 5 K 05.01617 -, Juris; VG Hannover, Urteil vom 28.3.2006 - 3 A 7138/05 -, Juris; VG Göttingen, Urteil vom 27.4.2006 - 2 A 552/05 -, Juris; VG Kassel, Urteil vom 10.10.2006 - 1 E 2037/05 -, Juris; VG Hamburg, Urteil vom 27.3.2007 - 10 K 4336/06 -, Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 1949/08

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Streichung von Bafög-Leistungen wegen

    Eine Gebührenbefreiung wegen einer besonderen Härte ist daher von vornherein ausgeschlossen in Fällen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von der Regelung in Abs. 1 erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt, etwa weil sein anrechenbares Einkommen oder Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze der für die betreffende Personengruppe vorgesehenen sozialen Leistung überschreitet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.7.2007 - 2 O 18/07 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.06.2007 - 16 E 294/07 - Juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.07.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337; Gall/Siekmann in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Aufl., § 6 RGebStV, Rn. 51).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 4 LA 406/07

    Nachweises sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen durch Vorlage von Bescheiden als

    Schon der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 (12 LC 87/06) ausdrücklich festgestellt, dass die hier vertretene Rechtsauffassung mit höherrangigem Recht und insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (ebenso Senatsbeschl. v. 12.5.2009 - 4 LB 188/08 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 -).
  • VG München, 01.10.2008 - M 6b K 08.1325

    Klageerweiterung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage subsidiär;

    Wie bereits vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.Juli 2006 - Az. 12 LC 87/06 ausführlich dargestellt wurde, lässt sich aus der genauen Aufzählung der Befreiungsberechtigten in den Nrn. 1 - 10 des § 6 Abs. 1 RGebStV, der Formulierung "besonderer" Härtefall, der Begründung des Gesetzesentwurfs zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Landtags-Drucksache 15/1485, S.37 und dem Sinn der Neuregelung herleiten, dass die Regelung des besonderen Härtefalls in § 6 Abs. 3 RGebStV jedenfalls die Personen nicht umfasst, die deswegen nicht Bezieher von Leistungen gem. § 6 Abs. 1 Nrn. 1 - 10 RGebStV sind, weil sie die Leistungsvoraussetzungen nach den jeweils einschlägigen Leistungsgesetzen nicht erfüllen, und bei denen nicht davon unabhängige weitere besondere Umstände vorliegen, die eine Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren als nicht hinnehmbar erscheinen lassen.

    Allein die Tatsache, dass dem Kläger nur ein niedriger Betrag monatlich zur freien Verfügung steht und dass er an verschiedenen Erkrankungen leidet und laut dem neurologisch-psychiatrischem Gutachten vom ... Juli 2007 als erwerbsunfähig anzusehen ist, kann nicht als besonderer Härtefall angesehen werden, weil damit die klare Vorgabe des § 6 Abs. 1 RGebStV umgangen würde (vgl. hierzu NdS OVG vom 18.7.2006 12 LC 87/06 sowie BayVGH vom 16.5.2007 7 B 06.2642).

  • VG München, 19.09.2008 - M 6a K 07.4245

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; rückwirkende Bewilligung von

    Wie bereits vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.Juli 2006 - Az. 12 LC 87/06 ausführlich dargestellt wurde, lässt sich aus der genauen Aufzählung der Befreiungsberechtigten in den Nrn. 1 - 10 des § 6 Abs. 1 RGebStV, der Formulierung "besonderer" Härtefall, der Begründung des Gesetzesentwurfs zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Landtags-Drucksache 15/1485, S.37 und dem Sinn der Neuregelung herleiten, dass die Regelung des besonderen Härtefalls in § 6 Abs. 3 RGebStV jedenfalls die Personen nicht umfasst, die deswegen nicht Bezieher von Leistungen gem. § 6 Abs. 1 Nrn. 1 - 10 RGebStV sind, weil sie die Leistungsvoraussetzungen nach den jeweils einschlägigen Leistungsgesetzen nicht erfüllen, und bei denen nicht davon unabhängige weitere besondere Umstände vorliegen, die eine Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren als nicht hinnehmbar erscheinen lassen.

    Allein die Tatsache, dass dem Kläger nur ein niedriger Betrag monatlich zur freien Verfügung steht, kann nicht als besonderer Härtefall angesehen werden, weil damit die klare Vorgabe des § 6 Abs. 1 RGebStV umgangen würde (vgl. hierzu NdS OVG vom 18.7.2006 12 LC 87/06 sowie BayVGH vom 16.5.2007 7 B 06.2642).

  • VG Hamburg, 02.09.2008 - 10 K 2919/07

    Rundfunkgebührenpflicht und geringes Einkommen - besonderer Härtefall

    Dieses Regelungsziel würde verfehlt, wenn die bloße Berufung auf eine wirtschaftliche Notlage ohne Hinzutreten weiterer individueller Umstände schon als ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV angesehen würde (vgl. z.B. OVG Koblenz, Beschl. v. 01.02.2008, 7 D 11158/07; VGH München, Urt. v. 16.05.2007, 7 B 06.2642; OVG Münster, Beschl. v. 03.06.2007, 16 E 294/07; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.07.2007, 2 O 8/07; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.2006, 12 LC 87/06).
  • VG Gelsenkirchen, 07.10.2013 - 14 K 2595/13

    Rundfunkgebührenbefreiung; Rundfunkbeitragsbefreiung; Student; Studierende;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - 2 O 8/07

    Arbeitslosengeld II mit Zulage; besonderer Härtefall; Rundfunkgebührenbefreiung

  • OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09

    Gerichtskostenfreiheit von verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten um eine

  • VG Ansbach, 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, bzw. Rundfunkbeitragspflicht; Student

  • VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; besondere Härte

  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2007 - 10 E 1278/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht eines Empfängers von ALG II mit

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - 2 O 18/07

    Auszubildender; besonderer Härtefall; Rundfunkgebührenbefreiung

  • VG Frankfurt/Main, 05.02.2007 - 10 E 3088/06

    Befreiung von den Rundfunkgebühren während des Bezugs von Arbeitslosengeld.

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 7 BV 06.2844

    Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld

  • VG Kassel, 10.10.2006 - 1 E 2037/05

    Härtefall für eine Rundfunkgebührenbefreiung

  • VG Schleswig, 05.06.2019 - 4 A 123/16

    Unionsrechtskonforme Anwendung von RBStV § 4 Abs 1 Nr 5 Buchst a, Abs 6 S 1

  • VG Düsseldorf, 08.05.2007 - 27 K 1274/06

    Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung des Studenten und Stipendiaten der

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2007 - 2 O 46/06

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VG München, 29.02.2008 - M 6a K 07.1636

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; hörbehindertes Kleinkind

  • VG Düsseldorf, 21.05.2007 - 27 K 2350/06

    Anspruch eines Empfängers von ALG II auf Befreiung von der

  • VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragspflicht

  • VG Hannover, 12.01.2010 - 7 A 6015/07

    Bedürftigkeitsprüfung; Rundfunkgebührenbefreiung; Studienförderung

  • VG Düsseldorf, 27.05.2008 - 27 K 4267/07

    Rundfunkgebühr Befreiung Härte Zuschlag Abzweigung Unterhalt Unterhaltspflicht

  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 297/05

    Befreiung; Härtefall; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung; Sozialhilfe;

  • VG Göttingen, 19.09.2006 - 2 A 524/05

    Härte, besondere; Rundfunkgebührenpflicht: Befreiung von der; Sozialleistungen:

  • VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866

    Bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes

  • VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 2082/05
  • VG München, 17.04.2009 - M 6b K 08.5144

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 122/06

    Antrag; Befreiung; besondere Härte; Bildungskredit; Förderungszweck;

  • VG Osnabrück, 24.01.2007 - 6 A 251/05

    Härtefall; Regelbefreiung; Rundfunk; Rundfunkgebühren; Rundfunkgebührenbefreiung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht