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   OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09   

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https://dejure.org/2011,1002
OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09 (https://dejure.org/2011,1002)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2011 - 12 LC 91/09 (https://dejure.org/2011,1002)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 12 LC 91/09 (https://dejure.org/2011,1002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausrüstung eines zur Schrottsammlung eingesetzten Lkw mit einem gelben Blinklicht (Rundumlicht)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO; § 15 KrW-/AbfG; § 16 Abs. 1 S. 1 KrW-/AbfG
    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur Ausrüstung mit einem gelben Blinklicht regelnden Vorschrift des § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur Ausrüstung mit einem gelben Blinklicht regelnden Vorschrift des § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelbe Rundumleuchte für die Schrottentsorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur Ausrüstung mit einem gelben Blinklicht regelnden Vorschrift des § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (s. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.9.2009 - 8 A 1531/09 -, OVGE MüLü 52, 230, juris).

    Eine Ausnahmegenehmigung ist dabei dann zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können oder wenn es sich um einen atypischen Sonderfall handelt, dem nur durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden kann (vgl. die Rechtsprechung zur Ausnahmegenehmigung für ein blaues Blinklicht BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.9.2009 - 8 A 1531/09 -, OVGE MüLü 52, 230, juris m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514, juris Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (s. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.9.2009 - 8 A 1531/09 -, OVGE MüLü 52, 230, juris).

    Eine Ausnahmegenehmigung ist dabei dann zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können oder wenn es sich um einen atypischen Sonderfall handelt, dem nur durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden kann (vgl. die Rechtsprechung zur Ausnahmegenehmigung für ein blaues Blinklicht BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.9.2009 - 8 A 1531/09 -, OVGE MüLü 52, 230, juris m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514, juris Rn. 52).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Keine öffentliche Aufgabenwahrnehmung - und entsprechend auch keine Befugnis zur Wahrnehmung von Sonderrechten - liegt im Falle von gewerblichen Sammlungen im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-AbfG, wie die Klägerin sie vornimmt, vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.2009 - 7 C 16.08 -, BVerwGE 134, 154, 166; im Ergebnis wie hier Ternig, VD 2004, 102, 103 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den abweichenden Tätigkeitsbildern in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 (7 C 16.08, BVerwGE 134, 154, juris Rdn. 31 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 4.7.2011 - 7 B 26.11 -, AbfallR 2011, 248, juris) ausgeführt:.

  • LG Berlin, 10.04.2002 - 24 O 99/01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Sinn der Vorschrift ist es, die betreffenden Regeln der StVO ausnahmsweise dann zurücktreten zu lassen, wenn und soweit es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.6.1993 - 2 Ss 81/93 -, NZV 1993, 407, juris; LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris; Ternig, VD 2004, 102, 107 m.w.N.; Künnell, WzS 1985, 219).

    Die typischerweise mit dem Betrieb eines Müllfahrzeugs verbundenen besonderen Gefahren liegen in notwendigen - teilweise unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erfolgenden - kurzfristigen Stopps und einem Anfahren über kurze Strecken bis zur nächsten Müllaufnahme und dem plötzlichen Hervortreten von Personen vor und hinter dem Fahrzeug, die ihr Augenmerk in erster Linie auf ihre Arbeitsverrichtungen lenken und deswegen nicht primär auf den Verkehr achten können (s. etwa LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris m.w.N.).

  • OLG Köln, 14.02.2002 - 12 U 142/01

    Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Handybenutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Sinn der Vorschrift ist es, die betreffenden Regeln der StVO ausnahmsweise dann zurücktreten zu lassen, wenn und soweit es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.6.1993 - 2 Ss 81/93 -, NZV 1993, 407, juris; LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris; Ternig, VD 2004, 102, 107 m.w.N.; Künnell, WzS 1985, 219).

    Die typischerweise mit dem Betrieb eines Müllfahrzeugs verbundenen besonderen Gefahren liegen in notwendigen - teilweise unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erfolgenden - kurzfristigen Stopps und einem Anfahren über kurze Strecken bis zur nächsten Müllaufnahme und dem plötzlichen Hervortreten von Personen vor und hinter dem Fahrzeug, die ihr Augenmerk in erster Linie auf ihre Arbeitsverrichtungen lenken und deswegen nicht primär auf den Verkehr achten können (s. etwa LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris m.w.N.).

  • VG Hamburg, 06.10.1965 - III VG 513/65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Bei der Prüfung, ob eine Ausnahmegenehmigung zur Ausstattung eines Fahrzeugs mit gelbem Blinklicht erteilt wird, kann die Behörde mithin die § 52 Abs. 4 StVZO zugrunde liegende Erwägung berücksichtigen, dass die Zahl der mit entsprechendem Blinklicht ausgerüsteten Fahrzeuge möglichst gering bleiben soll (VG Hamburg, Urteil vom 6.10.1965 - III VG 513/65 -, DAR 1966, 139).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Eine Ausnahmegenehmigung ist dabei dann zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können oder wenn es sich um einen atypischen Sonderfall handelt, dem nur durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden kann (vgl. die Rechtsprechung zur Ausnahmegenehmigung für ein blaues Blinklicht BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.9.2009 - 8 A 1531/09 -, OVGE MüLü 52, 230, juris m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514, juris Rn. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1993 - 13 A 1558/92

    Privater Paketzustellungsdienst; Anspruch auf straßenverkehrsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Entsprechend hat der Verordnungsgeber nach Aufhebung des Postmonopols die seinerzeit in § 35 Abs. 7 StVO vorgesehenen Sonderrechte zugunsten von Fahrzeugen der Deutschen Bundespost mit der Erwägung aufgehoben, würden Postdienstleistern Sonderrechte eröffnet, könnten entsprechende Forderungen anderer Wirtschafsbereiche kaum mehr abgelehnt werden, die Vielzahl der dann potenziell Sonderberechtigten wäre wegen der damit einhergehenden Beeinträchtigungen des allgemeinen Verkehrs nicht hinnehmbar (dazu ebenfalls Begründung zur Änderungs-Verordnung vom 11.12.2000 zu § 35 Abs. 7 StVO, VkBl. 2001, 9, hier zitiert nach König, in: Hentschel/König/Dauer, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 28.6.1993 - 13 A 1558/92 -, NZV 1994, 86).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2002 - 12 ME 636/02

    Ausnahmegenehmigung; Blaues Blinklicht; Einsatzhorn; Kraftfahrzeuge des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Für die Klärung, wie im Einzelnen der Kreis der von § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO erfassten Müllfahrzeuge zu definieren ist, sind entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die korrespondierenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (§ 35 Abs. 6, § 38 Abs. 3 StVO) zu berücksichtigen (vgl. im Ergebnis auch die zu § 52 Abs. 3 StVZO ergangene Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 1.11.2002 - 12 ME 636/02 -, juris Rdn. 6; Urteil vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 -, juris Rdn. 48).
  • BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11

    Selbstbindung des BVerwG; Bindung der Vorinstanz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den abweichenden Tätigkeitsbildern in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 (7 C 16.08, BVerwGE 134, 154, juris Rdn. 31 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 4.7.2011 - 7 B 26.11 -, AbfallR 2011, 248, juris) ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1993 - 2 Ss 81/93

    Paketzusteller; Post; Private

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 12 LC 189/13

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ausstattung eines

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat (Urt.v. 8.12.2011 - 12 LC 91/09 -, NordÖR 2012, 366, juris) die erstinstanzliche Entscheidung geändert und die Klage sowohl im Haupt- als auch im Hilfsantrag (gerichtet auf Neubescheidung des Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO zum Ausrüsten des LKW mit einem gelben Blinklicht) mit im Wesentlichen folgender Begründung abgewiesen: Die Klägerin dürfe nicht, wie mit dem Hauptantrag geltend gemacht, ihr Fahrzeug gemäß § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO mit einem gelben Blinklicht ausstatten.

    Diese Erwägungen lassen einen Ermessensfehlgebrauch nicht erkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.2.2002 - BVerwG 3 C 33.01 -, DVBl 2002, 995, juris Rdn. 21; Urt. d. Sen. v. 8.12.2011 - 12 LC 91/09 -, S. 14 des UU; Liebler, Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 30.5.2013 - BVerwG 3 C 9.12 -, juris).

  • VG Köln, 20.03.2023 - 18 K 4062/21

    Gelbes Blinklicht für Tierrettungsfahrzeuge?

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 12 LC 91/09 - juris Rn. 37; in Bezug auf Blaulicht: BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 - juris Rn. 21.
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