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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - 12 M 113.08   

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https://dejure.org/2009,15659
OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - 12 M 113.08 (https://dejure.org/2009,15659)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2009 - 12 M 113.08 (https://dejure.org/2009,15659)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 2009 - 12 M 113.08 (https://dejure.org/2009,15659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung eines Visums zum Besuch eines im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen; Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Visum, Besuchsvisum, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Verpflichtungsklage, Erledigung, Zeitablauf, Fortsetzungsfeststellungsklage, Rechtsweggarantie, Rückkehrbereitschaft, Schutz von Ehe und Familie, Volljährige Kinder, Kinder

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; ZPO § 121; ; AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; AufenthG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung eines Visums zum Besuch eines im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen; Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - 12 M 113.08
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1999, 587, 588; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2007, 210; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 166 Rn. 8; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 166 Rn. 26).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - 12 M 113.08
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1999, 587, 588; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2007, 210; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 166 Rn. 8; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 166 Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - 12 B 44.07

    Beantragung eines Geschäftsvisums eines serbischen, als Rechtsanwalt in Belgrad

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - 12 M 113.08
    Nach alledem ist es im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG geboten, das Begehren nicht als erledigt anzusehen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 44.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Dies gilt auch für ein Verpflichtungsbegehren, das die Erteilung eines Visums für einen kalendarisch bestimmten oder in sonstiger Weise fest umschriebenen Aufenthaltszeitraum zum Gegenstand hat (OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003 - OVG 8 B 17.02 - Beschluss vom 11. Juni 2004 - OVG 2 M 31.04 - Beschlüsse des Senats vom 31. März 2009 - OVG 3 S 18.09 - und vom 22. Februar 2006 - OVG 3 M 6.06 - so im Grundsatz auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2009 - OVG 12 M 113.08 -, juris, Rz. 3).

    Dem steht der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht entgegen (so aber OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 44.07 - Beschluss vom 1. April 2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    19 In dieser Situation widerspräche es der Verpflichtung der Gerichte zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), die Visumsbegehren unter Hinweis auf das Antragserfordernis (vgl. § 81 AufenthG) als erledigt anzusehen und die Kläger auf die wegen des erforderlichen besonderen Rechtsschutzinteresses prozessual ungünstigere und zugleich rechtsschutzschwächere Fortsetzungsfeststellungklage (§ 113 Abs. 1Satz 4 VwGO entsprechend) zu verweisen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 44.07 -, S. 8 UA, und Beschluss vom 1. April 2009 - OVG 12 M 113.08 -, juris Rn. 3; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2009 - OVG 3 B 6.09 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • VG Berlin, 22.04.2010 - 4 K 132.09

    Visum; Peru; Besuchsvisum; Besuch; Kind; Zulässigkeit; Verpflichtungsklage;

    Die von der Beklagten durch ihren Vordruck abgefragte Angabe eines Besuchszeitraums ist aber dann nicht die abschließende Beschreibung des (zeitgebundenen) Antragsgegenstands, wenn für sie erkennbar ist, dass der Besuchszweck für den Antragsteller quasi zeitlos ist, er also auch nach Vorstellung des Antragstellers in einem späteren Zeitraum erreicht werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 44.07 -, Abdruck Seite 8 für ein Geschäftsvisum; Beschluss vom 1. April 2009 - OVG 12 M 113.08 -, Abdruck Seite 2 für ein Visum für den Besuch von Frau und Tochter).
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