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   OVG Niedersachsen, 01.06.1999 - 12 M 2308/99   

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https://dejure.org/1999,15388
OVG Niedersachsen, 01.06.1999 - 12 M 2308/99 (https://dejure.org/1999,15388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.06.1999 - 12 M 2308/99 (https://dejure.org/1999,15388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 12 M 2308/99 (https://dejure.org/1999,15388)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.1999 - 12 M 2308/99
    Damit verkennt die Darlegung, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, der das Verwaltungsgericht im Ergebnis gefolgt ist, vorläufiger Rechtsschutz bereits dann zu versagen ist, wenn der Rechtsbehelf gegen eine Fahrerlaubnisentziehungsverfügung Aussicht auf Erfolg nicht verspricht und der Sofortvollzug formell ordnungsgemäß begründet worden ist (st. Rspr. seit dem Beschl. v. 3.6.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327).
  • VG Braunschweig, 23.02.2005 - 6 B 66/05

    Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) als Mangel

    Das ist der Fall, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen so weit verdichtet haben, dass die dringende Besorgnis besteht, der Betroffene werde andere Verkehrsteilnehmer bei einer weiteren Teilnahme am Straßenverkehr ernsthaft gefährden (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn 1273 m. w. Nw.), oder wenn schon bei der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes möglichen Prüfung die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzuges bei der formell ordnungsgemäßen Anordnung der sofortigen Vollziehung eindeutig zu erkennen ist (st. Rspr. des Nds. Oberverwaltungsgerichts, Beschl. vom 03.06.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. vom 01.06.1999 - 12 M 2308/99).
  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist vorläufiger Rechtsschutz bereits dann zu versagen , wenn der Rechtsbehelf gegen eine Fahrerlaubnisentziehungsverfügung Aussicht auf Erfolg nicht verspricht und der Sofortvollzug formell ordnungsgemäß begründet worden ist (st. Rspr. seit dem Beschl. vom 03.06.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. vom 01.06.1999 - 12 M 2308/99).
  • VG Braunschweig, 07.07.1999 - 6 B 99/99

    Fahreignung und Drogenkonsum (Ecstasy); Fahreignung; Drogen; Drogenabstinenz;

    (Bestätigt: OVG Lüneburg, Beschl. vom 01.06.1999, 12 M 2308/99).
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