Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4669
OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97 (https://dejure.org/1997,4669)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.1997 - 12 M 2541/97 (https://dejure.org/1997,4669)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 12 M 2541/97 (https://dejure.org/1997,4669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 30 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a
    Straßenverkehrsrecht: Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot, Begriff der "frischen Milch"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Hierbei kann der Senat in diesem Beschwerdezulassungsverfahren offenlassen, ob ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - erst - dann vorliegen, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, daß die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (im Falle der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens) einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -) oder ob es für das Vorliegen von ernstlichen Zweifeln bereits ausreicht, wenn der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Mißerfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 16.5.1997 - 12 M 2382/97 - unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO n.F. ohne abschließende Bewertung); denn auch unter Zugrundelegung des zuletzt genannten Prüfungsmaßstabes (gleichhohe Wahrscheinlichkeit des Unterliegens oder des Obsiegens in einem - zugelassenen - Rechtsmittelverfahren, nicht aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs des Rechtsmittels) bestehen an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses ernstliche Zweifel nicht.

    Der Senat kann offenlassen, ob im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), in der Regel nur in Betracht zu ziehen ist, wenn sich eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung spezifisch auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren bezieht (so VGH Bad-Württ., Beschl. v. 21.2.1997 - 8 S 483/97 - und Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -) und alle anderen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in einem Hauptsacheverfahren zu klären sind; denn hier liegt der geltend gemachte Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht vor.

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Ebenfalls bedarf es nicht eines Eingehens darauf, ob das für die Zulässigkeit des in diesem Verfahren gestellten Feststellungsantrages erforderliche qualifizierte Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, DVBl. 1987 1071 (1072); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.1.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 362 (363)) deshalb zu verneinen ist, weil Bußgeldbescheide bisher nur gegen die Fahrer der Antragstellerin, nicht aber gegen sie selbst oder deren Organe ergangen oder auch nur angedroht worden sind (gegen das Bestehen eines Feststellungsinteresses bei dieser Konstellation: BVerwG, Urt. v. 23.1.1992 - BVerwG 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 (331); a.A. Schenke/Roth, WiVerw 1997, 81 (179 f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91

    Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Ebenfalls bedarf es nicht eines Eingehens darauf, ob das für die Zulässigkeit des in diesem Verfahren gestellten Feststellungsantrages erforderliche qualifizierte Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, DVBl. 1987 1071 (1072); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.1.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 362 (363)) deshalb zu verneinen ist, weil Bußgeldbescheide bisher nur gegen die Fahrer der Antragstellerin, nicht aber gegen sie selbst oder deren Organe ergangen oder auch nur angedroht worden sind (gegen das Bestehen eines Feststellungsinteresses bei dieser Konstellation: BVerwG, Urt. v. 23.1.1992 - BVerwG 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 (331); a.A. Schenke/Roth, WiVerw 1997, 81 (179 f.)).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Damit erschließt sich zugleich als Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung des § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 StVO, daß nur ausnahmsweise der Lastwagenschwerverkehr, der an sich an Sonn- und Feiertagen in der Zeitspanne zwischen 0.00 bis 22.00 Uhr im Interesse eines gleichmäßigen Verkehrsflusses (BVerfG, Beschl. v. 25.6.1969 - 2 BvR 321/69 -, VRS 37, 81 (82) zu dem Verbot nach der Ferienreiseverordnung) und zugunsten des sonstigen Verkehrs unterbleiben soll (Jagusch, in: Jagusch/Henschel, aaO, RdNr. 10 zu § 30 StVO), in besonders gelagerten Ausnahmefällen, und zwar in dringenden Fällen wie zur Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln wieder zugelassen werden kann.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Ebenfalls bedarf es nicht eines Eingehens darauf, ob das für die Zulässigkeit des in diesem Verfahren gestellten Feststellungsantrages erforderliche qualifizierte Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, DVBl. 1987 1071 (1072); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.1.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 362 (363)) deshalb zu verneinen ist, weil Bußgeldbescheide bisher nur gegen die Fahrer der Antragstellerin, nicht aber gegen sie selbst oder deren Organe ergangen oder auch nur angedroht worden sind (gegen das Bestehen eines Feststellungsinteresses bei dieser Konstellation: BVerwG, Urt. v. 23.1.1992 - BVerwG 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 (331); a.A. Schenke/Roth, WiVerw 1997, 81 (179 f.)).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Ebenfalls bedarf es nicht eines Eingehens darauf, ob das für die Zulässigkeit des in diesem Verfahren gestellten Feststellungsantrages erforderliche qualifizierte Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, DVBl. 1987 1071 (1072); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.1.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 362 (363)) deshalb zu verneinen ist, weil Bußgeldbescheide bisher nur gegen die Fahrer der Antragstellerin, nicht aber gegen sie selbst oder deren Organe ergangen oder auch nur angedroht worden sind (gegen das Bestehen eines Feststellungsinteresses bei dieser Konstellation: BVerwG, Urt. v. 23.1.1992 - BVerwG 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 (331); a.A. Schenke/Roth, WiVerw 1997, 81 (179 f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Der Senat kann offenlassen, ob im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), in der Regel nur in Betracht zu ziehen ist, wenn sich eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung spezifisch auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren bezieht (so VGH Bad-Württ., Beschl. v. 21.2.1997 - 8 S 483/97 - und Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -) und alle anderen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in einem Hauptsacheverfahren zu klären sind; denn hier liegt der geltend gemachte Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht vor.
  • OLG Koblenz, 12.08.1980 - 1 Ss 253/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Abgesehen davon, daß der Begriff der Frische auch einen Zeitfaktor umfaßt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.8.1980 - 1 Ss 253/80 -, LRE 12, 284 (287)), mithin Lebensmittel, deren Produktionszeitpunkt bereits geraume Zeit zurückliegt, nach allgemeiner Anschauung nicht mehr als frisch bezeichnet werden können - mögen sie auch aus ehemals frischen Bestandteilen hergestellt worden sein -, muß berücksichtigt werden, daß es sich bei den in § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 a) bis c) StVO genannten Lebensmitteln um Produkte handelt, die etwa wie Fisch und Milcherzeugnisse ihrer Natur nach leicht verderblich sind.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1995 - 12 L 4649/94

    Ausnahme von Parkscheinpflicht; Anliegergebrauch; Ausnahme; Parkschein;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
    Hierbei hat der Senat einerseits berücksichtigt, daß es sich bei der hier umstrittenen Anwendung und Auslegung des § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 StVO der Sache nach um eine durch den Verordnungsgeber vertypte Ausnahme handelt und daß der Senat nach seiner jetzigen Festsetzungspraxis Streitigkeiten um den Erlaß einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO in Hauptsacheverfahren mit 5.000,- DM bewertet (s. etwa den Beschl. v. 9.3.1995 - 12 L 4649/94 -).
  • OLG Celle, 26.06.2017 - 1 Ss OWi 15/17

    Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot wegen Beförderung von Speisequark

    Entscheidend für ein Unterfallen eines Milcherzeugnisses unter die gesetzliche Ausnahmeregelung des § 30 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 a) StVO ist mithin allein, dass es sich beim dem Milcherzeugnis um ein frisches Produkt handelt, was (schon) immer dann zu bejahen ist, wenn es sich um ein allenfalls wenige Wochen haltbares und ständig kühlungsbedürftiges Milcherzeugnis handelt, also um ein solches, welches zum zügigen Verzehr bestimmt und auf dem Transport, im Handel und beim Verbraucher gekühlt zu verwahren ist (auf leichte Verderblichkeit abstellend und damit im Ergebnis ebenso wie hier OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1997 - 12 M 2541/97, Nds.RPfl. 1997, 270).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben

    Der Verordnungsgeber hat mit dem Zusatz "leichtverderblich" in dieser Regelung klargestellt, dass nicht jeder Transport von Obst oder Gemüse vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen werden soll, sondern nur diejenigen Obst- und Gemüsesorten privilegiert sind, die einem raschen Verfallprozess unterliegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.06.1997 - 12 M 2541/97 -, GewArch. 1997, 498).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht