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   OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99   

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OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99 (https://dejure.org/1999,13998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.1999 - 12 M 4409/99 (https://dejure.org/1999,13998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 1999 - 12 M 4409/99 (https://dejure.org/1999,13998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 7 B 3778/99
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99
    Ein solch erheblicher Konsum von Cannabisprodukten - mag er auch nur an allen Wochenenden stattfinden - ist regelmäßiger Konsum, wenn nicht gar von gewohnheitsmäßigem Konsum mit der Folge gesprochen werden muss, dass eine ständige Herabsetzung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Fahreignung eingetreten ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.6.1999 - 11 B 98.1093 -, zfs 1999, 496 (498)).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2000 - 12 M 2617/00

    Benennen; Benennung; Bezeichnen; Cannabiskonsum; Darlegung; Eignung;

    Welche dieser Alternativen hier vorliegt, kann offen bleiben; denn in beiden Fällen ist der Antragsteller hinsichtlich seiner hier maßgeblichen, straßenverkehrsrechtlich zu beurteilenden Eignung demjenigen rechtlich gleichzusetzen, der regelmäßig Cannabis zu sich nimmt, letzterem fehlt aber die Eignung, vgl. Ziff. 9.2.1 Anlage 4 zur FeV (aaO.), auch ist ihm - zwingend - die Fahrerlaubnis wegen Fehlens der Eignung zu entziehen, § 3 Abs. 1 S. 1 StVG iVm § 46 Abs. 1 S. 1 FeV (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 1999 - 12 M 4409/99 -).

    Im Übrigen weist die Sache auch nicht besondere Schwierigkeiten i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht) auf, da die wesentlichen Fragen durch (die auch vom Antragsteller erwähnten) Gerichtsentscheidungen weitgehend geklärt sind; so hat der Senat bereits, wenn auch in einer anderen Fallkonstellation, entschieden (Senatsbeschluss vom 22. November 1999 - 12 M 4409/99 -), dass auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziff. 9.2.2 Anlage 4 (aaO) aufgrund von Cannabiskonsum - wie hier, s.o. - die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, und dazu ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des regelmäßigen Konsums von Cannabis;

    Deshalb erscheint es dem Senat angebracht, auch andere konsumprägende Faktoren wie die Intensität und Häufung an bestimmten Tagen (z.B. Mehrfachkonsum an Wochenenden) und die Dauer des Konsums über einen bestimmten Zeitraum hinweg in den Blick zu nehmen (vgl. aus der bisherigen, auf die Erheblichkeit des Konsums abstellenden Rechtsprechung des Senats z.B. Beschlüsse vom 22.11.1999 - 12 M 4409/99 - juris, und vom 20.6.2000 - 12 O 2295/00 -, V.n.b.; zum Konsum über einen längeren Zeitraum hinweg: Petersen, ZfS 2002, 56; Himmelreich, DAR 2002, 26), die nach Lage des Einzelfalles auch bei einem Konsum, der hinter einem täglichen oder nahezu täglichen zurückbleibt, die Annahme einer Regelmäßigkeit im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV rechtfertigen können.
  • VG Braunschweig, 08.06.2004 - 6 B 229/04

    Cannabis; Entziehung; Fahrerlaubnis; Gutachten; medizinisch-psychologisches

    Auch die vom Antragsteller im monatlichen Durchschnitt oder in einem Einzelfall konsumierte Menge ist nicht ersichtlich (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 22.11.1999 -- 12 M 4409/99 - ; Bouska/Laeverenz, aaO., m. w. N.).
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