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   OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06   

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https://dejure.org/2006,18243
OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06 (https://dejure.org/2006,18243)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2006 - 12 ME 121/06 (https://dejure.org/2006,18243)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 (https://dejure.org/2006,18243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und seinen Fahrgästen in Bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung; Bedenken an der Zuverlässigkeit ...

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 48 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und seinen Fahrgästen in Bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung; Bedenken an der Zuverlässigkeit ...

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung des Personenbeförderungsscheines bei mehreren Eintragungen im Verkehrszentralregister

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92

    Persönliche Zuverlässigkeit; Eignen zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    "Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).

    Soweit das OVG NRW (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1993, 57 [58]) weiter ausführt, das Zuverlässigkeitserfordernis sei nicht aufgestellt worden, um die Fahrgäste vor Unfällen zu schützen (weil dies der von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuzuordnen sei), sondern betreffe das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und den Fahrgästen in bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung, so tritt der Senat dem in dieser Form schon deswegen nicht bei, weil sich diese Aspekte gerade nicht klar scheiden lassen, das auch nach dieser Ansicht von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO geschützte Vertrauen der Fahrgäste sich vielmehr auch und gerade auf die ungefährdete Beförderung erstreckt.

  • BVerwG, 01.09.1970 - VII B 60.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).

    Das zusätzliche Merkmal der "persönlichen Zuverlässigkeit", welches an die Gesamtpersönlichkeit anknüpft, ist vielmehr in bezug auf die mit der Erlaubnis auszuübenden Tätigkeit zu sehen, so daß bei der persönlichen Zuverlässigkeit i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO darauf abzustellen ist, ob der Inhaber der Erlaubnis sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausüben, würdig zeigt oder nicht (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1); dies erlaubt auch die Berücksichtigung von Handlungen (namentlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) nichtverkehrsrechtlicher Art und hat so letztlich die Funktion, den Bereich der in die Gesamtbetrachtung einzustellenden Vorkommnisse zu erweitern, hat aber keine beschränkende Funktion in der Weise, daß nur solche - nicht unmittelbar eignungsrelevanten - Umstände zu berücksichtigen seien.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 10 S 750/89

    Fahrgastbeförderung - Zuverlässigkeit bei strafrechtlicher Verfehlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).

    Selbst wenn man insoweit der Auffassung des VGH Baden-Württemberg folgte, wonach die für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderliche Zuverlässigkeit, anders als die für die allgemeine Fahrerlaubnis notwendige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, keiner Aufhellung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zugänglich ist (Beschl. v. 17.4.1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 22.6.2004 - 1 W 23/04 -, ZfSch 2004, 539), änderte dies nichts daran, dass die von § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV geforderte Gewähr in Bezug auf die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung hier schon im Hinblick auf die begangenen erheblichen Verkehrsverstöße nicht gegeben ist, so dass die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorliegen und sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg auf einen entsprechenden Anspruch berufen kann.

  • BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Persönliche Zuverlässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Der Senat hat zur früheren Rechtslage in seinem Beschluss vom 9. Oktober 1998 (12 M 4206/98, VerkMitt 1999, Nr. 6) grundlegend folgendes ausgeführt:.
  • VG Hamburg, 27.03.1997 - 12 VG 960/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    "Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - 19 A 832/04

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Die daran zu stellenden Anforderungen sind mit den am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung der Sache nach nicht verändert worden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 5.3.2004 - 19 A 832/04 -, juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 48 FeV Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 19 A 3812/98

    Straßenverkehrsrecht: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Daran hält der Senat jedenfalls in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch unter Berücksichtigung des von der Antragstellerin angeführten und seine frühere Rechtsprechung bestätigenden Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. August 1998 (19 A 3812/98 -, NZV 1999, 55) fest.
  • OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
    Selbst wenn man insoweit der Auffassung des VGH Baden-Württemberg folgte, wonach die für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderliche Zuverlässigkeit, anders als die für die allgemeine Fahrerlaubnis notwendige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, keiner Aufhellung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zugänglich ist (Beschl. v. 17.4.1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 22.6.2004 - 1 W 23/04 -, ZfSch 2004, 539), änderte dies nichts daran, dass die von § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV geforderte Gewähr in Bezug auf die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung hier schon im Hinblick auf die begangenen erheblichen Verkehrsverstöße nicht gegeben ist, so dass die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorliegen und sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg auf einen entsprechenden Anspruch berufen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Da die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch dem Schutz und der Sicherheit der Fahrgäste dient, gelten ferner besondere Anforderungen an die Normorientierung, insbesondere ist zur Vermeidung von Unfällen eine sorgfältige Beachtung von Verkehrsvorschriften erforderlich (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2006 - 12 ME 121/06 - juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.05.2008 - 3 BS 411/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 06.02.2012 - 11 CE 11.2964 - juris; Dauer in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 41. Aufl., § 48 FeV Rn. 26; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. 2005, zu Kap. 3.17 S. 223).

    Die häufigen und zum Teil gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen des Antragstellers begründen deshalb unabhängig davon, ob es zu Fahrgastbeschwerden oder konkreten Gefährdungen gekommen ist, charakterliche Eignungsbedenken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2006 - 12 ME 121/06 - a.a.O.; Dauer a.a.O. Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 A 730/13

    Fehlen des Gewährbietens der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von

    vgl. dazu auch etwa Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 -, juris, Rn. 5 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 3 BS 411/07 -, juris, Rn. 6; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15. April 2009 - 1 S 172.08 -, juris, Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2013 - 10 S 54/13 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12

    Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung

    In diesem Sinne bereits Sächs. OVG, Beschlussvom 15. Mai 2008 - 3 BS 411/07 -, juris, Rdnr. 14 f.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 -, juris, Rdnr. 5 (= VerkMitt 2006, Nr. 9),und vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, juris, Rdnr. 11 f. (= VerkMitt 1999, Nr. 6); OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 1 B 13/93 -, juris, Rdnr. 2.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 48 FeV Rdnr. 26.
  • VG Düsseldorf, 20.10.2012 - 6 L 1336/12

    Busfahrer D-Klassen besondere Verantwortung Zuverlässigkeit Verkehrsvorschriften

    Mai 2008 - 3 BS 411/07 -, juris Rdnr. 14 f.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 -, juris Rdnr. 5, und vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, juris Rdnr. 11 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 1 B 13/93 -, juris Rdnr. 2.
  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09

    Fahrerlaubnis für betrügerischen Busfahrer

    Zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und seinen Fahrgästen besteht in Bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung ein besonderes Vertrauensverhältnis, das neben der Eignung zum Führen von Fahrzeugen eine hohe Vertrauenswürdigkeit des Fahrers verlangt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.7.2006 - 12 ME 121/06 -, juris).
  • VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Taxischeins nach wiederholter

    Vielmehr umfasst sie unzweifelhaft auch weitere Umstände des Verhältnisses zwischen Taxifahrer und Fahrgast, so die Sicherheit des Fahrgastes vor Straftaten und Belästigungen durch den Taxifahrer (vgl. Nieds. OVG, Beschluss vom 28.7.2006, 12 ME 121/06, Juris Rn. 5).
  • VG Oldenburg, 30.05.2013 - 7 A 4708/13

    Anforderung; Bedenken gegen die Eignung; Besondere Verantwortung; Eignung;

    Solche Bedenken sind lediglich Zweifel an der Eignung und können auch auftreten, wenn nicht allein straßenverkehrsbezogene Maßnahmen eine medizinisch-psychologische Untersuchung rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 -, juris).
  • VG Göttingen, 12.09.2008 - 1 B 281/08

    Cannabis; Drogenkonsum; einstweiliger Rechtsschutz; Entziehung; Erlaubnis;

    Bei der Auslegung dieser Vorschrift kann auf die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal der persönlichen Zuverlässigkeit der bis zum 31.12.1998 geltenden §§ 15 e Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2, 15 f Abs. 2 Nr. 3 StVZO zurückgegriffen werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.07.2006, 12 ME 121/06, juris).
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