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   OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10   

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https://dejure.org/2010,6816
OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10 (https://dejure.org/2010,6816)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2010 - 12 ME 158/10 (https://dejure.org/2010,6816)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2010 - 12 ME 158/10 (https://dejure.org/2010,6816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    EU-Fahrerlaubnis; Wirkung der Klage gegen die Feststellung, dass der Führerschein nicht im Bundesgebiet genutzt werden darf

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 4 S. 1, 2 FeV; § 80 Abs. 1 VwGO
    Regelungswirkung einer auf § 28 Abs. 4 S. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gestützten Feststellung in Bezug auf die Berechtigung zur Nutzung einer im Ausland ausgestellten EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1, 2; VwGO § 80 Abs. 1
    Regelungswirkung einer auf § 28 Abs. 4 S. 2 Fahrerlaubnisverordnung ( FeV ) gestützten Feststellung in Bezug auf die Berechtigung zur Nutzung einer im Ausland ausgestellten EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelungswirkung einer auf § 28 Abs. 4 S. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gestützten Feststellung in Bezug auf die Berechtigung zur Nutzung einer im Ausland ausgestellten EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3674
  • NZV 2010, 589
  • DVBl 2010, 1323
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10

    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10
    Insoweit verweist er auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338).

    Der vom Antragsteller angenommene Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338) besteht somit nicht.

  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10
    Insoweit verweist er auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338).

    Der vom Antragsteller angenommene Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338) besteht somit nicht.

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10
    Ob die in § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 FeV für die Fahrerlaubnisentziehung geregelte und in Konstellationen der vorliegenden Art analog angewandte Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) sofort vollziehbar ist, wenn der Grundverwaltungsakt für sofort vollziehbar erklärt worden ist, wie der Antragsgegner annimmt (so auch: Bay. VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471; Geiger, SVR 2009, 253) oder die aus verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Gründen notwenige Konkretisierung der Ablieferungspflicht bezüglich des Führerscheins für sofort vollziehbar erklärt werden muss (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2007 - 1 S 31.07 -, SVR 2008, 277), kann daher im vorliegenden Fall dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 10 S 2702/09

    Faktischer Vollzug durch Feststellung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10
    Dieses Begründung trägt nicht, weil das Verwaltungsgericht im vorliegenden Beschluss, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 22.2.2202 - 10 S 2702/09 -, zfs 2010, 413), dem es folgt, dieses gar nicht in Abrede stellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 1 S 31.07

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Pflicht zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10
    Ob die in § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 FeV für die Fahrerlaubnisentziehung geregelte und in Konstellationen der vorliegenden Art analog angewandte Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) sofort vollziehbar ist, wenn der Grundverwaltungsakt für sofort vollziehbar erklärt worden ist, wie der Antragsgegner annimmt (so auch: Bay. VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471; Geiger, SVR 2009, 253) oder die aus verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Gründen notwenige Konkretisierung der Ablieferungspflicht bezüglich des Führerscheins für sofort vollziehbar erklärt werden muss (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2007 - 1 S 31.07 -, SVR 2008, 277), kann daher im vorliegenden Fall dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kommt auch bei feststellenden Verwaltungsakten in Betracht (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09 -, VBlBW 2010, 243; BayVGH, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 CS 09.3010 -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 16.08.2010 - 12 ME 158/10 -, NJW 2010, 3674 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2012 - 6 S 20.12 -, juris; Schoch, NVwZ 1991, 1121, 1122; zum finanzgerichtlichen Verfahren FG Berlin, Beschluss vom 06.09.1976 - V 10/76 -, NJW 1977, 127, 128).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2016 - 12 ME 32/16

    Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Empfangsbekenntnis;

    Selbst eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers könnte deshalb nichts daran ändern, dass er - soweit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erkennbar - bereits unmittelbar nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht berechtigt ist, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.8.2010 - 12 ME 158/10 -, NJW 2010, 3674 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 12 ME 138/10

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins bei

    Die Feststellung der Nichtberechtigung durch einen auf § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV gestützten Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde schafft lediglich einen zweiten neben die Regelung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bzw. 3 FeV tretenden Rechtsgrund (vgl. Beschl. d. Sen. v. 16.8.2010 - 12 ME 158/10 - und v. 18.8.2010 - 12 ME 57/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2010 - 12 ME 57/10

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss

    Zwar kommt der Klage des Antragstellers gegen die seitens des Antragsgegners mit Bescheid vom 8. Oktober 2009 ausgesprochene Feststellung, aus der polnischen Fahrerlaubnis folge keine Fahrberechtigung des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland, aufschiebende Wirkung zu (vgl. Beschl. d. Sen. v. 16.8.2010 - 12 ME 158/10 -).
  • VG Hamburg, 02.04.2014 - 15 E 5047/13

    Anspruch auf Abschluss der Ausbildung nach Einstellung des Diplomstudiengangs

    Vielmehr hat die Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen angefochtenen Feststellungsbescheid nur zur Folge, dass sich die Situation so darstellt wie vor Erlass des Bescheides (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.08.2010, 12 ME 158/10, juris Rn. 5).
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