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   OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2703
OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13 (https://dejure.org/2014,2703)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.02.2014 - 12 ME 221/13 (https://dejure.org/2014,2703)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 12 ME 221/13 (https://dejure.org/2014,2703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 2 NBauO; § 80 Abs. 5 VwGO
    Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften bei Windkraftanlagen in Niedersachsen; Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

  • Deutsches Notarinstitut

    NBauO §§ 5 Abs. 2 S. 1, 66
    Bauaufsichtsbehörde darf von Grenzabstand bei Windkraftanlagen abweichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften bei Windkraftanlagen in Niedersachsen; Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Abweichung gemäß § 66 NBauO von der Grenzabstandsregelung des § 5 Abs. 2 NBauO bei einer Windkraftanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 5 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften bei Windkraftanlagen in Niedersachsen; Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage: Grenzabstandsregelung ist nicht gleich Grenzabstandsregelung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grenzabstand bei Windkraftanlagen kann von Bauaufsichtsbehörde reduziert werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grenzabstand bei Windkraftanlagen kann von Bauaufsichtsbehörde reduziert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 497
  • BauR 2014, 976
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
    Der von der Antragstellerin ferner angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2003 (7 B 949/03) befasst sich mit den im "Windenergie-Erlass NRW" enthaltenen Bewertungen zu den gebotenen Abständen konkurrierender Windenergieanlagen im Hinblick auf die Standsicherheit benachbarter Anlagen und nicht etwa mit Grenzabstandsregelungen, wie in § 5 NBauO oder vergleichbaren Normen, und führt daher ebenfalls nicht weiter.
  • VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.5646

    Windenergieanlage; Abweichung; Nachbarklage wegen Verkürzung der Tiefe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts München im Urteil vom 17. April 2012 (- M 1 K 11.5646 -, juris), eine Beeinträchtigung durch Eiswurf verhindere die Verkürzung der Abstandsfläche nicht, zwingt ebenfalls nicht zu der Annahme, es habe damit den Schutzzweck des Abstandsrechts auf diesen Umstand erweitern wollen.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
    Die von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Auffassung bezüglich des Landschaftsbilds angeführte Entscheidung des 1. Senats des beschließenden Gerichts (Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03 -, juris) erging in einem Normenkontrollverfahren und befasst sich mit dem in einem regionalen Raumordnungsprogramm festgelegten Mindestabstand zwischen den Standorten von Windenergieanlagen von 5 km.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung der bisher "aufgesparten" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahingeht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen und eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NuR 2010, 290 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
    Anders als die Antragstellerin meint, haben der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht den demnach bei der Beurteilung, ob eine Abweichung zulässig ist, zu berücksichtigenden Schutzzweck des Abstandsrechts (vgl. auch Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 -, BImSchG-Rspr. § 5 Nr. 102) unter Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien zutreffend ermittelt.
  • VG Regensburg, 10.09.1998 - RO 8 K 97.1999
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin lässt sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. September 1998 (- RO 8 K 97.1999 -, juris) auch nicht entnehmen, das Grenzabstandsrecht diene auch bei unbebauten Grundstücken der Vermeidung von Verschattung.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Der Senat hat ein entsprechendes erstmaliges Vorbringen im Beschwerdeverfahren unter dem Schlagwort "aufgesparte Gründe" in der Vergangenheit grundsätzlich für unbeachtlich erachtet und zur Begründung ausgeführt (Beschl. v. 13.2.2014 - 12 ME 221/13 -, juris, Rn. 7, m. w. N.):.
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 22 CS 14.1834

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens

    Vielmehr folgt der Verwaltungsgerichtshof der in seinem rechtskräftigen Grundsatzurteil zum einschlägigen Art. 63 BayBO entwickelten Rechtsauffassung (BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - NVwZ-RR 2009, 992; in diese Richtung auch NdsOVG, B.v. 13.2.2014 - 12 ME 221/13 - juris Rn. 8 ff., 14 f.); behält jedoch die abschließende Bewertung im Einzelfall ausdrücklich dem Hauptsacheverfahren vor (BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - Rn. 17, 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den in den jeweiligen Landesbauordnungen enthaltenen Abweichungstatbeständen umstritten, welche Anforderungen an den Tatbestand im Falle der Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts zu stellen sind, insbesondere, ob - nach wie vor - das Vorliegen eines atypischen Falls (so Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 9 CS 16.2278 -, Rn. 14, juris; vgl. auch Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 CS 07.1340 -, Rn. 16, juris) oder sogar grundstücksbezogenen atypischen Falls erforderlich ist (so OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 A 2757/12 -, Rn. 94, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 8. April 2013 - 1 B 303/12 -, Rn. 4, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 29. Mai 2019 - 3 M 229/19 -, Rn. 24, juris; vgl. auch Beschluss vom 12. November 2014 - 3 M 1/14 -, Rn. 17, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, Rn. 3, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 2015 - 8 S 2470/14 -, Rn. 7 f., juris) oder ob eine solche Einschränkung bereits infolge der Novellierung der LBO 2009 - entsprechend der Musterbauordnung (vgl. Möller/Suttkus, LBO 2009, § 71 S. 335) - entfallen ist (so Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Bf 196/08.Z -, Rn. 17, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 12 ME 221/13 -, Rn. 9 ff., juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    16/3195, S. 71; Senat, Urt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16; Beschluss vom 22.1.2014 - 1 ME 220/13; Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.2014 - 12 ME 221/13; Urt. v. 19.6.2012 - 1 LB 169/11), auf die die für eine Errichtung auf dem Fortsatz in Betracht kommenden Bauwerke aber gerade nicht angewiesen sind.
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