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   OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13   

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https://dejure.org/2014,1571
OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13 (https://dejure.org/2014,1571)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2014 - 12 ME 227/13 (https://dejure.org/2014,1571)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 12 ME 227/13 (https://dejure.org/2014,1571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 NBauO; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
    Ausübung rechtmäßigen Ermessens bei der Abweichung von Grenzabstandsregelungen zugunsten eines Windkraftvorhabens im Verhältnis zum Eigentümer des Nachbargrundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung rechtmäßigen Ermessens bei der Abweichung von Grenzabstandsregelungen zugunsten eines Windkraftvorhabens im Verhältnis zum Eigentümer des Nachbargrundstücks

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Abweichung von Grenzabstandsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 5; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Ausübung rechtmäßigen Ermessens bei der Abweichung von Grenzabstandsregelungen zugunsten eines Windkraftvorhabens im Verhältnis zum Eigentümer des Nachbargrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau einer Windkraftanlage: Abweichung von Abstandsvorschriften zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Windkraftanlage darf nicht unter ermessensfehlerhafter Abweichung vom geltenden Grenzabstand genehmigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Windkraftanlage darf nicht unter ermessensfehlerhafter Abweichung vom geltenden Grenzabstand genehmigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 414
  • NVwZ-RR 2014, 6
  • DÖV 2014, 451
  • BauR 2014, 1353
  • BauR 2014, 1356
  • BauR 2014, 822
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 24.02.2011 - 1 EO 119/11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dass in aller Regel Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. dazu auch etwa BayVGH, Beschl. v. 12.3.1999 - 2 ZB 98.3014 -, BayVBl 2000, 630 u. Beschl. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 -, BayVBl 2010, 109, juris Rdn. 32; Thür.OVG, Beschl. v. 24.2.2011 - 1 EO 119/11 -, ThürVBl 2011, 243, juris Rdn. 32; SächsOVG, Urt. v. 16.9.2003 - 1 B 226/99 -, SächsVBl 2004, 106, juris Rdn. 38; Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 5 Rdn. 35) errichtet werden und es bei diesen nicht darum gehen wird, die Ausleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht im fensternahen Bereich zu gewährleisten, rechtfertigt nicht die Annahme, Windenergieanlagen würden dem Schutzzweck der Abstandsvorschriften nicht unterfallen.

    Dies sind auch bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zu berücksichtigende Aspekte (s. etwa Thür.OVG, Beschl. v. 24.2.2011 - 1 EO 119/11 -, ThürVBl 2011, 243, juris Rdn. 31 f.; OVG NRW, Urt. v. 29.8.1997 - 7 A 629/95 -, NWVBl 1998, 115, juris Rdn. 7 ff.).

  • OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09

    Nachbarklage, Windenergieanlage, Abstandsflächen, Ausnahme Ermessensausfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Die Antragsgegnerin hat das - auch grundrechtlich geschützte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.5.2011 - 4 A 485/09 -, juris Rdn. 8) - Recht der Antragstellerin, ihr Grundstück baulich ausnutzen zu können oder ausnutzen zu lassen, nicht mit dem gebotenen Gewicht in die Ermessensentscheidung eingestellt.

    Vielmehr ist das Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, sein Grundstück baulich auszunutzen bzw. ausnutzen zu lassen, nach der gesetzgeberischen Wertung zunächst einmal prinzipiell gleichgewichtig (vgl. Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 5 Rdn. 27; s. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 25.5.2011, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dass in aller Regel Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. dazu auch etwa BayVGH, Beschl. v. 12.3.1999 - 2 ZB 98.3014 -, BayVBl 2000, 630 u. Beschl. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 -, BayVBl 2010, 109, juris Rdn. 32; Thür.OVG, Beschl. v. 24.2.2011 - 1 EO 119/11 -, ThürVBl 2011, 243, juris Rdn. 32; SächsOVG, Urt. v. 16.9.2003 - 1 B 226/99 -, SächsVBl 2004, 106, juris Rdn. 38; Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 5 Rdn. 35) errichtet werden und es bei diesen nicht darum gehen wird, die Ausleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht im fensternahen Bereich zu gewährleisten, rechtfertigt nicht die Annahme, Windenergieanlagen würden dem Schutzzweck der Abstandsvorschriften nicht unterfallen.

    Dass sie auch gewisse, in der Rechtsprechung benannte (s. insbesondere BayVGH, Beschl. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 -, BayVBl 2010, 109, juris) und vom Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen aufgegriffene Schwächen aufweist, mag sein.

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2001 - 1 L 4089/00

    Abstandfläche; Abstandsfläche; Klagerücknahme; Rotorblatt; Schmalseitenprivileg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dem Beschluss des 1. Senats vom 13. August 2001 (- 1 L 4089/00 -, NdsVBl 2001, 322, juris Rdn. 7) ist die Bewertung zu entnehmen, dass die gebäudegleiche Wirkung, die von Windenergieanlagen ausgeht und die die Anwendung der Abstandsvorschriften rechtfertigt, auch von dem Feld ausgeht, den der Rotor bedeckt, und das Rotorfeld dementsprechend bei der Abstandsflächenberechnung einzubeziehen ist.
  • OVG Sachsen, 16.09.2003 - 1 B 226/99

    Landschaftsschutz, Landschaftsbild, Schmalseitenprivileg, Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dass in aller Regel Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. dazu auch etwa BayVGH, Beschl. v. 12.3.1999 - 2 ZB 98.3014 -, BayVBl 2000, 630 u. Beschl. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 -, BayVBl 2010, 109, juris Rdn. 32; Thür.OVG, Beschl. v. 24.2.2011 - 1 EO 119/11 -, ThürVBl 2011, 243, juris Rdn. 32; SächsOVG, Urt. v. 16.9.2003 - 1 B 226/99 -, SächsVBl 2004, 106, juris Rdn. 38; Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 5 Rdn. 35) errichtet werden und es bei diesen nicht darum gehen wird, die Ausleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht im fensternahen Bereich zu gewährleisten, rechtfertigt nicht die Annahme, Windenergieanlagen würden dem Schutzzweck der Abstandsvorschriften nicht unterfallen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dies sind auch bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zu berücksichtigende Aspekte (s. etwa Thür.OVG, Beschl. v. 24.2.2011 - 1 EO 119/11 -, ThürVBl 2011, 243, juris Rdn. 31 f.; OVG NRW, Urt. v. 29.8.1997 - 7 A 629/95 -, NWVBl 1998, 115, juris Rdn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 12.03.1999 - 2 ZB 98.3014

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dass in aller Regel Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. dazu auch etwa BayVGH, Beschl. v. 12.3.1999 - 2 ZB 98.3014 -, BayVBl 2000, 630 u. Beschl. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 -, BayVBl 2010, 109, juris Rdn. 32; Thür.OVG, Beschl. v. 24.2.2011 - 1 EO 119/11 -, ThürVBl 2011, 243, juris Rdn. 32; SächsOVG, Urt. v. 16.9.2003 - 1 B 226/99 -, SächsVBl 2004, 106, juris Rdn. 38; Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 5 Rdn. 35) errichtet werden und es bei diesen nicht darum gehen wird, die Ausleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht im fensternahen Bereich zu gewährleisten, rechtfertigt nicht die Annahme, Windenergieanlagen würden dem Schutzzweck der Abstandsvorschriften nicht unterfallen.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
    Dem Beschluss des beschließenden Senats vom 21. Juni 2010 (- 12 ME 240/09 -, NVwZ-RR 2010, 797, juris) liegt eine Abstandsflächenberechnung nach Maßgabe der seinerzeitigen Rundverfügung der Bezirksregierung Hannover vom 26. April 1995 (205-24159/10) zugrunde, die der Berechnung, die nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Familie, Gesundheit und Integration vom 14. November 2012 vorzunehmen ist, weitgehend entspricht (vgl. dazu näher auch Lindorf, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 8. Aufl., § 12a Rdn. 12 ff., 14).
  • VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei

    Zu berücksichtigen sei bei der Abweichungsentscheidung auch das Interesse des Grundstücksnachbarn, sein Grundstück innerhalb eines Windeignungsgebiets selbst mit einer Windkraftanlage zu bebauen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09, Juris).

    Bei Windkraftanlagen sind zudem weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: In dem Abstandsflächenrecht kommt es im Kern nicht auf Grenz-, sondern auf Gebäudeabstände an, mit der Folge, dass sich die Abstandsflächenfrage am Rande des prinzipiell unbebaubaren Außenbereichs und innerhalb dieses Bereichs nur dann in gleicher Weise stellt, wenn dieser Außenbereich ausnahmsweise mit mehreren Gebäuden bebaut ist (Jäde, BauO LSA, § 66, Rn. 25, m.w.N.; vgl. zudem für eine Abweichung im Vorranggebiet: OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015, 22 ZB 15.1095, alle zitiert aus Juris):.

  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Hierfür komme es - wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 10. Februar 2014 (12 ME 227/13 - NuR 2014, 218/221) ausgeführt habe - nicht darauf an, ob auf diesen Nachbargrundstücken ein Bauvorhaben konkret in Aussicht genommen sei.
  • VG Minden, 06.03.2015 - 11 K 1268/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 -, juris Rn. 40, zur baurechtlichen Abständsflächenberechnung unter Einbeziehung des Rotors auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2014 - 12 ME 227/13 -, juris Rn.12 m.w.N. auf die eigene Rechtsprechung und BayVGH, Urteil vom 28.07.2009 - 22 BV 08.3427 -, juris Rn. 21.
  • VG Regensburg, 11.09.2014 - RO 7 K 13.495

    Ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ablehnung der Erteilung einer Abweichung

    Ebenso ist die Berücksichtigung der Einschränkung der Errichtbarkeit von Windkraftanlagen auf den hierfür gleichartig geeigneten Nachbargrundstücken ein Belang des Abstandsflächenrechts, nämlich die Wahrung der angemessenen Nutzbarkeit auch der benachbarten Grundstücke (dazu dass ein konkretes Bauvorhaben insoweit nicht erforderlich ist vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 10.2.2014, Az. 12 ME 227/13 Rdnr. 16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.12.2014 - 1 MB 42/14

    Nachbarklage gegen 400 m entfernte Windkraftanlagen

    Das ändert sich auch nicht, soweit der Antragsteller unter Hinweis auf einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 10.02.2014 - 12 ME 227/13 - meint, dem "Dreifachen" der Gesamthöhe sei - nochmals - der Rotorradius hinzu zu addieren.
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