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   OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06   

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https://dejure.org/2006,8130
OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06 (https://dejure.org/2006,8130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2006 - 12 ME 274/06 (https://dejure.org/2006,8130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2006 - 12 ME 274/06 (https://dejure.org/2006,8130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Regelmäßiger Konsum von Cannabis und Fahreignung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 1 StVG; § 46 Abs. 1 S. 1 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des regelmäßigen Konsums von Cannabis; Unterscheidung zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Konsum von Cannabis; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene ...

  • blutalkohol PDF, S. 502

    Begriff des "regelmäßigen" Cannabiskonsums i. S. v. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Begriff des regelmäßigen Konsums

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des regelmäßigen Konsums von Cannabis; Unterscheidung zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Konsum von Cannabis; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene ...

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "regelmäßiger Cannabiskonsum"

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Was ist regelmäßiger Cannabiskonsum?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei zunehmendem Konsum die Gefahr steigt, dass der Fahrerlaubnisinhaber ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter verminderter Leistungsfähigkeit führt und die erforderliche Trennung von Konsum und Fahren nicht mehr hinreichend gewährleistet ist (vgl. zu entsprechenden gutachterlichen Äußerungen BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99

    Cannabiskonsum - Fahreignung;; Begutachtung; Berufszuschlag; Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Deshalb erscheint es dem Senat angebracht, auch andere konsumprägende Faktoren wie die Intensität und Häufung an bestimmten Tagen (z.B. Mehrfachkonsum an Wochenenden) und die Dauer des Konsums über einen bestimmten Zeitraum hinweg in den Blick zu nehmen (vgl. aus der bisherigen, auf die Erheblichkeit des Konsums abstellenden Rechtsprechung des Senats z.B. Beschlüsse vom 22.11.1999 - 12 M 4409/99 - juris, und vom 20.6.2000 - 12 O 2295/00 -, V.n.b.; zum Konsum über einen längeren Zeitraum hinweg: Petersen, ZfS 2002, 56; Himmelreich, DAR 2002, 26), die nach Lage des Einzelfalles auch bei einem Konsum, der hinter einem täglichen oder nahezu täglichen zurückbleibt, die Annahme einer Regelmäßigkeit im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV rechtfertigen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Der Begriff des regelmäßigen Konsums wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil dahin ausgelegt, dass die Einnahme täglich oder nahezu täglich erfolgt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3.9.2002 - 11 CS 02.1082-, ZfS 2003, 429; Bad.-Württ. VGH, Beschlüsse vom 30.5.2003 - 10 S 1907/02 -, NZV 2004, 213, und vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187; vgl. auch Nr. 3.12.1 der v. d. Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Heft M 115 ("täglich oder gewohnheitsmäßig"); Geiger, NZV 2003, 272; weniger präzis: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 2 StVG Rdnr. 17("eine über einen längeren Zeitraum sich ständig wiederholende Einnahme des Rauschmittels")).
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Der Begriff des regelmäßigen Konsums wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil dahin ausgelegt, dass die Einnahme täglich oder nahezu täglich erfolgt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3.9.2002 - 11 CS 02.1082-, ZfS 2003, 429; Bad.-Württ. VGH, Beschlüsse vom 30.5.2003 - 10 S 1907/02 -, NZV 2004, 213, und vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187; vgl. auch Nr. 3.12.1 der v. d. Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Heft M 115 ("täglich oder gewohnheitsmäßig"); Geiger, NZV 2003, 272; weniger präzis: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 2 StVG Rdnr. 17("eine über einen längeren Zeitraum sich ständig wiederholende Einnahme des Rauschmittels")).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Der Begriff des regelmäßigen Konsums wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil dahin ausgelegt, dass die Einnahme täglich oder nahezu täglich erfolgt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3.9.2002 - 11 CS 02.1082-, ZfS 2003, 429; Bad.-Württ. VGH, Beschlüsse vom 30.5.2003 - 10 S 1907/02 -, NZV 2004, 213, und vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187; vgl. auch Nr. 3.12.1 der v. d. Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Heft M 115 ("täglich oder gewohnheitsmäßig"); Geiger, NZV 2003, 272; weniger präzis: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 2 StVG Rdnr. 17("eine über einen längeren Zeitraum sich ständig wiederholende Einnahme des Rauschmittels")).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04

    Voraussetzungen einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller auch nach dem anberaumten Drogenscreening noch Cannabis konsumiert und dadurch zum Ausdruck gebracht haben könnte, auf die Einnahme von Cannabis - als regelmäßiger Konsument - nicht verzichten zu können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Beschluss des Senats vom 30.3.2004 - 12 ME 90/04 -, Blutalkohol 41, 563) liegen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06
    Der Begriff des regelmäßigen Konsums wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil dahin ausgelegt, dass die Einnahme täglich oder nahezu täglich erfolgt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3.9.2002 - 11 CS 02.1082-, ZfS 2003, 429; Bad.-Württ. VGH, Beschlüsse vom 30.5.2003 - 10 S 1907/02 -, NZV 2004, 213, und vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187; vgl. auch Nr. 3.12.1 der v. d. Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Heft M 115 ("täglich oder gewohnheitsmäßig"); Geiger, NZV 2003, 272; weniger präzis: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 2 StVG Rdnr. 17("eine über einen längeren Zeitraum sich ständig wiederholende Einnahme des Rauschmittels")).
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