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   OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 30/10   

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https://dejure.org/2010,9427
OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 30/10 (https://dejure.org/2010,9427)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2010 - 12 ME 30/10 (https://dejure.org/2010,9427)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2010 - 12 ME 30/10 (https://dejure.org/2010,9427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV bei einem im Wege des Umtausches eines russischen Führerscheins erworbenen (ungarischen) EU-Führerschein

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 1 FeV; § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV; § 3 Abs. 1 StVG; § 3 Abs. 2 StVG
    Begehren vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassene Feststellung der Nichtberechtigung eines Inhabers einer ungarischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in der BRD; Berechtigung eines Inhabers einer ungarischen ...

  • verkehrslexikon.de

    Keine Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis zur Umgehung einer deutschen Sperrfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassene Feststellung der Nichtberechtigung eines Inhabers einer ungarischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in der BRD; Berechtigung eines Inhabers einer ungarischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Russischer Führerschein - in Ungarn umgetauscht - in Deutschland aberkannt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begehren vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassene Feststellung der Nichtberechtigung eines Inhabers einer ungarischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in der BRD; Berechtigung eines Inhabers einer ungarischen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 30/10
    Dabei ist in der Rechtsprechung sowohl der nationalen Gerichte wie des EuGH geklärt, dass es für die Anerkennung der Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung ankommt und ein während des Laufs einer in der Bundesrepublik Deutschland strafgerichtlich verhängten Fahrerlaubnisfrist in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellter EU-Führerschein auch nicht dadurch wirksam wird, dass die Sperrfrist abläuft (vgl. EuGH, Beschl. v. 3.07.2008 - C 225/07 - "Möginger", NJW 2009, S. 207).
  • VG Osnabrück, 01.06.2010 - 6 B 35/10

    Eignung; Eignungsüberprüfung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Feststellung;

    Unter diesen Umständen - die darauf hindeuten, dass der Antragsteller die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Überprüfung der Fahreignung umgehen wollte - ist dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs, insbesondere an der Vermeidung einer Schädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, gegenüber dem Interesse des Antragstellers, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis weiterhin Gebrauch machen zu können, der Vorrang einzuräumen (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen auch OVG Lüneburg, B. v. 06.04.2010 - 12 ME 30/10 -, www.dbovg.niedersachsen.de ).
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