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   OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06   

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OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06 (https://dejure.org/2006,1950)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2006 - 12 ME 354/06 (https://dejure.org/2006,1950)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 (https://dejure.org/2006,1950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachtem Eignungsgutachten; Eignungsmangel bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV; § 11 Abs. 8 FeV; § 4 StVG; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung ; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 11 III 1 Nr. 4; ; StVG § 4 I 2; ; StVG § 4 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachtem Eignungsgutachten - Eignung, charakterliche; Eignungsmangel; Fahreignung; Fahrerlaubnis, Entziehung der; Punktsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    OVG Lüneburg v. 21.11.2006: Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    MPU auch bei sieben Punkten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung ; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 313
  • NZV 2007, 327
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99

    Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06
    Hierzu hat der Senat in seinem von den Beteiligten zitierten Beschluss vom 3. Dezember 1999 (- 12 M 4307/99 -, DAR 2000, 133) wie folgt ausgeführt:.
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier Zurückhaltung üben und im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände sehr präzise begründen, warum sie es aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall anderer "Punktesünder" abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor das allerdings unter der Geltung des Fahreignungs-Bewertungssystems stark reduzierte Hilfsangebot des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. § 4 Abs. 4 StVG a. F.: Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung; OVG RP, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; Jagow, NZV 2006, 27).

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Fahrerlaubnisinhabers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z. B. den Sachverhalt bei NdsOVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens; NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide in juris), die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Fahreignungsregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten, oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - z. B. aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich bei einem Fahrerlaubnisinhaber um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Nichtbeibringens eines geforderten

    Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der tateinheitlichen Begehung erheblicher Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einer Missachtung eines Überholverbotes auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG ergeben (im Anschluss an Beschl. d. Sen. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313).

    Nach der - vom Verwaltungsgericht zitierten - Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; vgl. auch Beschl. v. 3.12.1999 - 12 M 4307/99 - DAR 2000, 133) kann im Einzelfall auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG die Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest die Beibringung eines Eignungsgutachtens gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV verfügt werden (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG), wenn ein Fahrerlaubnisinhaber beispielsweise durch die beharrliche und häufige Begehung von - auch für sich gesehen nicht gewichtigen - Verkehrszuwiderhandlungen oder aber durch einen einzelnen erheblichen Verkehrsverstoß verkehrsauffällig geworden ist und sich aus einem derartigen Verhalten Fahreignungsmängel oder zumindest -bedenken in charakterlicher Hinsicht ableiten lassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 16 B 1392/10

    Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    14 vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, DAR 2009, 478 (= juris Rdn. 5); OVG Nds., Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313 (= juris Rdn. 5); BayVGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris Rdn. 15; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris Rdn. 3.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • VG München, 02.11.2011 - M 1 S 11.4297

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens außerhalb des

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist in diesen Fällen daher gehalten, Zurückhaltung zu üben, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu würdigen und besondere Gründe darzulegen, die eine sofortige Überprüfung der Fahreignung als notwendig erscheinen lassen (OVG Niedersachsen v. 21.11.2006 DAR 2007, 162).

    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei OVG Niedersachsen vom 15.10.2008, Az. 12 ME 254/08: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens OVG Niedersachsen vom 21.11.2006, Az. 12 ME 354/06, beide Juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 27.5.2009, Az. 10 B 10387/09 m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems

    Gleiches gilt für erhebliche oder wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen, selbst wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist, Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12

    Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 16 B 212/11 -, juris, Rdnr. 5 (= NJW 2011, 2985), und vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris, Rdnr. 11 (= NJW 2011, 1242); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris, Rdnr. 5 (= DAR 2009, 478); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris, Rdnr. 3.; Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, juris, Rdnr. 5 (= NJW 2007, 313); Bay. VGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris, Rdnr. 15.
  • VG München, 21.05.2008 - M 1 S 08.1666

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fragestellung bei der Anordnung zur Beibringung

    Offen bleiben kann, ob die Verkehrsverstöße in ihrer Schwere oder ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge erhebliche oder wiederholte Verstöße i. S. d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV sind (vgl. etwa OVG Niedersachsen v. 21.11.2006, DAR 2007, 162).

    Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 FeV betrifft schließlich nicht nur die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die "charakterliche Eignung" (Bouska / Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Auflage 2004, Erl. 17 zu § 11 FeV m. w. N.; OVG Niedersachsen v. 21.11.2006, DAR 2007, 162).

  • VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07

    Anordnung der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung

    In einem solchen Fall ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen bzw. zu würdigen (vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.) und ihre Entscheidung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen und der von ihm ausgehenden Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr zu treffen (vgl. VG Saarland, Urt. v. 02.05.2007 - 10 K 62/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Gleiches gilt für erhebliche oder wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen, selbst wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (OVG Lüneburg vom 21.11.2006 NJW 2007, 313).
  • VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029

    Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2007 - 16 B 1071/07

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 und mehr Punkten ohne vorherige MPU,

  • VG Cottbus, 21.10.2019 - 1 L 496/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15

    Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische

  • VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 6 L 1668/15

    Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestandes im

  • VG Neustadt, 24.03.2009 - 3 L 210/09
  • VG Braunschweig, 03.09.2012 - 6 B 157/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; konkludente Weigerung; Schweigen; Untätigkeit;

  • VG München, 03.11.2009 - M 1 S 09.4435
  • VG Augsburg, 17.12.2012 - Au 7 S 12.1483

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz positivem medizinisch-psychologischem

  • VG Düsseldorf, 12.10.2015 - 6 L 2765/15
  • VG Köln, 25.03.2014 - 23 L 263/14

    Verhältnis von Punktesystem und Anordnung eines medizinisch-psychologischen

  • VG München, 17.03.2009 - M 1 K 08.5302

    Ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung

  • VG Arnsberg, 01.02.2011 - 6 L 25/11

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 20 Punkten

  • VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555

    Entzug der Fahrerlaubnis

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