Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 ME 359/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Erkennungsdienstliche Behandlung, Verhältnismäßigkeit
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- VG Braunschweig, 27.11.2008 - 3 A 86/07
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 ME 359/07
Der Antragsteller hat am 4. Juni 2007 Klage erhoben (3 A 86/07) und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht. - BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 ME 359/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.10.1982 -1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 183) ist die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung dann gegeben, wenn der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles -insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist -Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen -den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend -fördern könnten.